Stadler Hansruedi · Ständerat · 2000-06-13
Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-06-13
Wortprotokoll
Spitalplanung, Spitalfinanzierung, die Lockerung des Kontrahierungszwanges und die Reformen im Bereich der Krankenversicherung sind Stichworte - für Einzelne Reizworte -, über die man stundenlang diskutieren kann. Gerade auch im Bereich der Krankenversicherung hat die Auseinandersetzung mit dem Geschäftsbericht nicht nur eine rückblickende Funktion im Sinne der Rechenschaftsablage gegenüber dem Parlament; vielmehr sollen die Erkenntnisse aus der Analyse der Vergangenheit unserem Parlament auch den politischen Handlungsbedarf für die Zukunft aufzeigen.
In diesem Sinne greife ich bei meiner Berichterstattung einige Punkte aus dem Bereich der Krankenversicherung heraus, wo unsere Subkommission, die Subkommission EDI/UVEK, auch in Zukunft kritisch begleitend tätig sein will. Inzwischen haben wir dem Bundesamt für Sozialversicherung auch einen Dienststellenbesuch abgestattet. Dabei haben wir den Vollzug und die Aufsicht im Bereich der Krankenversicherung ins Zentrum unseres Gespräches gestellt. Man gab uns offen und transparent Einblick in die Tätigkeit des Amtes.
Die Verantwortung für Durchführung und Vollzug des Krankenversicherungsgesetzes ist zwischen Bund, Kantonen und den übrigen Akteuren im Gesundheitswesen aufgeteilt. Damit man die Kostenexplosion in den Griff bekommt, müssen wirklich alle Akteure im Gesundheitswesen zusammenspannen. Eine gute Koordination und eine enge Zusammenarbeit sind unabdingbar. Das Operationsteam für den Patienten, der an einer Kostenexplosion leidet, arbeitet heute noch nicht optimal zusammen; der heute anwesende Vorsteher des VBS, Herr Bundespräsident Ogi, würde es mit den Worten sagen: "Gerade in diesem Bereich wird häufig geschossen, bevor die Scheiben aufgezogen sind."
Über die Reform der Spitalfinanzierung und die Reformen im Bereich der Krankenversicherung werden wir im Zusammenhang mit konkreten Vorlagen diskutieren können; ich möchte nicht Bekanntes wiederholen. Zu folgenden Punkten möchte ich kurze Ausführungen machen, die beide Bereiche betreffen und die uns als Kontrollkommission interessieren müssen: Transparenz, Qualitätssicherung, Wirkungsanalyse, Aufsicht und Vollzug im Bereich der Krankenversicherung.
Zur Transparenz: Grundsätzlich ist zu begrüssen, dass sich alle Akteure, wie dies an einer Arbeitstagung am 4. April geschehen ist, an einen Tisch setzen und sich bemühen, für die Eindämmung der Kostenentwicklung gemeinsame Spielregeln zu finden. Wie unterschiedlich die Interessen sein können, zeigen beispielsweise die Vorbereitungen zur Verordnung über die Kostenrechnung und die Leistungsstatistik, die der Bundesrat aufgrund von Artikel 49 Absatz 6 KVG zu erlassen hat. Welche Streitpunkte gibt es hier? Fragen sind etwa: Welches soll der Inhalt der bundesrätlichen Kompetenz sein - die Vereinheitlichung alleine, die Definitionen oder auch zusätzliche, flankierende Bestimmungen?
Wie halten wir es mit den Zielen von Artikel 49 Absatz 6 KVG? Zielen wir auf eine weit gehende oder limitierte Transparenz? Oder wie halten wir es mit der Vergleichbarkeit der Institutionen? Wie steht es mit dem Begriffsstreit zwischen Kostenrechnung, Kostenstellenrechnung oder Kostenträgerrechnung? Wollen wir nur das eine oder alles zusammen? Welches sind die Interessen der Kantone? Welches sind die Interessen der Spitäler und Pflegeheime? Welches sind die Interessen der Kassen? Wollen alle eine weit gehende Transparenz? Wollen alle Benchmarking? Wollen alle eine aufschlussreiche Kostenrechnung? All diese Fragen stehen zum Teil noch im Raum. Eine grosse Transparenz - dies müssen wir als Parlament fordern - ist aber die Grundlage für eine verlässliche Diagnose bei der Kostenexplosion, denn nur so können auch wirksame Massnahmen ergriffen werden.
