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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-06-15

Wortprotokoll

Ein Steuergesetz ist dann gut, wenn alle gleich unzufrieden sind. Ihrer Debatte war aber zu entnehmen, dass es unter Ihnen Unzufriedene und Unzufriedenere gibt. Es geht jetzt darum, die [PAGE 861] Unzufriedeneren wenigstens unzufrieden zu machen. Wie wollen wir das tun?

Wir wollen dies mit Taten erreichen und nicht mit Worten. Hier wurde gesagt, wir hätten bis jetzt nur Berichte gemacht. Dem muss ich energisch widersprechen. Seit der Ablehnung des Steuerpaketes ist im Bundesrat in Steuersachen einiges gegangen. Wir haben Ihnen im Dezember des letzten Jahres den Bericht zum Postulat Lauri (02.3549) unterbreitet und Ihnen mit diesem Bericht die Frage gestellt: Wollen Sie die Individualbesteuerung, ja oder nein? Ihre WAK hat sich mit dieser Frage beschäftigt. Die WAK-SR wird das auch tun, noch im Juni. Aber ich muss Sie schon bitten - das ist eine grundlegende Entscheidung. Denn die Einführung der Individualbesteuerung bezieht auch die Kantone ein und ist ein Systemwechsel, der Jahre braucht. So etwas kann man doch nicht einfach mit ein paar Berichten übers Knie brechen, sondern das muss erarbeitet sein. Das haben wir bisher gemacht, und an dem arbeiten wir auch weiter.

Nun ist die Frage "Individualbesteuerung, ja oder nein?" natürlich eine gesellschaftspolitische Frage. Deshalb ist der Bundesrat froh, dass Sie heute dank dieser vier Motionen auf diese Problematik eine Antwort geben können. Ich erwarte von Ihnen diese Antwort. Wenn Sie sie mir nicht geben können, dann müsste ich Ihnen sagen: Ich bin so klug als wie zuvor. Wenn Sie sie aber geben, dann soll es nicht am Bundesrat fehlen, wenn es darum geht, die entsprechenden Projekte zu präsentieren.

Was sind die nächsten Schritte? In den nächsten Tagen wird der Bundesrat zuhanden des Parlamentes die Botschaft zur Unternehmenssteuerreform verabschieden. Der Bundesrat hat mein Departement ebenfalls beauftragt, Sofortmassnahmen vorzubereiten, um die sogenannte Heiratsstrafe rasch zu beseitigen. Aber auch hier: Die Sofortmassnahmen müssen so gestaltet sein, dass sie nachher eine definitive Lösung zumindest nicht behindern, sodass auch hier ein gewisser Vorentscheid wichtig ist. Ich hoffe, dass wir auch diese Sofortmassnahmen, die ich auf den Herbst vorschlagen muss, anhand heutiger Vorentscheide treffen können. In jedem Fall - das gilt sowohl für den Systemwechsel zur Individualbesteuerung als auch für die Fortführung bzw. Reform des heutigen Steuersystems - kommt es zu Ausfällen in der Grössenordnung von 1,5 bis 2 Milliarden Franken. Diese Ausfälle sind etwa gleichzusetzen mit dem Volumen des Entlastungsprogramms, das Sie heute Morgen genehmigt haben.

Das bedeutet, dass gleichzeitig auch die Ausgaben zur Deckung gebracht werden müssen, wenn neue Aufgaben in dieser Grössenordnung auf den Bund zukommen. Aufgabe und Ausgabe müssen übereinstimmen. Das heisst, der Bundesrat wird Ihnen, zusammen mit der Vorlage, auch Vorstellungen über die Finanzierung der Reform präsentieren müssen und wollen. Dazu gibt es drei Möglichkeiten: Die erste wäre eine zusätzliche Verschuldung; das kommt gemäss Bundesverfassung und Schuldenbremse nicht infrage. Die zweite Möglichkeit sind Mehreinnahmen, die dritte Möglichkeit sind Minderausgaben. In jedem Fall gehört das automatisch zum Projekt.

Nun zu den Motionen. Die Motion der SP-Fraktion wurde vor der Abstimmung über das Steuerpaket eingereicht, die anderen kamen nachher; und in jedem Fall kamen sie zu einem Zeitpunkt, zu dem wir noch nicht in der Lage waren, definitiv dazu Stellung zu nehmen. In der Zwischenzeit ist einiges passiert, und wir können diese Motionen heute nun behandeln und das Ergebnis dann in unsere Überlegungen einbeziehen. Angesichts der eingereichten Motionen sind zwar natürlich immer noch unterschiedliche Zielsetzungen da, und die Konsensfindung wird politisch nicht einfach sein. Aber ich glaube, wir werden nun einen Schritt vorankommen.

Der Bundesrat hat sich zuletzt am 26. Januar 2005 mit diesen Steuerfragen beschäftigt und mein Departement beauftragt, Sofortmassnahmen für diesen Herbst vorzuschlagen, wobei es bei der Ehepaar- und Familienbesteuerung vor allem darum geht, die Stärkung und die Umsetzung des Leistungsfähigkeitsprinzips ins Zentrum zu stellen. Dabei sollen vor allem der Wechsel zur Individualbesteuerung, die Höhe der Kinderabzüge, ein Steuerrabatt sowie ein Splittingsystem, wie es schon im Steuerpaket eingeschlossen war, geprüft werden.

Der Bundesrat wird anschliessend beide Projekte, die Unternehmenssteuerreform und die Familienbesteuerung, parallel vorantreiben. Ziel muss es sein, beide Projekte etwa zum gleichen Zeitpunkt abzuschliessen, damit theoretisch zu etwa einem ähnlichen Zeitpunkt darüber befunden werden könnte. Obschon politisch kein innerer Zusammenhang zwischen den beiden Dossiers besteht, ist es selbstverständlich, dass Steuerfragen mit derartigen Auswirkungen als Ganzes gesehen werden müssen.

Für heute möchte ich mich nicht weiter zu den einzelnen Motionen äussern. Ich glaube, die entsprechenden Referentinnen und Referenten haben das in aller Deutlichkeit getan. Ich sehe Ihren Abstimmungen mit Spannung entgegen. Es ist selbstverständlich, dass der Bundesrat das Ergebnis, das dann herauskommt, sogleich in seine Gesetzgebungsvorarbeiten einfliessen lassen wird.

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