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Büttiker Rolf · Ständerat · 2005-05-30

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-05-30

Wortprotokoll

Der Bundesrat will die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Zivilluftfahrt über geeignete Rahmenbedingungen fördern. Das möchte ich sehr unterstützen und begrüsse es. Mit der Übernahme der Swiss durch die Lufthansa hat sich die Thematik von im Vergleich mit dem Ausland gleich langen Wettbewerbsspiessen noch akzentuiert. Damit die Swiss weiterhin aus der Schweiz erfolgreich operieren kann, ist es unerlässlich, dass der Flughafen Zürich über vergleichbare Rahmenbedingungen verfügt wie die direkte Konkurrenz, die Flughäfen München und Frankfurt. Der Verkauf der Swiss an die Lufthansa hat daher die politisch Verantwortlichen auf Bundesebene nicht entlastet, im Gegenteil: Die Schaffung von vergleichbaren Rahmenbedingungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Zivilluftfahrt hat eben erst richtig begonnen. Auf den Punkt gebracht: Der Bundesrat und das Bundesamt befinden sich im Schraubstock der Wettbewerbsfähigkeit der helvetischen Luftfahrt.

Wenn man es genauer anschaut, enthält der Bericht über die Luftfahrtpolitik der Schweiz nun aber verschiedene Elemente, die die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Aviatik nicht verbessern, sondern im Gegenteil zu einer weiteren Verschlechterung der bestehenden Rahmenbedingungen führen können. Es gibt drei Elemente:

1. Der Bund will im Bereich Safety Normen einführen, welche im Interesse einer Optimierung der schweizerischen Luftfahrtsicherheit über die anerkannten Regeln der Technik hinausgehen. Dabei werden mögliche Benachteiligungen bewusst in Kauf genommen - siehe z. B. Seite 1801 unter Kapitel 2.2.1, Abschnitt "Anerkannte Regeln der Technik/Stand der Technik (best practice)".

2. "In den sensiblen Umweltbereichen (Lärm und Schadstoffe) hat die Schweiz eigene, weiter gehende Normen und Anreizsysteme geschaffen. Diese sollen aufrechterhalten und weiterentwickelt werden." Das steht in Kapitel 3.1.4.1, Abschnitt "Haltung des Bundesrates" (S. 1816).

3. "Die Luftfahrt soll sowohl ihre betriebswirtschaftlichen wie ihre externen Kosten selbst tragen, damit sich die Nachfrage nach Mobilität an den gesamten volkswirtschaftlichen Kosten orientiert." (Kapitel 2.5, Schlussfolgerungen, S. 1810).

Der Bericht selbst gibt keine Hinweise darauf, wie der Bund die Prioritäten in diesem Spannungsfeld zwischen Wettbewerbsfähigkeit, Kostenwahrheit und höchsten Sicherheits- und Umweltstandards setzen will. Bei Interessenkonflikten [PAGE 400] zwischen Wettbewerbsfähigkeit und Kostenwahrheit soll gemäss präzisierenden Aussagen von Herrn Bundesrat Leuenberger die Wettbewerbsfähigkeit vorgehen. Herr Bundesrat Leuenberger hat uns in der Kommission dargelegt, dass in diesem Spannungsfeld die Ökonomie vorgeht. Diese Grundsätze sind im Bericht selber jedoch nicht aufgeführt. Deshalb wäre ich froh, Herr Bundesrat Leuenberger, wenn Sie hier im Rat diese Prioritätensetzung zugunsten der Wettbewerbsfähigkeit wiederholen könnten.

Man kann eine zentrale Bedeutung der Luftfahrt für den Wirtschaftsstandort Schweiz am Beispiel der Luftfracht aufzeigen. Der Bericht beschreibt im Kapitel 2.3 "Wirtschaftliche Bedeutung der Zivilluftfahrt", Seite 1802, die enge Wechselwirkung zwischen dem Wirtschaftsstandort Schweiz und der Luftfracht. Nun muss ich Ihnen sagen, dass im ursprünglichen Bericht des Bundesrates die Luftfracht gar nicht vorgekommen ist. Ich möchte dem Bundesrat und dem neuen Bazl-Chef dafür danken, dass sie den Bereich Luftfracht nachgeliefert haben. Denn der Bereich Luftfracht spielt für die Schweizer Exportwirtschaft, für die Hub-Struktur in Zürich und für unsere Fluggesellschaften eine zentrale Rolle. Die Bedeutung des Terminals in Zürich in Bezug auf die Luftfracht kann nur unterstrichen werden, denn es sind noch zu Zeiten der Swissair die entsprechenden Potenziale geschaffen worden.

Ich komme noch zu einem weiteren Bereich, zu den anderen regionalen und nationalen Flughäfen. Da haben wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass zur Steigerung der Flugsicherheit auf dem Flughafen Basel-Mülhausen die französische Zivilluftfahrtbehörde die Einführung des Präzisionsanflugverfahrens ILS 34 plant. Das hat vor allem in einigen Kantonen - so auch in meinem Kanton - zu heftigen Diskussionen geführt. Denn ein pikantes Detail dieser neuen Situation ist, dass die Lärmbelastung für das neue Verfahren ILS 34 zu 98 Prozent von der Schweizer Bevölkerung zu tragen wäre. Das bisherige Sichtanflugverfahren verteilt den Lärm zu zwei Dritteln auf französisches Territorium und zu einem Drittel auf schweizerisches Territorium. Ich möchte den Bundesrat fragen, was er von dieser Abmachung, von diesem Vertragssystem hält, denn in der Schweizer Bevölkerung hat man den Eindruck, dass sich Bern über den Tisch hat ziehen lassen.

Vor allem stellt sich die Frage, ob der Bundesrat auch der Meinung ist, dass die beiden Luftfahrtbehörden und die in Aussicht gestellte bilaterale Absichtserklärung keine genügende Grundlage bilden, um die vertraglich ausgehandelte Beschränkung für das Anflugverfahren ILS 34 durchzusetzen. Staatspolitisch gesehen frage ich mich, auf welchen gesetzlichen und sogar verfassungsmässigen Grundlagen eine solche zwischenstaatliche Regelung beruhen sollte. Ich danke für eine mögliche Antwort.