Der Qualitätssicherung müssen wir im Sinne einer kostendämpfenden Massnahme in Zukunft ein besonderes Augenmerk schenken. Ein Hauptproblem ist die Definition des Qualitätsbegriffes und der entsprechenden Standards. Die Partner im Gesundheitswesen müssen sich auf nationale Ziele und Prioritäten zur Qualitätsverbesserung einigen. Eine kontinuierliche Messung von geeigneten Qualitätsindikatoren sollte mit der Zeit selbstverständlich sein, auch im Gesundheitswesen. Das EDI hat sich bereit erklärt, in dieser Frage die Koordination zu übernehmen. Das Departement beabsichtigt, im nächsten Jahr zu diesem Thema auch eine entsprechende Arbeitstagung durchzuführen.
Erlauben Sie mir eine weitere Bemerkung zur KVG-Wirkungsanalyse, wie sie das Gesetz verlangt: Mit dem KVG verfolgen wir drei Hauptziele, die uns bekannt sind. Mit der Wirkungsanalyse wird seit 1997 wissenschaftlich ermittelt, inwiefern bestimmte Massnahmen die Erwartungen erfüllen und die Ziele erreichen. Es geht darum, Stärken und Schwächen des KVG-Vollzuges zu benennen, die Wirkungen zu beurteilen und Empfehlungen für eine Optimierung abzugeben. Inzwischen wurde die Arbeit an rund zwanzig Teilprojekten aufgenommen. Fünf davon sind bereits früher abgeschlossen worden, drei weitere Studien werden in den nächsten Tagen veröffentlicht. Noch in diesem Sommer sind drei weitere Publikationen vorgesehen. Für uns von Interesse ist, dass vorgesehen ist, die Wirkungsanalyse über die Einführungsphase des KVG Mitte 2001 abzuschliessen und die Resultate in einem Synthesepapier zusammenzufassen.
Noch als Letztes zur Vollzugs- und Aufsichtsstrategie des Bundes: Diese ist im Krankenversicherungsbereich ein Thema, das die Kontrollkommissionen und das Parlament besonders interessieren muss. Im komplexen Geflecht der schweizerischen Gesundheitspolitik nimmt der Bund sowohl eine Aufsichts- als auch eine Vollzugsrolle wahr. Ihm stehen [PAGE 318] zahlreiche Instrumente zur Verfügung, mit denen er direkt oder indirekt auf die drei Ziele des KVG einwirken kann. Das Inkrafttreten des KVG hat tiefgreifende Veränderungen bezüglich Rolle und Organisation der Aufsichtsorgane mit sich gebracht.
Als wesentliche Funktionen des Bundes bezüglich der Aufsicht über die Versicherer sind zu sehen:
1. Die Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung des Gesetzes - natürlich unter Berücksichtigung der Verantwortung und der Unabhängigkeit der Versicherer.
2. Die raschestmögliche Intervention, sobald ein Versicherer den bundesrechtlichen Verpflichtungen nicht oder nicht mehr nachkommen kann.
3. Die Kontrolle und die Genehmigung der Prämientarife.
4. Die Prüfung der von den Versicherern einzureichenden Jahresrechnungen und Berichte der externen Revisionsstellen.
Wir konnten feststellen, dass das BSV seine Aufsichtstätigkeit reorganisiert und verstärkt hat. Die gesamte Aufsichtstätigkeit des BSV basiert auf drei Säulen: der retrospektiven Aufsicht, der unmittelbaren und aktuellen Aufsicht und der prospektiven Aufsicht, z. B. durch die erforderliche Prämiengenehmigung.
Wie bereits einleitend erwähnt, will sich unsere Subkommission der Vollzugs- und Aufsichtsstrategie des Bundes speziell annehmen, dies im Hinblick auf die Wirksamkeit, die Kohärenz und die Vollzugsprobleme. Transparenz, Vergleichbarkeit, Qualitätssicherung, Wirksamkeitsanalyse und eine wirksame Vollzugs- und Aufsichtsstrategie sind eine gute Medizin gegen die chronische Krankheit "Kostenexplosion im Gesundheitswesen".
So weit eine kurze Berichterstattung aus der Subkommission EDI/UVEK.