Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2005-06-06
Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-06-06
Wortprotokoll
Zu Artikel 14: Die Dauer des Sortenschutzes wird mit dieser Gesetzesänderung gegenüber dem geltenden Recht um 5 Jahre verlängert und beträgt neu 25 Jahre. Für Bäume und Reben beträgt sie 30 Jahre. Damit stimmt nun die Schutzdauer mit jener des europäischen Sortenschutzes überein.