Gutzwiller Felix · Nationalrat · 2005-06-16
Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-06-16
Wortprotokoll
Ich möchte in drei Punkten darlegen, worum es bei der Präimplantationsdiagnostik geht, warum die Aufhebung dieses Verbotes jetzt angezeigt ist und welche Lösungen denkbar wären.
Worum geht es bei der Präimplantationsdiagnostik? Sie haben es schon von den beiden Kommissionsreferenten gehört; ich fasse mich deshalb kurz. Bestimmte genetische Untersuchungen, die heute in der zehnten, elften Schwangerschaftswoche durchgeführt werden dürfen, sind zu einem früheren Zeitpunkt in der Schweiz nicht erlaubt. Wir verbieten also in der zweiten Woche - vor der Einpflanzung des befruchteten Eies bei einer entsprechenden Fruchtbarkeitsbehandlung - Untersuchungen, die später erlaubt sind. Das ist eine massive Inkohärenz in einem Gesetz, wie dies Frau Savary erwähnt hat. Zudem ist auch der Schwangerschaftsabbruch mit der Anerkennung einer Notlage der Frau mehrheitsfähig geworden. Das ist auch der Grund, weshalb diese Frage zu Recht neu diskutiert wird. Es geht schliesslich darum, die Schutzwürdigkeit des Embryos, die gerade die Skeptikerinnen und Skeptiker so hochhalten, entsprechend einzuordnen. Wie könnte man erklären - das frage ich Sie -, dass mit zunehmender Schwangerschaftsdauer die Schutzwürdigkeit abnimmt statt zunimmt? Denn in der zehnten, elften Woche ist ja erlaubt, was in der zweiten Woche nicht erlaubt ist.
Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass bei solchen fruchtbarkeitsmedizinischen Verfahren die Präimplantationsdiagnostik Frauen, die eine hohe Spontanabbruchquote haben und sich zu einer entsprechenden Behandlung entschliessen, bessere Erfolgschancen einräumt. Laut Fruchtbarkeitsmedizinern wie etwa Prof. Hohl vom Kantonsspital Baden verhindert das heutige, strenge schweizerische Gesetz [PAGE 911] höhere Schwangerschaftsraten bei fruchtbarkeitsmedizinischen Behandlungen. Das können wir nicht wollen!
Schliesslich ist ein weiterer wichtiger Grund, weshalb wir heute auf dieses Thema eintreten, dass wir - aus der Optik der Persönlichkeitsrechte der Frau bei einer solchen Fertilitätsbehandlung - bei Aufrechterhaltung dieses Verbotes es dieser Frau zumuteten, dass sie einen Entscheid, den sie in der zweiten Woche hätte fällen können, erst in der zwölften Woche nach Einpflanzung des Embryos fällen kann.
Versetzen Sie sich einmal in die Lage einer solchen Frau mit einem Kind in der Familie mit einer hohen erblichen Belastung! Sie wünscht sich eine Schwangerschaft, eine zweite Schwangerschaft vielleicht, nachdem das Kind erbkrank, schwer erblich belastet ist. Nach einer Fertilitätsbehandlung können Sie dieses 50-prozentige Risiko, dass das zweite Kind die gleiche Behinderung hat, heute nicht ausschliessen. Mit dem heute geltenden Gesetz muten Sie dieser Frau zu, dass sie dann dieses befruchtete Ei eingepflanzt erhält und erst in der zwölften Woche entscheidet, was sie in der zweiten Woche hätte entscheiden können.
Ich will nicht darauf eingehen, warum wir heute dieses Thema wieder aufgreifen. Die Vorgeschichte haben Sie gehört. Es hat sich sehr viel geändert, insbesondere die Anerkennung, die Mehrheitsfähigkeit des Schwangerschaftsabbruchs. Ich will auch ganz klar betonen, dass es heute nur und ausschliesslich um die Frage geht, ob das Verbot der Präimplantationsdiagnostik aufgehoben werden soll. Selbstverständlich muss das Vorgehen im Detail reguliert werden. Diese Regulierung muss im Einzelnen diskutiert werden. Aus meiner Sicht drängt sich keine Ausweitung der Untersuchungen auf. Es geht einzig und allein um die Frage, ob man in der zweiten Woche das soll tun dürfen, was nach dem heutigen Gesetz später in der Schwangerschaft möglich ist.
Ich möchte im Hinblick auf die Kürze der Zeit mit drei Fragen schliessen, die ich speziell an die Skeptiker im Saal richten möchte:
1. Für diejenigen, die sonst bei jeder Gelegenheit ganz streng juristisch argumentieren: Wie begründen Sie, wenn Sie hier Nein stimmen, die Rechtsungleichheit, dass später in der Schwangerschaft erlaubt ist, was das Gesetz früher verbietet? Wie wollen Sie das begründen?
2. Für diejenigen, die die Selbstbestimmungsrechte von Mann und Frau zu Recht hochhalten: Wie erklären Sie der Frau den schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und in ihre Selbstbestimmung, nämlich die Zumutung, eine Schwangerschaft zu beginnen und wieder abzubrechen, obwohl sie den Entscheid vor Beginn der Schwangerschaft hätte fällen können?
3. Schliesslich für diejenigen, die nach sorgfältiger Abwägung dem Stammzellenforschungsgesetz zugestimmt haben, und es sind dies, ich erinnere Sie daran, Mitglieder aller vier Bundesratsparteien: Wie erklären Sie, dass Sie zugestimmt haben, dem Embryo einige Zellen für die Stammzellenforschung zu entnehmen, nicht aber damit einverstanden sind, solche Zellen - sogar weniger - für die Diagnose einer schweren Erbkrankheit zu entnehmen?
Diese Inkohärenzen müssen heute beseitigt werden. Ich darf diejenigen, die Bedenken haben, zumindest ermutigen, aufgrund dieser offensichtlichen Inkohärenzen im Gesetz dieser Aufhebung des Verbotes zuzustimmen.
Um die Sache zu vereinfachen, gebe ich hiermit bekannt, dass ich meine parlamentarische Initiative zurückziehe, weil die Motion der Kommission ja das Gleiche will, es aber ermöglicht, dass dann der Bundesrat und die Verwaltung die entsprechenden Detailarbeiten an die Hand nehmen.
Ich bitte Sie also, die Motion anzunehmen.