Triponez Pierre · Nationalrat · 2005-06-16
Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-06-16
Wortprotokoll
Die Zielsetzung des Binnenmarktgesetzes, einen möglichst offenen und umfassenden Marktzutritt für alle in der Schweiz sicherzustellen, ist zu begrüssen und ist zu unterstützen. Die Ausnahmen vom freien Marktzutritt werden deshalb im vorliegenden Gesetzentwurf richtigerweise sehr eng gefasst. Dennoch gibt es berufliche Aktivitäten, für welche im Interesse der Kundschaft Minimalstandards bezüglich Ausbildung und Qualifikation der Anbieter gefordert werden müssen. Dies gilt beispielsweise für gewisse Tätigkeiten im Erziehungs- und Gesundheitswesen, aber auch im Freizeitbereich oder im Verkehrsbereich. Denken Sie an die Beispiele der gewerbsmässigen Personentransporte.
Wer - ganz speziell auch als Selbstständiger - einen Beruf ausübt, der die Sicherheit und die Gesundheit der Kundschaft direkt tangiert, der soll auch eine entsprechende Qualifikation mitbringen müssen. Dies ist der Inhalt und Zweck meines Einzelantrages für Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben d des vorliegenden Binnenmarktgesetzes, der in keiner Art und Weise die berufliche Freizügigkeit innerhalb der Schweiz einschränken will, sondern - ich bitte Sie, den Begriff "schweizweit" in meinem Antrag zu beachten - der für das ganze Gebiet der Schweiz Geltung haben soll. Als Beispiel diene das Gastgewerbe, eine Branche, welche für unsere Volkswirtschaft von zentraler Bedeutung ist und auch grosse Anstrengungen unternimmt, um das qualitative Niveau der Betriebe im Interesse von Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung hochzuhalten und zu verbessern. 18 von 26 Kantonen verlangen heute ein Fähigkeitszeugnis zum Führen eines Gastbetriebs, einige weitere bieten fakultative Kurse an, und einige ganz wenige sind diesbezüglich untätig. Wenn hier nicht Mindeststandards für die ganze Schweiz gesetzt werden, so droht eine Nivellierung auf tiefstem Niveau mit entsprechendem Gefährdungspotenzial für die Gesundheit der Kundschaft.
Dies hat übrigens auch die vorberatende Kommission erkannt und eine Motion formuliert - wir werden ja noch darüber zu befinden haben -, welche eine ganz spezielle Regelung des Marktzutrittes für das Gastgewerbe fordert. Diese Motion, die ich durchaus unterstützen kann und werde, zielt zwar in die richtige Richtung; sie ist aber ausschliesslich auf das Gastgewerbe fixiert und würde somit das Problem nur in diesem ganz speziellen Bereich lösen. Mein Einzelantrag hingegen bietet eine Rechtsgrundlage, mit welcher auch für andere Branchen schweizweit einheitliche Mindeststandards erlassen werden können - ich sage deutlich: erlassen werden können; es geht im Grunde genommen um eine Kann-Vorschrift -, wenn dies der Gesundheit und der Sicherheit der Konsumentinnen und Konsumenten dient. Eine derartige Mindeststandardklausel dürfte übrigens, gerade auch im Hinblick auf die erweiterte Personenfreizügigkeit im europäischen Raum, sehr wohl ihre Berechtigung haben. Sie würde natürlich in gleicher Weise für Schweizer und für ausländische Staatsbürger gelten, die in der Schweiz tätig sein wollen.
Sie drücken deshalb mit Bestimmtheit heute nicht auf den falschen Knopf, wenn Sie meinen Antrag oder dann wenigstens meinen Eventualantrag, der lediglich eine hinreichende Berufserfahrung oder Berufsqualifikation verlangt, unterstützen.