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Schiesser Fritz · Ständerat · 2005-06-02

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-06-02

Wortprotokoll

Nach Artikel 7 des Bundesgesetzes über die Förderung des Exports bewilligt die Bundesversammlung jeweils für vier Jahre den Höchstbetrag für die Exportförderung nach diesem Gesetz. Die meisten von uns erinnern sich noch an unsere letzte Debatte vor zwei Jahren. Wegen Problemen der Osec, wie sie sich damals offenbarten, waren die eidgenössischen Räte nicht gewillt, einen Betrag für weitere vier Jahre zu bewilligen. Stattdessen wurde die mit Bundesbeschluss vom 25. September 2003 beschlossene Finanzierung der Exportförderung auf zwei Jahre befristet und läuft nun Ende 2005 [PAGE 472] aus. Mit diesem auf zwei Jahre befristeten Finanzierungsbeschluss verband das Parlament damals den Auftrag, eine Evaluation der Exportförderung durchzuführen und mindestens drei Modelle für die Weiterführung der Exportförderung zu prüfen.

Mit dieser Evaluation wurde die Eidgenössische Finanzkontrolle beauftragt. Die vom Parlament verlangten Entwicklungsmodelle hat das Seco zusammen mit einer externen Beratungsfirma geprüft.

Bereits auf den 1. Januar 2004 wurden mit dem neuen Leistungsauftrag Verbesserungen eingeführt, und auch seither sind weitere Massnahmen getroffen worden. Im Mittelpunkt der diesbezüglichen Bemühungen standen und stehen immer noch der Kundennutzen, das Subsidiaritätsprinzip im Verhältnis zu privaten Akteuren im Bereich der Exportförderung, die Netzwerkkoordination zur Bündelung und Abstimmung der verschiedenen Organisationen sowie die Wirkungs- und Leistungskontrolle; das sind die vier wesentlichen Elemente. Über die Evaluation der Exportförderung und die Strategiealternativen zur Weiterentwicklung der Exportförderung gibt der Zusatzbericht des Bundesrates vom 23. Februar 2005 zur Botschaft umfassend Auskunft. Dazu zwei Bemerkungen:

1. Das Modell 3 - Beschränkung der Osec auf Kerntätigkeiten, die private Institutionen und Unternehmen nicht konkurrenzieren - wird auch vom Bundesrat als das richtige erachtet. Damit soll das Verhältnis der Osec zu den privaten Institutionen der Exportförderung geklärt werden: Die Osec wird dort tätig, wo Private nicht tätig sein wollen.

2. Dagegen scheint die Koordination zwischen der Osec und den anderen am Entscheidungsprozess in der Exportförderung beteiligten staatlichen Stellen, nämlich dem Seco und dem EDA, noch nicht gewährleistet zu sein. Ich meine, nicht nur in der Exportförderung sei offensichtlich ein Dualismus zwischen zwei Departementen vorhanden. Es fragt sich, wie lange der Bundesrat solches angesichts der knappen Finanzen noch hinzunehmen gewillt ist. Ich möchte den Bundesrat einladen, hier die Sache noch einmal genauer anzuschauen und zu untersuchen, ob dieser Dualismus wirklich notwendig ist.

Aufgrund der Botschaft des Bundesrates und der übrigen Dokumente, die wir in der Kommission erhalten haben, darf aber der Schluss gezogen werden, dass sich die Situation in der Osec seit unserem Beschluss vor zwei Jahren wesentlich verbessert hat. Es wurde etwas getan. Demzufolge rechtfertigt es sich, eine weitere Zweijahrestranche zu sprechen, wobei der Hinweis darauf, dass weitere Bemühungen um Verbesserungen angebracht sind, sich eigentlich von selbst versteht.

Über die Bedeutung der Exporte für die Schweiz brauche ich mich nicht auszulassen, ebenso wenig über die Notwendigkeit einer staatlichen Unterstützung des Exports, der von KMU getätigt wird. Die grossen Unternehmen haben ihre eigenen Apparate, die KMU dagegen nicht. Insbesondere die Knüpfung von Kontakten mit neuen Geschäftspartnern im Ausland ist für KMU nicht immer ganz einfach. Dass die Osec hier wichtige Dienste leistet, zeigt die uns in der Kommission verteilte Liste mit vielen konkreten Fällen, die recht eindrücklich sind.

Ein Blick auf vergleichbare Länder: Für die Jahre 2006 und 2007 beantragt der Bundesrat gesamthaft einen Betrag von 34 Millionen Franken. Es ist der gleiche Betrag wie für die Jahre 2003 und 2004. Zum Vergleich: Die österreichische "Schwesterorganisation" verfügt über umgerechnet 105 Millionen Franken und 700 Mitarbeiter. Dazu kommen erhebliche Mittel für eine Exportoffensive in Österreich. Das sind für die Jahre 2004 und 2005 nochmals je umgerechnet 105 Millionen Franken. In Schweden fliessen vom Staat jährlich umgerechnet 43,5 Millionen Franken in die Exportförderung; sie beschäftigt 343 Mitarbeiter. In den Niederlanden handelt es sich um eine staatliche Förderung von umgerechnet 42 Millionen Franken jährlich; die Organisation weist 383 Mitarbeiter auf.

Diese wenigen Zahlen zeigen, dass es für die Schweiz durchaus angezeigt ist, mit dem bescheidenen Betrag von 17 Millionen Franken pro Jahr eine Summe zur Verfügung zu stellen, die es erlaubt, ein Minimum an Aktivitäten in der Exportförderung zugunsten des Rückgrats unserer Wirtschaft, d. h. der KMU, zu entfalten.

Namens Ihrer Kommission für Wirtschaft und Abgaben beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und den Betrag von 34 Millionen Franken für zwei Jahre, d. h. 2006 und 2007, zu bewilligen.