Bürgi Hermann · Ständerat · 2000-06-14
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-06-14
Wortprotokoll
Bei der Erfolgsrechnung und der Bilanz kann ich mich sehr kurz fassen, Herr Inderkum hat bereits darauf hingewiesen: Die Erfolgsrechnung des Bundes schliesst mit einem Aufwandüberschuss von 4,4 Milliarden Franken ab. Sie liegt damit 1,8 Milliarden über dem Defizit der Finanzrechnung. Die Erfolgsrechnung als Bindeglied zwischen Finanzrechnung und Bilanz gibt ja Aufschluss über den Wertverzehr bzw. den Wertzuwachs während der Rechnungsperiode.
Die von mir erwähnte Differenz zwischen der Finanzrechnung und der Erfolgsrechnung entspricht nahezu den Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen abzüglich der frei werdenden Mittel aus Wertberichtigungen. Die Aktivierungen betragen rund 1 Milliarde Franken; diese sind jedoch durch die Passivierungen auf den ungewöhnlich hohen Rückflüssen aus Darlehen und Beteiligungen weitgehend ausgeglichen worden. Als Resultat führt dann das negative Ergebnis der Erfolgsrechnung eben auch zu einem weiteren Anstieg des Bilanzfehlbetrages.
Damit komme ich zur Bilanz: Hier ist bereits auf die Anpassung der Eingangsbilanz per 1. Januar 1999 als Folge der sich aus der Refinanzierung der SBB ergebenden Belastungen hingewiesen worden. Wenn man zu diesen 14,6 Milliarden Franken noch das negative Ergebnis der Erfolgsrechnung hinzuzählt, dann ergibt sich ein Bilanzfehlbetrag per Ende des vergangenen Jahres von 72 Milliarden Franken. Im Vorjahr waren es noch rund 53 Milliarden Franken. Zum besseren Verständnis bzw. zur Einordnung der Grössenordnung dieses Betrages ist zu bemerken, dass ein Fehlbetrag von 73 Milliarden Franken mehr als das Eineinhalbfache einer Jahresausgabe ausmacht. Der Rückgang des Finanzvermögens ist eine Folge des entsprechenden Abbaus der Tresorerieanlagen. Damit verbunden ist aber auch ein Rückgang der Schulden des Bundes um 13 Milliarden Franken innert Jahresfrist, sie betragen jetzt noch 102 Milliarden Franken. Die Nettoschuld, die sich aus den Schulden abzüglich des Finanzvermögens ergibt, beträgt nun per Ende des vergangenen Jahres 81,9 Milliarden Franken, im Vorjahr waren es noch 66 Milliarden Franken.
Dies sind meine Bemerkungen zu Erfolgsrechnung und Bilanz, die wir Ihnen ebenfalls zu genehmigen beantragen.
Zur Sonderrechnung der Eidgenössischen Versicherungskasse (EVK) werde ich etwas ausführlicher sprechen: Auf die Vergangenheit im Zusammenhang mit den Problemen bei der EVK werde ich nicht eintreten, das ist Ihnen ja alles bestens bekannt. Bezüglich des gegenwärtigen Stands der Dinge sowie des Rechnungsabschlusses 1999 ist nun aber Folgendes festzustellen: In organisatorischer Hinsicht bildet die Pensionskasse des Bundes eine Abteilung der EVK. Nachdem 1999 die Abteilung Eidgenössische Ausgleichskasse der zentralen Ausgleichskasse unterstellt und die Sektion Sozialwesen in das Eidgenössische Personalamt integriert worden sind, obliegen nun der EVK noch ausschliesslich die Aufgaben der beruflichen Vorsorge für das Bundespersonal. Im Übrigen ist daran zu erinnern, dass gemäss dem von unserem Rat in der Frühjahrssession behandelten Bundesgesetz über die Pensionskasse des Bundes die EVK aufgelöst wird und die berufliche Vorsorge neu in eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit übertragen werden soll.
Wesentlich scheint mir auch, daran zu erinnern, dass in die Aufsicht und in die Kontrolle der Tätigkeit bzw. der Rechnungslegung der PKB verschiedene Stellen involviert sind. Entsprechend der Empfehlung der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK PKB) ist erstens die Atag Ernst & Young, also eine externe Revisionsstelle, mit der Prüfung des Rechnungsabschlusses beauftragt. Eine weitere Kontrolle geschieht durch einen versicherungstechnischen Experten, der eine versicherungstechnische Kontrolle durchführt. Ein entsprechender Bericht ist in der Botschaft enthalten. Im Weiteren üben auch die paritätische Kommission sowie das Bundesamt für Sozialversicherung Aufsichtsfunktionen aus.
Die Arbeiten in der EVK waren durch betriebliche Verbesserungen geprägt. Entsprechend den PUK-Empfehlungen wurde die Daten- und Dossierbereinigung im vergangenen Jahr vorangetrieben. Es konnten 53 000 Versicherungsausweise definitiv ausgestellt werden. Neben dem Tagesgeschäft wurden auch die Einkaufsaktion abgewickelt und das EDV-System optimiert. Für die Umsetzung des neuen Pensionskassenkonzepts besteht ein Masterplan, und die Verantwortlichen rechnen damit, im Jahre 2001, spätestens aber bis Mitte 2002 die Überführung realisieren zu können. Das geforderte interne Kontrollsystem ist in der Zwischenzeit aufgebaut worden. Obwohl die Planungsziele nach Aussage der Verantwortlichen nicht vollständig erreicht worden sind, [PAGE 346] muss man die bisher geleisteten Arbeiten dennoch mit Anerkennung zur Kenntnis nehmen.
