Häberli-Koller Brigitte · Nationalrat · 2005-06-16
Häberli-Koller Brigitte · Nationalrat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-16
Wortprotokoll
Gemäss Artikel 5 Absatz 3 des erst seit Januar 2001 geltenden Fortpflanzungsmedizingesetzes ist die Embryobiopsie beziehungsweise die Präimplantationsdiagnostik (PID) verboten. Dieses Verbot bildete ein wesentliches Element des Gesetzes, mit welchem diejenigen Teile der Bevölkerung, welche über die Entwicklungen in der Fortpflanzungsmedizin besorgt waren, für den Gegenvorschlag gewonnen werden konnten. Das Verbot ist ein politischer Entscheid und ein im Abstimmungskampf abgegebenes Versprechen.
Es gibt kein Recht auf ein gesundes Kind. Wäre dies so, würde dies nämlich voraussetzen, dass bestimmt werden könnte, welches Erbgut als schwer krank zu gelten habe und welches nicht. Mit einer solchen Entwicklung könnten bei den Eltern, aber möglicherweise auch bei den Versicherern Begehrlichkeiten geweckt werden. Ebenso gilt es zu bedenken, dass die PID nur angewendet werden kann, wenn ein Embryo durch In-vitro-Fertilisation (IVF) erzeugt wurde. Dies könnte die Praxis der IVF ausweiten und diese Technologie missbräuchlich auch für unstatthafte Indikationen ohne Krankheitsbezug, wie z. B. Geschlechterbestimmung des Kindes, zur Anwendung bringen. Dem Argument, wieso ein Schwangerschaftsabbruch nach Diagnose einer schweren Erbkrankheit möglich sein soll, nicht aber die Vernichtung eines Embryos nach erfolgter PID, ist Folgendes klar entgegenzuhalten: Im Labor setzen sich nicht Frauen und Männer, d. h. Mütter und Väter, die emotional betroffen sind, mit dem Problem auseinander und nehmen eine Güterabwägung vor, sondern eben Forscherinnen und Forscher. Es geht dann nicht mehr um ein Gegenüber von schwangerer Frau und Fötus, sondern um die Selektion von Embryonen, die von Drittpersonen untersucht werden.
Die PID ist ein Einfallstor für eugenische Überlegungen. Ich möchte den Befürwortern nicht unterstellen, dass sie alle Türen öffnen wollen, aber es ist nun einmal eine Tatsache, dass die PID eine Türöffnung ist für Überlegungen mit weitgehenden Konsequenzen, die äusserst heikel sind. Das Beispiel des sogenannten Design-Babys hat deutlich gezeigt, dass eine Aufhebung des Verbotes der PID zu einem Missbrauch dieser Technik führt, bei welcher Kinder nach Mass "hergestellt" werden.
Mit der Aufhebung des Verbotes würde Missbräuchen Tür und Tor geöffnet, was uns vor enorme ethische, moralische und gesellschaftliche Fragen stellen würde. In der Praxis lässt sich Missbrauch eben nicht verhindern. Mit anderen Worten: Es ist kaum sicherzustellen, dass diese Technik allein für die medizinische Prävention und nicht für die Selektion von geschlechtlichen, äusserlichen und charakterlichen Merkmalen usw. angewendet wird.
Die CVP will die PID nicht; deshalb lehnt unsere Fraktion diese Motion ab.
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