Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2005-05-31
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-05-31
Wortprotokoll
Immer wieder wird in diesem Rat zu Recht auf die Bedeutung des schweizerischen Steuersystems als Faktor der Standortattraktivität hingewiesen, dies sowohl bezüglich der Ansiedlung neuer Firmen wie auch bezüglich der langfristigen Beibehaltung des Domizils von internationalen Firmen. Dabei spielt die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen eine zunehmend wichtige Rolle. Die Entlöhnung von Mitarbeitern in Form von Aktien und/oder Optionen hat in den letzten Jahren auch bei uns als gängige Form der Entlöhnung ihren Durchbruch geschafft. Da bei der Entlöhnung von Mitarbeitern Aktien und Optionen eine immer grössere Rolle spielen, wird die Art der Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen für den Wirtschaftsstandort zunehmend relevant.
Attraktive Steuerbedingungen bezüglich Optionen wirken sich insbesondere auf neue KMU positiv aus, die es sich noch nicht leisten können, höhere Löhne auszuzahlen. Jungen Unternehmungen wird es ermöglicht, zu günstigen Bedingungen hochqualifizierte Mitarbeitende einzustellen, die erst Steuern bezahlen müssen, wenn sich der Erfolg einstellt. Mit zunehmender Mobilität gewinnt die Frage der Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen zudem im grenzüberschreitenden Verkehr nicht nur für die betroffenen Mitarbeitenden, sondern auch für die Unternehmungen an Bedeutung. Für Unternehmen, die in hochspezialisierten Gebieten tätig sind, hat die Einkommenssteuer einen Einfluss auf ihre Fähigkeit, mobile und hochmotivierte Arbeitskräfte zu rekrutieren.hochspezialisierten Gebieten tätig sind, hat die Einkommenssteuer einen Einfluss auf ihre Fähigkeit, mobile und hochmotivierte Arbeitskräfte zu rekrutieren.
Die steuerlichen Bestimmungen der Schweiz bezüglich Mitarbeiterbeteiligungen sind im internationalen Vergleich überholt. Insbesondere die durch unterschiedliche Besteuerungssysteme in verschiedenen Ländern hervorgerufenen Doppelbesteuerungen, die bei Mitarbeiterbeteiligungen typischerweise auftreten, werden vielerorts als Nachteil empfunden. Vor diesem Hintergrund ist es für alle von Interesse, in der Schweiz klare Regelungen für die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen zu haben, die in ihrer Ausgestaltung gleichzeitig auf internationale Gegebenheiten abgestimmt sind.
Der vorliegende Entwurf wird diesen Vorgaben nach meiner Meinung im Grossen und Ganzen gerecht. Die Besteuerungsansätze werden im Grundsatz beibehalten, und das System wird bundesweit vereinheitlicht. Diese Vereinheitlichung wird von den meisten Kantonen als positiv angesehen. Mit dem Gesetz wird insbesondere die Rechtssicherheit erhöht und die Zuteilung von gesperrten Optionen begünstigt. Statt bei der Zuteilung soll die Besteuerung nichtbörsenkotierter oder gesperrter Mitarbeiteroptionen gemäss Entwurf in Zukunft bei der Ausübung erfolgen. Künftig müssen also nur finanzielle Erträge, die die Arbeitnehmenden effektiv erhalten, versteuert werden. Dadurch entfällt die unliebsame Tatsache, dass Mitarbeitende Steuern auf einem geldwerten Vorteil entrichten, den sie wegen eines möglichen Kursverfalls der Aktien gar nicht realisieren können.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten, denn sie macht Sinn.
Gestatten Sie mir noch einige Worte zum Rückweisungsantrag: Ich bin gegen eine Rückweisung an den Bundesrat. Die Begründung liegt darin, dass der mit der Rückweisung verbundene Auftrag an den Bundesrat mit vernünftigem Aufwand schlicht nicht zu erledigen ist. Sollte der Rückweisungsantrag angenommen werden, müsste der Bundesrat entweder nachträglich bei allen Gesellschaften eine [PAGE 423] Umfrage über die in den letzten Jahren ausgerichteten Mitarbeiterbeteiligungen machen - dabei wären sämtliche Möglichkeiten, sowohl bei Optionen als auch bei Aktien, zu berücksichtigen - oder aber die kantonalen Steuererklärungen nach solchen Mitarbeiterbeteiligungen durchkämmen lassen. Beides ist in meinen Augen mit einem vernünftigen Arbeitsaufwand - und ich möchte das betonen: mit einem vernünftigen Arbeitsaufwand - nicht möglich. Führen wir uns doch einmal nur einige wenige der vielen möglichen Varianten vor Augen, die da sind: Optionen "in money", Optionen "out money", Aktien gesperrt, Aktien teilweise gesperrt, nicht gesperrt - und das über die verschiedensten Zeitspannen bis zum Verfall. Die Vielfalt von Systematik, Art und Dauer der gewählten Optionsvarianten ist derart gross, dass selbst eine statistische Detektivarbeit nach meiner Meinung nicht den gewünschten Erfolg bringen würde.
Zudem bin ich davon überzeugt, dass die verlangte Abschätzung der finanziellen Auswirkungen der Vorlage auf Bund und Kantone kaum verlässliche Zahlen ergeben würde. Selbst mit statistischen Erhebungen wäre schwer abzuschätzen, wie die Wirtschaft auf das vorgeschlagene Besteuerungsmodell reagieren wird. Finanzielle Auswirkungen könnten bestenfalls eine Momentaufnahme sein, die aber kaum verlässliche Rückschlüsse gestattet. Wir können - so meine ich - Jahre auf die gewünschten Informationen warten, ohne die Gewissheit zu haben, dass wir uns auf gesicherte Daten abstützen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Minderheit dies letztlich will.
Ich bitte Sie deshalb, auf die Vorlage einzutreten und den Rückweisungsantrag abzulehnen.