David Eugen · Ständerat · 2005-06-02
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-02
Wortprotokoll
Wir haben im Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit noch drei Differenzen zu beraten.
Ich beginne mit Artikel 2a: Hier geht es um das vereinfachte Abrechnungsverfahren. Dem Nationalrat ist es ein Anliegen, dass Arbeitgeber mit höchstens fünf Arbeitnehmern nach diesem Verfahren abrechnen können, wenn die Löhne gering sind bzw. - gemäss Beschluss des Nationalrates - die Hälfte des BVG-Mindestlohnes nicht übersteigen; das sind etwa 10 000 Franken. Wir sind diesem Anliegen insofern entgegengekommen, als wir die Gesamtlohnsumme für die vereinfachte Abrechnung, die wir bisher auf 36 000 Franken festgelegt hatten, auf 50 000 Franken angehoben haben. Damit ist es eben praktisch möglich - wie das auch der Nationalrat möchte -, fünf Arbeitnehmer mit einem individuellen Lohn in der Grössenordnung von 10 000 Franken zu beschäftigen. Das sind in der Regel ja Teilzeitbeschäftigte, die vorübergehend bei einem Arbeitgeber tätig sind.
Wir möchten formal aber an der Lösung festhalten, die wir in der ersten Runde beschlossen haben. Warum? Weil uns die Ausgleichskassen mit allem Nachdruck darauf aufmerksam gemacht haben, dass das Verfahren, das der Nationalrat vorschlägt, für sie untauglich ist, riesigen administrativen Aufwand bewirkt und von ihnen daher mit allem Nachdruck abgelehnt wird. Wir haben das wiederholt geprüft und sind der gleichen Meinung wie die Ausgleichskassen. Man sollte ein Verfahren wählen, das sie durchführen können, das auch von der administrativen Seite her machbar ist. Daher schlagen wir vor, bezüglich des Verfahrens in Artikel 2a bei unserem Beschluss zu bleiben, bezüglich der quantitativen Grenze aber eben auf 50 000 Franken zu gehen und damit [PAGE 470] dem Anliegen des Nationalrates entgegenzukommen. Die Kommission hat hier einstimmig entschieden.