Schweiger Rolf · Ständerat · 2005-05-31
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-05-31
Wortprotokoll
Einleitend sollten Sie wissen, dass das EDA, im weitesten Sinne gesprochen, aus zwei grösseren Gruppierungen besteht, nämlich aus dem Zentral-EDA mit den Konsulaten und den eigentlichen internationalen Aufgaben, die im weitesten Sinne mit der Diplomatie zusammenhängen, und der Deza. In diesen beiden Abteilungen bzw. Gruppierungen sind die finanziellen Verhältnisse etwas unterschiedlich zu gewichten.
Die Ausgaben des Zentral-EDA, der Botschaften usw., haben gegenüber dem Vorjahr marginal zugenommen, nämlich nur um etwa 0,8 Prozent. Das hängt damit zusammen, dass eine recht grosse Reihe von Zahlungen in Dollar geleistet [PAGE 413] werden konnte, einer Währung, deren Kurs im Budget höher angenommen worden war. Der andere Grund ist, dass das EDA im administrativen Bereich zu Recht vermehrt mit inländischem Personal arbeitet. Es ist eine Binsenwahrheit, dass dieses inländische Personal zu günstigeren Lohnbedingungen arbeitet, als dies Schweizer tun würden. Dabei wird aber darauf geachtet, dass sensible Bereiche des Departementes weiterhin durch Schweizer betreut werden. Zugenommen haben gewisse Ausgaben für internationale Organisationen, so z. B. für die Uno, die Erhöhung beträgt 6,1 Millionen Franken, für das Sicherheitspolitische Zentrum in Genf, 10,3 Millionen Franken, und für die Fipoi, rund 7 Millionen Franken. Zusammengefasst: eine marginale Steigerung der Ausgaben gegenüber dem Jahr 2003.
Bei der Deza sieht die Situation etwas anders aus, haben doch dort die Ausgaben gegenüber 2003 um 3,3 Prozent zugenommen. Diese etwas überproportionale Zunahme der Ausgaben gegenüber anderen Departementen fusst auf einem politischen Entscheid. Der Bundesrat hat entschieden, dass die Schweiz ihren Anteil an der Entwicklungshilfe auf bis zu 0,4 Prozent des BIP anheben soll; dies allerdings in sehr langsamen Schritten.
Nun ist die Schweiz diesem Ziel sehr nahe gekommen, und je nach Berechnungsart hat sie dieses Ziel bereits erreicht. Was meine ich damit?
Es ist Ihnen wahrscheinlich aus der Lektüre der Zeitungen bekannt, dass eine Kontroverse darüber entstanden ist, wie überhaupt der Anteil der Entwicklungsausgaben zu berechnen ist, um feststellen zu können, welchen Prozent- bzw. welchen Null-Komma-Prozentanteil die Entwicklungsausgaben im Budget ausmachen. Der für uns zentrale Teil dieser weltweit unterschiedlichen Berechnung betrifft die Flüchtlinge. Ausgaben für Flüchtlinge können bei der Berechnung der Höhe der Entwicklungszusammenarbeit angerechnet werden. Die Frage stellt sich nun, ab wann jemand Flüchtling ist. Gewisse Länder - vor allem solche Nordeuropas - haben sich auf den Standpunkt gestellt, dass Ausgaben für Flüchtlinge bereits dann solche sind, wenn sie auch für das Asylwesen bezahlt werden. Wenn wir nun die Rechnung gleich machen, wie dies andere Länder tun, indem wir die Ausgaben für die Asylanten, die ja im Prinzip - theoretisch - potenzielle Flüchtlinge sein könnten, ebenfalls dazu rechnen, liegt der Anteil heute bereits bei 0,41 Prozent des BIP. Wir haben also bei dieser Berechnungsart die Zielsetzung des Bundesrates bereits erreicht.
Sie haben gehört, dass in der Zwischenzeit beschlossen wurde, von dieser neuen Berechnungsart auszugehen, sodass es wahrscheinlich das letzte Mal in meiner Karriere sein wird, dass ich Ihnen betreffend den Anteil der Entwicklungshilfe am Bruttoinlandprodukt jeweils zwei Zahlen zu nennen habe.