Büttiker Rolf · Ständerat · 2005-06-07
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-06-07
Wortprotokoll
Wir sind hier beim Herzstück, beim Kernstück der Vorlage; in diesem Punkt bin ich mit Kollege Fünfschilling einig. Aber ich bitte Sie eingehend, die Anträge der Minderheit I (Gentil) und der Minderheit II (Fünfschilling) abzulehnen.
Zum Antrag der Minderheit I (Gentil): Diese Minderheit will die im Falle der Marktbeherrschung leistungspflichtigen Zugangsformen auf die bisherige Interkonnektion und die vollständige Entbündelung beschränken. Ich muss Ihnen sagen: Das genügt mir bei weitem nicht. Damit schafft man nur etwas Wettbewerb in den Agglomerationen; die Randregionen haben wirklich nichts davon. Es braucht insbesondere den Bitstrom. Mit vollständig entbündelten Leitungen arbeitet man eben nur dort, wo genügend Kunden sind. Sonst lohnt es sich weder für den Anbieter noch aus volkswirtschaftlichen Überlegungen.
Es ist wirklich nicht sinnvoll, für zwei, drei Kunden eine Zentrale mit einer eigenen Glasfaserleitung anzuspeisen und mit eigener Elektronik auszurüsten. In der Schweiz gibt es etwa 1400 solche Anschlusszentralen oder Hauptverteiler, ich glaube, es sind ganz genau 1320. Herr Gentil, das wird für die alternativen Anbieter viel zu teuer. Das können sie sich beim besten Willen nicht leisten, vor allem noch mit dem Zeitfaktor, den der Nationalrat bei Artikel 68 eingefügt hat. Wenn wir den Wettbewerb in den Randregionen im Breitbandbereich in Gang bringen wollen, so braucht es den Bitstrom.
Zum Antrag der Minderheit II (Fünfschilling): Diese Minderheit will grosso modo dem Nationalrat folgen, mit dem kleinen Unterschied beim Wiederverkauf bzw. bei der Verrechnung des Teilnehmeranschlusses. Aber diese Lösung hat vor allem eine komplizierte Spezialregelung beim Bitstrom-Zugang.
Man kann sagen, die Lösung des Nationalrates zum Bitstrom sei gut gemeint - doch auch das gilt nur teilweise -; sie funktioniert aber nicht, und sie bestraft die Randregionen. Mit ihr wird es nie einen Bitstrom geben, niemand wird in diesen investieren. Der Nationalrat hat die Regelung so sehr mit Einschränkungen versehen, vor allem in zeitlicher Hinsicht, dass der Bitstrom jetzt nicht mehr atmen kann; ja, [PAGE 523] ich muss Ihnen gar sagen: Es ist wirklich eine Totgeburt! Mit der Beschränkung des Bezuges auf zwei Jahre wird jeder Business-Case verunmöglicht. Man kann die Investitionen damit nicht amortisieren. Auch das muss man einmal sagen. Und man kann auch nicht innert zweier Jahre ein flächendeckendes Breitbandangebot auf Bitstrom aufbauen. Es ist einfach nicht möglich, so viel so schnell zu bauen und einzurichten und zu investieren. Deshalb möchte ich Sie bitten, auch im Sinne des Votums von Herrn Schiesser, wirklich eine Differenz zum Nationalrat zu schaffen. Denn die Nationalratslösung ist so, wie sie daherkommt, in der Praxis wirklich nicht tauglich.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen und die Minderheitsanträge abzulehnen.