Schweiger Rolf · Ständerat · 2005-05-31
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-05-31
Wortprotokoll
Ich sehe die Gefahr, dass ich möglicherweise etwas emotional werde - trotzdem spreche ich. Es ist völlig klar, dass auch wirtschaftliche Überlegungen eine Rolle spielen. Es ist völlig klar, dass die Angst bestehen muss, dass Schweizer Firmen an ausländischen Börsen nicht mehr kotiert werden könnten und dass schweizerische Banken auf ausländischen Finanzplätzen keine Geschäfte mehr tätigen würden. Das ist das eine, und ich stehe dazu, dass es diese wirtschaftliche Komponente gibt.
Was mir aber noch viel wichtiger ist, ist Folgendes: Wir haben doch gerade als Schweizer ein eminentes Interesse daran, dass die Finanzmärkte in der Welt reibungslos funktionieren. Wir haben ein Interesse daran, dass sich alle Börsenplätze der Welt bemühen, Ordnung zu haben und Sicherheiten und Klarheiten zu schaffen. Sämtliche Finanzmärkte der Welt sind sich einig darüber, wie dies zu geschehen habe. Es bestehen nicht Konventionen, aber gewisse Absprachen, die von allen Ländern der Welt unterzeichnet sind und die die Verfahren, welche die verschiedenen Länder zum Gegenstand haben, als richtig erklären.
Nun müssen wir fragen: Inwieweit lassen wir es zu, dass ausländische Finanzplätze, ausländische Finanzmärkte, eine Regel treffen, um für sich Ordnung zu schaffen? Wir machen das für uns auch. Ist es nun so, dass wir gewisse Verfahrensrechte, welche diese ausländischen Finanzmärkte als richtig betrachten, für uns zum Anlass nehmen, das ganze Finanzmarktwesen der Welt auf den Kopf zu stellen? Es wurde von doppelter Strafbarkeit usw. gesprochen, aber es geht hier nicht darum, ob beispielsweise jemand eines Verbrechens im eher privaten Rahmen schuldig ist, sondern es geht darum, dass jemand gegen eine Regulierung eines Marktes verstösst, und die Regulierung des Marktes ist fundamental, damit Märkte überhaupt funktionieren.
Lassen Sie mich ein etwas banales Beispiel bringen: Das genau gleiche Recht beanspruchen Staaten für sich bei der [PAGE 436] Regelung ihres Motorfahrzeugverkehrs. Es ist z. B. so, dass auf amerikanischen Autobahnen langsamer als auf schweizerischen gefahren werden muss. Würden nun die amerikanischen Behörden z. B. verlangen, dass wir ihnen den Namen von jemandem bekannt geben, der mit 110 Stundenkilometern bzw. 65 Meilen die Stunde gefahren ist, und wir würden das nicht tun - weil bei uns die Limite 120 Stundenkilometer beträgt -, dann würden wir in einer Art und Weise in die Organisationsbefugnis eines Staates eingreifen, die sich nicht verantworten liesse.
Es geht um die Frage: Wollen wir mithelfen, dass Missbräuche auf den Finanzmärkten wirksam bekämpft werden können? Dann müssen wir bereit sein, gewisse Konsequenzen in Kauf zu nehmen, die allenfalls datenschutzrechtlich etwas am Rande des Zulässigen sein könnten. Trotzdem, sehen Sie einmal, wie das Verfahren gegenüber den USA abläuft: Zuerst untersucht die Eidgenössische Bankenkommission, ob etwas an einem Verdacht dran sein könnte; danach untersucht das Schweizerische Bundesgericht, ob etwas dran sein könnte; dann kontrolliert die SEC selber in einem internen Verfahren, ob etwas dran sein könnte - und erst dann werden solche Verdachte öffentlich gemacht.
Wir können schon sagen, die Publizitätspraxis in der Schweiz sei eine Sauerei - das mag allenfalls sein -, sie basiert aber auf Bestimmungen kantonaler Strafprozessordnungen. Ich möchte einmal jemanden sehen, der sagt, bei uns sei es leider auch so, dass relativ intensiv publiziert wird, und der dann sagt, wir würden irgendwann einmal für Ordnung sorgen. Niemand von uns aber glaubt, dass es jemals so weit kommen wird, dass in den Zeitungen nur noch die Daten verurteilter Personen erwähnt werden. Wir können schon die Strafprozesse verfolgen - auch die Presse kann das. Wir müssen doch vergleichbare Situationen bei uns auch in anderen Ländern akzeptieren, nämlich dann, wenn es um die Regulierung von Marktorganisationen geht. Wir können eine völlig andere Haltung einnehmen, wenn andere Delikte zur Diskussion stehen, aber Marktregulationen sind für das Weltwirtschaftsgeschehen von zentraler Bedeutung.