Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-06-08
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-06-08
Wortprotokoll
Ich möchte die Argumente des Kommissionssprechers nicht wiederholen; wir teilen seine Auffassung. Es gibt noch etwas Zusätzliches: Bei einer solchen Bestimmung müssen Sie auch wissen, was dann die Konsequenzen sind, wenn ein Salär nicht genehmigt wird. Kann man nur genehmigen? Muss es dann mit einem neuen Antrag zurückgewiesen werden? Oder kann man es verändern? Was ist mit der Vergütung, die bereits ausbezahlt ist? Wird das gekürzt bzw. nicht gekürzt?
Ich bitte Sie auch noch, die Beweglichkeit von Gesellschaften zu sehen. Wenn Sie warten müssen, bis die Genehmigung des Verwaltungsrates da ist, scheint mir dies kompliziert zu sein. Sie möchten jetzt die Grundsätze in den Statuten festhalten. Je nachdem, wie weit man geht, kann das hinderlich sein. Wenn man weniger weit geht, ist das ja irgendwie fixiert, mindestens formell. Jetzt kommt noch eine Genehmigung dazu. Wenn man hier legiferieren wollte, dann müsste man ganz genau überlegen, was eigentlich die Konsequenzen sind.
Sie haben gesagt, es gehe mehr um eine Prävention, aber das sind natürlich Rechtssätze. Prävention ist natürlich die Bekanntgabe der Vergütungen nach aussen. Das ist Prävention. