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Schmid Samuel · Ständerat · 2000-06-08

Schmid Samuel · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-06-08

Wortprotokoll

Es geht beim vorliegenden Geschäft um zwei Erlasse: zum einen um ein Bundesgesetz über die Finanzhilfen an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (Fipoi), zum andern um einen Bundesbeschluss über die Umwandlung des Restbetrages der Darlehen der Immobilienstiftung für verschiedene Organisationen in eine Schenkung.

Die Erlasse stützen sich auf Artikel 54 der Bundesverfassung, der dem Bund eine generelle Kompetenz für auswärtige Angelegenheiten gibt. Der Gesetzentwurf beinhaltet einerseits Bestimmungen über die Finanzhilfe an diese Fipoi und anderseits die Übernahme des baulichen Unterhaltes von Gebäuden und regelmässige Finanzhilfen an die Unterhalts- und Betriebskosten. Eine wiederkehrende Finanzhilfe erfordert eine gesetzliche Grundlage.

Etwas anders ist es beim Bundesbeschluss: Hier kann die Bundesversammlung nach geltender Praxis, gestützt auf Artikel 54 der Bundesverfassung, einmalige Beiträge direkt beschliessen. Darauf stützt sich der Bundesbeschluss. Inhaltlich geht es letztlich um einen finanziellen Aspekt unserer Gaststaatpolitik. Seit Beginn der Neunzigerjahre stehen wir hier bekanntlich in einer Wettbewerbssituation. Seither wurden verschiedene Massnahmen getroffen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz und insbesondere die Festigung des Platzes Genf als Konferenzstadt zu verbessern.

Die auch vom Parlament getragenen politischen Ziele sind, dass in Genf eine Konsolidierung und weniger ein zusätzliches Wachstum angestrebt wird, dass die Stellung von Genf in Bezug auf Konferenzen und Tagungen zu festigen ist und dass schliesslich in Bezug auf verschiedene Aspekte, so auf die Information über Genf sowie die Integration der NGO in Genf, Verbesserungen zu erzielen sind. Im Zusammenhang mit diesen Zielen sind auch die beiden vorliegenden Erlasse zu sehen.

Zum Finanziellen: Die Darstellung dazu sehen Sie in der Botschaft auf Seite 466. Die Darlehensgewährungspolitik gegenüber der Fipoi kann nicht zum Voraus beziffert werden, da sie einerseits von den künftigen Bedürfnissen der internationalen Organisationen abhängt, andererseits von der Bereitschaft des Bundes, auf jedes Gesuch einzugehen. Jedes neue Darlehen wird, wie bis anhin, Gegenstand einer speziellen Entscheidung bilden.

Der bauliche Unterhalt der Gebäude kostet den Bund, gemäss gegenwärtigen Schätzungen, in den nächsten Jahren etwa eine Million Franken pro Jahr, die Betriebs- und Unterhaltskosten eines Konferenzsaales kosten gemäss heutigen Schätzungen maximal 500 000 Franken bis zum Jahr 2002 und später etwa 700 000 Franken. Schliesslich geht es auch um die Umwandlung der Darlehen für vermietete Gebäude und den Verzicht auf die Amortisation beim Errechnen der Miete für das Palais Wilson. Hier ergeben sich Mindereinnahmen, die bis ins Jahr 2049, zusammengezählt und kapitalisiert, nominell etwa 300 Millionen Franken und real, nach den in der Botschaft der Berechnung zugrunde gelegten Indikatoren, etwa 100 Millionen Franken ausmachen.

Wir werden in einem Artikel die Ausgabenbremse berücksichtigen müssen, weil die zu Vorzugsbedingungen gewährten Darlehen und die A-fonds-perdu-Beiträge Finanzhilfen im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 des Subventionsgesetzes aus dem Jahre 1990 sind. Soweit meine Bemerkungen.

Die Kommission beantragt Ihnen hierzu Eintreten und Zustimmung zu den Entwürfen. Ich kann angesichts des technischen Erlasses bei den einzelnen Artikeln auf weitere Bemerkungen verzichten.