AB 55570
Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-06-15
Wortprotokoll
Unser Vorstoss stammt vom 17. Dezember 2003, er ist also anderthalb Jahre alt. Wir haben diese Motion vor dem 16. Mai 2004 eingereicht. Warum? Die SP wollte ganz klar sagen, dass sie sich für ein besseres, weil gerechteres Steuerpaket einsetzt. Sie wollte sagen und klarlegen, was die Haltung und die Forderungen der SP sind, wenn es ein Nein zum Steuerpaket gibt. Wir haben damit unsere Anliegen transparent gemacht.
Die Antwort des Bundesrates stammt vom 25. Februar 2004 - auch dies ein Datum vor dem 16. Mai 2004, vor dieser eminenten Abstimmungsschlappe, die ja der Bundesrat und die ihn unterstützenden Parteien eingefahren haben. Selbstverständlich ist es das Recht, ja gar die Pflicht des Bundesrates, von einer Vorlage überzeugt zu sein, die er vors Volk bringt. Diesen Geist atmet nun aber die Antwort. Auch das sei akzeptiert, dass der Bundesrat in der Logik, dass er die Abstimmung gewinne, geantwortet hat. Was ich hingegen nicht akzeptieren kann: dass in der Stellungnahme gemachte Versprechen nicht eingehalten wurden. Es heisst darin: "Falls das Steuerpaket vom Volk abgelehnt werden sollte, müsste der Bundesrat im Anschluss an die Abstimmung die beiden in der Motion angesprochenen Teilbereiche des Steuerpaketes noch einmal einer umfassenden Überprüfung unterziehen. Dies könnte er jedoch erst nach einer vertieften Analyse der Gründe, die für den ablehnenden Entscheid des Volkes massgeblich waren." Diese Gründe sind evaluiert; wir haben den Bericht über jene Abstimmung. Ich finde es schade, dass ich vom Bundesrat jetzt wirklich noch nichts Neues gehört habe.
Zur Forderung 1a: Bei diesem Begehren geht es darum, dass die Kinderabzüge so vorgenommen werden, dass pro Kind ein Abzug gemacht wird - für alle gleich viel, also nicht Abzüge vom steuerbaren Einkommen, sondern vom Steuerbetrag. Die Begründung des Bundesrates, warum er gegen eine solche Regelung ist, ist eigentlich absurd. Er spricht von einer "unerwünschten Verschärfung der [PAGE 852] Steuerprogression" oder von einem "Verstoss gegen die in der Bundesverfassung garantierte Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit". Es ist umgekehrt: Wenn Abzüge vom steuerbaren Einkommen gemacht werden können, dann ist das eine Veränderung der Progression, und zwar eine Milderung, die wir nicht wollen. Denn jene, die keine Abzüge machen können, unterliegen dieser Progression. Es kann doch nicht sein, dass man die Progression mildert, indem man Abzüge zulässt. Hier hat das Volk völlig richtig erkannt, was es bedeutet, wenn man in hohen Einkommensklassen Abzüge machen kann. Das war ganz klar ein Ablehnungsgrund am 16. Mai 2004. Zur Aussage, dass solche Abzüge verfassungswidrig sein sollen, hat unterdessen auch Herr alt Bundesrat Villiger gesagt, das sei nicht so.
Zur Forderung 1b: Sie betrifft die Eliminierung der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung von Ehe- und Konkubinatspaaren. Diese Forderung unterstützt der Bundesrat, und er sagt, das sei sogar eines seiner Ziele dieser Legislatur. Ich warte jetzt darauf, wie er das umsetzt. Ich erwarte allerdings, dass damit keine Präjudizierung des Systemwechsels einhergeht.
Zur Forderung 1c: Familien mit mittleren und kleinen Einkommen sind zu entlasten. Das ist für uns nicht mehr prioritär, denn in der Zwischenzeit haben wir ja die Möglichkeit geschaffen, Krankenkassenprämien für Kinder und Jugendliche zu halbieren, und es besteht die Chance auf einheitliche Kinderzulagen.
Zur Forderung 1d: Das ist jetzt der interessante Punkt. Da geht es darum, zur Individualbesteuerung überzugehen. Der Bericht, der in der Antwort angedeutet wurde, liegt jetzt vor. Ich möchte Ihnen wirklich beliebt machen, jetzt ohne einen Zwischenschritt mit dem Splitting zu diesem System überzugehen. Jeder Systemwechsel kostet nämlich. Er kostet in der Grössenordnung von 1,5 Milliarden Franken, wenn man niemanden schlechter stellen will als vorher, und dieser Zwischenschritt würde die Individualbesteuerung extrem verzögern. Ich bitte Sie also, dann auch den Vorstoss der freisinnig-demokratischen Fraktion, die unser vor drei Jahren vorgebrachtes Anliegen jetzt in verdankenswerter Weise aufgenommen hat, zu unterstützen.
Zur Forderung 2: Zum Wohneigentum habe ich vom Bundesrat jetzt absolut nichts gehört. Da muss ich entgegen seinem Versprechen Untätigkeit feststellen. Alle entsprechenden Vorstösse, die unterdessen eingereicht wurden, hat er zur Ablehnung empfohlen, hingegen unterstützt er das Bausparen über Steueranreize. Das ist völlig verkehrt, denn es ist kein Schritt in Richtung einer gerechteren Besteuerung. Hier erwarten wir also eine Antwort. Der Bundesrat hat sie versprochen, es gab ein Nein zu diesem Steuerpaket. Er antwortet ja in seinem Bericht auch, es seien "vor allem die Argumente der Gegner zu prüfen". Darauf warte ich.
In diesem Sinn bitte ich Sie, unsere Motion zu unterstützen, vor allem dann nachher aber auch die Motion der Freisinnigen zu unterstützen, die jetzt den Übergang zur Individualbesteuerung fordert.