Bürgi Hermann · Ständerat · 2000-06-14
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-06-14
Wortprotokoll
Der Abschluss der Finanzrechnung des Eidgenössischen Finanzdepartementes ist durch ein wesentlich verbessertes Ergebnis gekennzeichnet, insgesamt sind es 833 Millionen Franken. Die Minderausgaben betragen 510 Millionen Franken, und auf der Einnahmenseite sind Mehreinnahmen von rund 323 Millionen Franken zu verzeichnen. Diese auf den ersten Blick zahlenmässig erheblichen Abweichungen sind zu relativieren, betragen sie doch bei den Einnahmen weniger als 1 Prozent und bei den Ausgaben rund 4,5 Prozent. Ich kann mich im Folgenden darauf beschränken, einige Positionen kurz zu erwähnen.
Für Kommissionen, Steuern, Gebühren und Spesen im Zusammenhang mit den Finanzierungsinstrumenten der Bundestresorerie betrugen die Minderausgaben 39,5 Millionen Franken. Bemerkenswert ist auch die Tatsache, dass 320 Millionen Franken weniger Passivzinsen entrichtet werden mussten.
Die Geld- und Kapitalmarktanlagen haben gegenüber dem Voranschlag einen um 98 Millionen Franken höheren Vermögensertrag eingebracht.
Augenfällig ist bei den Fiskaleinnahmen ein Mehrertrag von 711 Millionen Franken bei der direkten Bundessteuer. Dieser Zuwachs ist hauptsächlich auf einen höheren Steuerertrag aus früheren Perioden zurückzuführen.
Auf eine ganz wesentliche Veränderung hat Herr Inderkum schon bei seinem Eintretensreferat hingewiesen: Es betrifft die neue Verbuchungspraxis bei der Verrechnungssteuer. Ich kann es mir ersparen, hier Wiederholungen zu machen. Neu ist einfach zur Kenntnis zu nehmen, dass nun die Beträge gemäss im Dezember eingereichten Deklarationen, die aber noch nicht ausbezahlt wurden, erst im Januar des Folgejahres verbucht werden. Diese Änderung in der Verbuchungspraxis, welche nun ihren Niederschlag in der Finanzrechnung des vergangenen Jahres gefunden hat, verursacht diese buchungstechnischen Mindereinnahmen bei der Verrechnungssteuer.
Noch ein Wort zum Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL): Hier ist auf Sachausgaben in der Rubrik Büromatik und Bürobedarf hinzuweisen, wo es aufgrund einer Fehlbuchung zu einem erhöhten Kreditvolumen gekommen ist, welches auch ausgeschöpft worden ist. Ein weiterer Fehler hat sich als Folge der Informatikapplikation bei den Entgelten für Drucksachenverkäufe ergeben. In beiden Fällen wird jedoch der Saldo der Finanzrechnung nicht verändert.
Auf die Rechnung der Eidgenössischen Versicherungskasse werde ich dann bei den Sonderrechnungen noch separat zu sprechen kommen. Im Namen der Finanzkommission kann ich Ihnen beantragen, die Finanzrechnung des Eidgenössischen Finanzdepartementes zu genehmigen. Gleichzeitig kann ich auch den Antrag stellen, die Kreditübertragungen bzw. Nachtragskredite seien zu genehmigen, soweit sie das EFD betreffen.