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David Eugen · Ständerat · 2005-05-31

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-05-31

Wortprotokoll

Der Antrag Berset lag der Kommission in dieser Form nicht vor, wenn ich mich recht erinnere. Es lag ein ähnlicher Antrag mit einem Betrag von 10 000 Franken vor, der mit 6 zu 3 Stimmen abgelehnt wurde.

Ich möchte nochmals sagen, warum die Regelung vom Bundesrat so vorgesehen und vom Bundesgericht so praktiziert wird. Wenn Sie heute 50 000 Franken Lohn verdienen, erhalten Sie diese 50 000 Franken. Wenn Sie den gleichen Lohn zwar gutgeschrieben erhalten, ihn aber erst in zehn Jahren beziehen können, kann man darüber diskutieren, wie viel das wert ist, wenn ich als Mitarbeiter diesen Betrag heute gutgeschrieben erhalte, ihn aber erst in zehn Jahren bekomme. Es ist ganz klar, dass man einen Diskont machen muss; über die Höhe des Diskonts kann man immer diskutieren, aber das kann man schon aus dem Arbeitsrecht ableiten. Es ist ganz klar: Wenn man den Lohn nicht in dem Zeitpunkt auszahlt, wo er fällig ist, muss man einen Diskont machen.

Ich bin froh, dass Frau Sommaruga den Antrag der Minderheit zurückgezogen hat; dann sind wir wenigstens in der Bewertung dieser 6 Prozent einig. Kollege Berset schlägt vor, dass dieser Diskont nur bis zu einem Betrag von 50 000 Franken gilt. Wenn nun jemand 100 000 Franken Lohn in Aktien erhält, mit der Zusage, in zehn Jahren könne er darüber verfügen, dann würde der Betrag gemäss dem Antrag Berset - wenn ich ihn richtig verstehe - trotzdem voll besteuert und kein Diskont gewährt, obwohl der Betreffende das Geld erst in zehn Jahren erhält. Das ist meines Erachtens steuersystematisch nicht korrekt: Man kann real nur das Einkommen besteuern, welches am Tage der Besteuerung einen bestimmten Wert hat. Wenn es an diesem Tag weniger wert ist, muss man es auch zum geringeren Wert besteuern. Man kann immer über die Bewertung diskutieren. Aber es geht nicht an, bei einer Einkommensgruppe, die höher als andere ist, die Regel nicht zu beachten. Die Belastung müssen wir mit der Progression und mit dem Tarif vornehmen, aber nicht mit der Steuerbemessungsgrundlage, indem wir diese für bestimmte Einkommensgruppen verändern.

Deshalb beantrage ich Ihnen, der Kommission zu folgen und diese Bemessungsgrundlage für alle Einkommensgruppen gleich zu belassen.