Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2005-06-07
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-06-07
Wortprotokoll
Zwei Bemerkungen:
1. Die Positionen ab Ziffer 13 sind in den Parlamentsdebatten vorgeschlagen worden. Dabei zeigt sich für den [PAGE 506] Bundesrat eine Spannungssituation zwischen anonymisierten Anträgen einerseits und spezifizierten Anträgen andererseits. Spezifizierte Anträge sind solche, die wir Ihnen vorgeschlagen haben, die sich auf eine bestimmte Ausgabe beziehen, genau determiniert sind und somit auch wenig Interpretations- oder Umsetzungsspielraum lassen. Wenn solche Anträge aus dem Parlament kommen, ist man versucht zu sagen: Ja, das Parlament redet uns drein. Wenn das Parlament umgekehrt anonymisierte Anträge bringt - das ist bei den Sachausgaben der Fall -, besteht die Gefahr, dass man nicht weiss, was genau gemeint ist, weil die Spezifizierung noch durch den Bundesrat vorgenommen werden muss. Das ist teilweise auch nicht unbefriedigend.
Es bleibt in einem Kollegialgremium wie dem Bundesrat - das habe ich mir in den letzten Monaten immer wieder überlegt, das können Sie mir glauben - fast nichts anderes als die Proportionalität. Denn es ist kein Departementsvorsteher von sich aus bereit zu sagen, er übernehme soundso viel von den Einsparungen bei den Sachausgaben. Das gibt es einfach nicht! Die Departementsvorstehenden müssen ihre Haushalte verteidigen, und sie werden Einsparungen nicht freiwillig vornehmen, sondern nur nach Proportionalität.
Daher sind solche Anträge in diesem Spannungsfeld zu sehen; das wollte ich Ihnen als Erstes mitgeben.
2. Eine der grössten Herausforderungen, aber gleichzeitig auch - ich sage es gerne - eine faszinierende Aufgabe besteht für den Bundesrat darin, die verschiedenen Projekte, die wir derzeit im Zusammenhang mit dem Finanzhaushalt und insbesondere mit den Kürzungen unterwegs haben, in eine Linie zu bringen und zu koordinieren. Wir haben das EP 2003 gehabt, wir haben jetzt das EP 2004 und als Teil davon die Aufgabenverzichtplanung im Umfang von etwa 190 Millionen Franken. Wir haben mit der Verwaltungsreform begonnen, wir machen uns an das Aufgabenportfolio heran. Zu guter Letzt wird nächstes Jahr noch die Subventionsüberprüfung kommen. Das sind sechs Projekte, wo es gilt, die Vorwirkungen der einzelnen auf die nächstfolgenden zu berücksichtigen. Wo man mit dem EP 2003 eine bestimmte Linie gesetzt hat, sollte sich diese im EP 2004 fortsetzen, und man sollte sie auf jeden Fall nicht "umdrehen". Bei gewissen Ausgaben, insbesondere bei den Personalausgaben, ist diese Aufgabe besonders anspruchsvoll, weil natürlich in der Verwaltung sehr vieles von dem, was geleistet werden muss, persönliche Leistungen sind, die am Ende via Personalausgaben und -kosten in die Staatsrechnung einfliessen. Deshalb besteht für uns die Herausforderung, hier eine Linie zu finden.
Nun habe ich in der vorberatenden Kommission gesagt - und insofern wurde das hier auch teilweise wiederholt -, dass ein grosser Teil dieser Sachausgaben uns von Ihnen durch parlamentarische Vorstösse übertragen wurde, die uns regelmässig zwingen, Beratungsleistungen zu beanspruchen. Andere hängen mit dem Betrieb der Gebäude, der Häuser, zusammen. Wenn es Winter wird, müssen wir heizen. Wir müssen Wasser, Energie haben usw. Aber trotzdem habe ich ebenfalls die Meinung geäussert, dass in diesem Bereich durchaus noch Spielraum besteht. Wir können im Bereich der Sachausgaben noch etwas ertragen. Wir werden es nach Proportionalität umschlagen müssen. Wir werden dafür Sorge tragen müssen, dass wir diese Linie beibehalten. Dazu haben wir - dies zum Abschluss - zwei Instrumente: Das erste ist der Ausgabenplafond. Das ist ein Instrument, das wir eingeführt haben, um während der ganzen Dauer der Legislatur die Kosten einigermassen planen zu können. Das zweite Instrument, das damit sehr eng zusammenhängt, ist die Finanzplanung. Mit diesen beiden Instrumenten gilt es, Ihre Entscheidungen auf der Zeitachse kohärent umzusetzen. In diesem Prozess haben diese Kürzungen bei den Sachausgaben durchaus noch Platz.