Zur eigentlichen Rechnungslegung: Bei der Finanz- und Betriebsrechnung ist zu bemerken, dass die Arbeitnehmerbeiträge als Folge des Austritts der Swisscom um 155 Millionen Franken tiefer sind. Auf diese Tatsache ist auch der Ausgabenüberschuss von 1,9 Milliarden Franken zurückzuführen. Das Deckungskapital der aktiv Versicherten entspricht der Summe der individuellen Austrittsleistungen, und bei den Rentnerinnen und Rentnern dem Barwert der laufenden und anwartschaftlichen Leistungen. Das gesamte Deckungskapital - wie ich es vorher definiert habe - beträgt 36,4 Milliarden Franken. Der Fehlbetrag - d. h. der durch das Vermögen nicht gedeckte Teil des Deckungskapitals - beträgt 10 Milliarden Franken, was einen gesamthaften Deckungsgrad von 72,4 Prozent ergibt. Beim Bund sind es 63,9 Prozent und bei der Post 64,6 Prozent.
Wie ist das zu werten? Die versicherungstechnischen Experten weisen daraufhin, dass die Entwicklung des Deckungskapitals und des Deckungsgrades grundsätzlich plausibel erscheinen und dass sich der Deckungsgrad verbessert hat. Beim Einlagevermögen ist zur Kenntnis zu nehmen, dass seit 1999 diese Mittel neu im Rahmen der Bestimmungen über die berufliche Vorsorge angelegt werden können. Aufgrund der vom Bundesrat genehmigten Anlagestrategie werden nun die Gelder auf den in- und ausländischen Finanzmärkten angelegt, wobei diese Umsetzung schrittweise erfolgt und - so hat man es uns erläutert - bis ins Jahr 2004 andauern dürfte. Bundesrat Villiger hat uns bereits dargelegt, dass diese neue Anlagepolitik auch entsprechend Früchte trägt.
Was die Genehmigung der Sonderrechnung anbelangt, verweise ich Sie auf den Bericht der externen Kontrollstelle. Diese kommt zum Schluss, dass Jahresrechnung, Geschäftsführung, Vermögensanlage sowie die Alterskonten der PKB mit Einschränkungen zur Gesetzmässigkeit, zur Geschäftsführung und zur Darstellung der Jahresrechnung dem Gesetz, den Statuten und den Reglementen entsprechen.
Einschränkungen betreffen folgende Gesichtspunkte: Unter dem Titel "Forderungen" sind 206 Millionen Franken als Forderungen bilanziert, und damit verbunden ist eine Wertberichtigung von 20 Millionen Franken. Die Kontrollstelle hält fest, dass die Angemessenheit dieser Wertberichtigung zurzeit nicht objektiv beurteilt werden könne. Die zweite Einschränkung betrifft Sperrkonten in der Staatsrechnung des Bundes sowie passivierte Verbindlichkeiten der Einlegerkasse, welche bezüglich des Verkehrs bis zum 31. Dezember 1998 nicht belegt werden können.
Eine weitere Unsicherheit, welche zu einer Einschränkung führt, steht im Zusammenhang mit dem Deckungskapital; das liegt auf der Hand. Im Ausmass der noch ausstehenden Daten- und Dossierbereinigung kann noch nicht mit einer absoluten Sicherheit bezüglich des Versicherungsausweises gesprochen werden.
Die vierte Einschränkung betrifft die bis Ende 2000 noch verbleibenden 40 000 Dossiers. Das war der Stand Ende des letzten Jahres. Sie haben aufgrund einer Pressekonferenz mitbekommen, dass in der Zwischenzeit von diesen 40 000 Dossiers bereits weitere 28 000 bereinigt worden sind. Solange das aber nicht abgeschlossen ist, muss eine entsprechende Einschränkung gemacht werden.
Die Kontrollstelle empfiehlt, trotz dieser Einschränkungen die Jahresrechnung 1999 zu genehmigen. Sie weist darauf hin, dass in allen Bereichen substanzielle Fortschritte erzielt worden sind und dass damit gerechnet werden könne, dass bis Ende des Jahres 2000 die Altlasten bereinigt sind, wodurch dann die Voraussetzungen für einen vorbehaltsfreien Bericht der Kontrollstelle vorhanden sein werden.
Die Finanzkommission beantragt Ihnen aufgrund dieser Feststellungen, die Sonderrechnung der Pensionskasse des Bundes mit den erwähnten Einschränkungen gemäss Bericht der Kontrollstelle zu genehmigen.
Zum Schluss möchte ich noch erwähnen, dass die übereinstimmende Meinung vorherrscht, dass es nicht möglich sein wird, die Voraussetzungen für die Genehmigung der Jahresrechnungen 1994 bis 1997 rückwirkend zu schaffen. In Anbetracht dieser Tatsache ist es deshalb vorgesehen, dass nach Beseitigung der Altlasten auf den Zeitpunkt der Überführung der Vorsorgetätigkeit in die "Publica" dem Parlament gelegentlich ein Antrag auf pauschale Genehmigung dieser Jahresrechnungen 1994 bis 1997 unterbreitet wird, nach Bereinigung der Altlasten bis Ende dieses Jahres.
Im Namen der Finanzkommission beantrage ich Ihnen, diese Sonderrechnung zu genehmigen.