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Baumann J. Alexander · Nationalrat · 2005-06-16

Baumann J. Alexander · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-06-16

Wortprotokoll

Es gibt in der Politik gewisse logische Schlüsse, die, von einer bestimmten Weltanschauung ausgehend, unbarmherzige Kettenreaktionen auslösen. Die Problematik der Präimplantationsdiagnostik ist nur das bisher letzte Glied der Kette, die von der Fristenlösung über die Pränataldiagnostik zur Präimplantationsdiagnostik führt. Um das hier und dort aufmuckende Gewissen der Leute einzuschläfern, verkauft man die jeweils als Fortschritt bezeichneten Etappen auf dem Weg zur Entmenschlichung in Raten.

Mit dieser Technik wurde jedoch eine Grenze überschritten, die bisher nicht tangiert worden war: jene der Eugenik. Das heisst, zum ersten Mal seit "braunen Zeiten" soll zwischen lebenswertem und lebensunwertem Leben unterschieden werden.

Zurzeit werden In-vitro-Befruchtungen in der Schweiz ausschliesslich bei Paaren durchgeführt, die aus Sterilitätsgründen nicht in der Lage sind, auf üblichem Weg Kinder zu zeugen. Wird die PID zugelassen, so werden aber auch bald Paare, die durchaus in der Lage wären, auf natürliche Weise Kinder zu zeugen, aufgrund genetischer Prädisposition eine In-vitro-Befruchtung vornehmen wollen. In diesem Fall werden Embryonen, wird menschliches Leben primär zu diagnostischen Zwecken hergestellt. In der Absicht, Erbkrankheiten zu bekämpfen, wird menschliches Leben hergestellt, um wieder zerstört zu werden, denn von den absichtlich - und nicht mehr zufällig - produzierten Embryonen wird der grösste Teil eliminiert. Das Prozedere könnte also gleichsam als "Zeugung auf Probe" bezeichnet werden.

Nun kommt man uns mit dem Argument, es sei wohl besser, den lebensunwerten Embryo vor der Implantation auszuscheiden, als es zu einer Abtreibung kommen zu lassen. Die Befürworter der PID fordern auch, dass ein Embryo nach erfolgter PID zerstört werden darf, weil ja nach einer entsprechenden Diagnose auch ein Schwangerschaftsabbruch erfolgen kann. Nun ist das aber schwer vergleichbar, denn im Labor setzen sich nicht Frauen und Männer, die emotional betroffen sind, mit dem Problem auseinander, sondern Forscherinnen und Forscher.

Es geht also nicht mehr um die Interessenabwägung zwischen schwangerer Frau und Fötus, sondern um eine Selektion von menschlichen Embryonen, die von Drittpersonen untersucht worden sind. Embryonen sollen vor der Implantation in den Körper der Frau getestet werden, und solche mit schweren, unheilbaren Krankheiten sollen aussortiert werden. Dadurch treten die Konzepte von Test und Selektion in den Bereich des Rechtes auf Leben ein, und wir haben eine Eugenik zweiten Grades, bei der dem Ehepaar ein "fehlerfreies" oder "weniger fehlerhaftes" Kind gewährt werden soll.

Während die schwangere Frau erst im Verlauf der Schwangerschaft erfährt, dass ihr Kind möglicherweise von einer Erbkrankheit betroffen ist, wird hier kaltblütig-bürokratisch die Entscheidung vorweggenommen, damit die Eltern nicht mehr damit konfrontiert werden und somit der Verantwortung enthoben sind.

Der Vorschlag enthält nach meinem Empfinden eine massive Diskriminierung von Behinderten. Behinderung wird als unerträgliche Zumutung an die Eltern aufgefasst, welcher nur durch die Elimination des Behinderten begegnet werden kann. Das ist eine recht eigenartige Logik, welche nun ebenfalls für die PID gelten soll. Eugenik darf aber nie eine Begründung für Abtreibungen sein.

Wir können es drehen und wenden, wie wir wollen: Mit der Problematik der PID ist unsere Gesellschaft an eine Grenze gestossen. Die Frage ist nur, ob wir sie überschreiten wollen oder nicht. Es ist uns eine nur persönlich zu beantwortende ethische Frage gestellt: Massen wir uns das Recht an, Leben aufgrund eines Katalogs, der nur willkürlich sein kann, zu selektionieren? Oder lassen wir die Finger davon, weil das Leben immer nur Selbstzweck ist und nicht zur Ware verkommen darf? Die Frage ist die, ob wir all jenes wirklich tun wollen oder tun dürfen, was wir technisch machen können. Die Frage ist schliesslich, ob wir die Würde eines menschlichen Lebens, das uns nicht gehört, akzeptieren oder ob wir - mit welcher Absicht auch immer - darüber verfügen wollen.

Erlauben Sie mir, Herr Bundesrat, noch eine persönliche Bemerkung an Sie. Ganz kurz: Vielleicht sollten Sie einmal [PAGE 917] diese Fragen mit dem Herrn Weihbischof Henrici besprechen. Es ist nämlich relativ einfach, über eine Gruppe von politischen Gegnern den Stab der christlichen Moral zu brechen; bedeutend anspruchsvoller ist es aber, Probleme, bei denen ein Offenlegen der eigenen Weltanschauung nicht umtänzelt werden kann, auszudiskutieren, ohne in die Rolle des Richters am Jüngsten Gericht zu verfallen und den Rest der Welt in Böcke und Schafe zu scheiden.