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David Eugen · Ständerat · 2005-05-31

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-05-31

Wortprotokoll

Ich weise nochmals darauf hin, dass wir bei den Mitarbeiteraktien stehen. Auch bei den Mitarbeiteraktien wird die Rechtslage nicht geändert. Es wird also die Rechtslage, die jetzt in den Kreisschreiben steht und auf einem Urteil des Bundesgerichtes vom November 1995 basiert, in den Gesetzestext übergeführt.

Ich verweise nochmals auf den Zeitpunkt der Besteuerung. Besteuert wird beim Erwerb, aber mit einem Diskont - vorher hiess es "Einschlag"; das ist eine kleine Veränderung, die die Kommission bei der Wortwahl vorgenommen hat, in der Sache ändert sich nichts. Der Diskont beträgt 6 Prozent und gilt längstens für zehn Jahre. Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass es hier nicht um eine Begünstigung geht, sondern um eine Bewertung, die dem Minderwert während der Sperrdauer Rechnung trägt. Wer also eine Aktie mit Veräusserungssperre erhält, hat einen weniger wertvollen Gegenstand erhalten, als wenn er die Aktie ohne Veräusserungssperre erhalten würde. Das Bundesgericht hat sich damals relativ intensiv mit dieser Bewertung auseinander gesetzt und ist zum Schluss gekommen, dass ein Abzug von 6 Prozent pro Jahr sachgerecht ist, um eine steuerrechtlich korrekte Bewertung dieses Aktienzugangs zu machen.

Die Kommission ist, wie übrigens auch der Bundesrat, dieser Argumentation gefolgt; sie bittet Sie, an dieser Regelung festzuhalten.

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