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Merz Hans-Rudolf · Ständerat · 2000-06-14

Merz Hans-Rudolf · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-06-14

Wortprotokoll

Ich gliedere meine Berichterstattung in vier kurze Abschnitte:

1. Zum Prüfungsbereich: Flag ist ja die Abkürzung für "Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget". Diese Abkürzung steht für Amtsstellen, die im Rahmen eines Pilotprojektes der wirkungsorientierten Verwaltungsführung arbeiten. Dem Leistungsauftrag und einer betriebswirtschaftlichen Berichterstattung auf der einen Seite stehen mehr Gestaltungsfreiheit im Personal- und Budgetbereich gegenüber. Unsere Subkommission hat die Rechnung von acht Flag-Ämtern behandelt: vier davon mittels persönlicher Kontakte und vier mittels Aktenstudium.

2. Zum Stand dieses Projektes: Am Pilotprojekt Flag, das noch bis Ende 2001 dauert, sind nicht weniger als zehn Instanzen beteiligt, und zwar im Bereich der Flag-Architektur, also im Aufbau des Modells, sodann im Flag-Alltag, also in der Führung dieser Ämter, ferner als Aufsichtsbehörde und schliesslich als Systemüberwacher. Entsprechend präsentiert sich der Stand des Projektes je nach Optik etwas unterschiedlich.

Im Bereich der Architektur, die auf dem Flag-Handbuch basiert, sind zweifellos gute Fortschritte erzielt worden. Es besteht heute - auch dank diesem Handbuch - hinreichende Klarheit über das Kosten- und Rechnungswesen, einschliesslich des "financial controlling". Auch führt man nun für die einzelnen Ämter zunehmend Kennziffern ein. Sodann besteht ein eigentliches Verfahren für die Leistungsverrechnung zwischen den Ämtern sowie gegenüber den anderen Zweigen der Bundesverwaltung und nach draussen. Hinzu kommt die Einbindung der amtsinternen Finanzbuchhaltungen in die zentrale Buchhaltung. Schliesslich sind die Anforderungen an die Darstellung des Budgets verfeinert worden.

Im Bereich der Flag-Anwendungen, also im täglichen Leben der Amtsstellen, benötigen die meisten Ämter - wir haben das schon zweimal gesagt - einfach mehr Zeit als erwartet. Die Chefs sind zwar durchaus motiviert und betrachten Flag als einen eindeutigen Fortschritt. Allein schon die Gliederung der Amtstätigkeiten in verschiedene Produktgruppen verleiht dem Ganzen mehr Struktur und mehr Pfiff. Für des Parlament bekommt das Projekt nun auch zunehmend Konturen; die Flag-Tätigkeit ist etwas transparenter geworden.

Ein Hauptmangel ist aber der immer noch uneinheitliche Stand der Dokumentationen, die wir unterbreitet bekommen. Trotz klarer Vorgaben haben es nicht alle Ämter fertig gebracht, entsprechende Unterlagen zur besseren Sitzungsvorbereitung - aber natürlich auch für ihre eigene Dokumentation - einzureichen. So fehlten z. B. einzelne Geschäftsberichte und Kennzifferntabellen. Aber auch hier werden wir meines Erachtens noch Fortschritte erzielen.

3. Zur Zukunft dieses Pilotprojektes: Auch wenn nicht jedes Amt zu einem Flag-Amt wird, ist klar, dass das Flag-Denken in der Bundesverwaltung generell verstärkt werden kann. Diese Philosophie, die benutzerbezogene Bereitschaft und auch die neue Art der Führung, könnten in der Bundesverwaltung vermehrt Verbreitung finden. Vor allem aber geht es hier um eine Führungsaufgabe, nicht so sehr um den formalen Flag-Status.

Klar ist, dass Flag nicht einfach die Vorstufe zur Privatisierung der Verwaltungstätigkeit ist; vielmehr geht es um die Bildung eines eigenständigen zweiten Kreises in der Verwaltung. Mit ein paar Zahlen kann man das leicht plausibilisieren. In den acht Flag-Ämtern gibt es derzeit 25 Produktegruppen. Von diesen haben nur sechs einen Kostendeckungsgrad im Bereich von etwa 100 Prozent, bei dem es effektiv interessant würde, am Markt teilzunehmen. Von diesen sechs stellen aber nur zwei eigentliche Produkte her - das eine Landkarten, das andere Münzen -, und auch diese zum Teil für öffentlich-rechtliche Zwangsabnehmer. Daraus ersehen Sie schnell, dass hier der Spielraum für Privatisierungen gering ist.

Ebenfalls ist klar, dass wir die ganze Überprüfung nach Abschluss der Pilotphase der Flag-Ämter in einen normalen Budget- und Rechnungsprozess integrieren müssen. Wir, das Parlament, müssen diese Flag-Ämter unsererseits wieder in den Courant normal von Rechnung und Budget integrieren. Dies hat zur Folge, dass man die Flag-Kommission wieder abschaffen und unsere Tätigkeit in die departementalen Subkommissionen integrieren muss. Daraus folgt auch, dass das Parlament zusätzlich geschult werden muss. Die Finanzkommission hat sich dieses Themas bereits angenommen und prüft zurzeit, ob zuhanden der Parlamentarierinnen und Parlamentarier ein einfaches Merkblatt zu schaffen sei, aus dem hervorgeht, wie die Subkommissionen mit dieser Philosophie umgehen und wie wir dies hier im Plenum behandeln.

4. Zu den einzelnen Ämtern: Es gibt keine signifikanten Abweichungen vom Budget. Die Sparvorgabe wurde überall erreicht. Die Personalsituation ist durchwegs durch Stagnation, teilweise sogar durch einen Rückgang gekennzeichnet, woraus immerhin Minderausgaben von 4 Millionen Franken resultierten. Subventionen wurden gemäss gesetzlichen Vorgaben entrichtet. Alles scheint im Griff zu sein. Den Revisionsberichten der Eidgenössischen Finanzkontrolle ist dennoch zu entnehmen, dass bei der Prüfung der Flag-Ämter in allen Fällen Vorbehalte gemacht wurden, dass wir die Genehmigung deshalb nur mit Einschränkungen vornehmen sollten. Nun könnte ich auf diese Einschränkungen eingehen, das würde einen längeren Vortrag bedingen. Ich tue das nicht, obwohl die Einschränkungen von Amt zu Amt etwas unterschiedlich sind. Aber ich kann Ihnen versichern: Sie sind vorwiegend formaler Art und lassen sich wie folgt zusammenfassen:

1. Es sind Einschränkungen in Bezug auf die Leistungsverrechnungen. Diese sind ohne Rückmeldung der Leistungserbringer nicht vollständig beurteilbar.

2. In mehreren Ämtern wird die Produktegruppenbildung hinterfragt und damit natürlich in einem gewissen Sinn auch angezweifelt, und zwar mit Hinweis auf die Harmonisierung mit der Kosten- und Leistungsrechnung. Diesen Zweifeln kann ich absolut folgen.

3. Schliesslich sind im Bereich der Dokumentation und der Erfassung auch noch Lücken und Mängel identifiziert worden, z. B. bezüglich der Zeiterfassung. Diese ist ja ein massgeblicher Schlüssel für die Kostenverteilung oder die Anlagen- und Investitionsbuchhaltung.

Wir nehmen diese Einschränkungen natürlich ernst, gehen aber davon aus, dass sie mit der materiellen Führung der Ämter nichts zu tun haben. Wir stellen Ihnen deshalb folgende Anträge:

1. Die Rechnungen der acht Flag-Ämter sind mit den Einschränkungen gemäss Revisionsberichten der Prüfung durch die EFK zu genehmigen.

2. Aus den Flag-Ämtern sind im Rahmen des Nachtrages I zum Voranschlag 2000 keine Anträge zu behandeln.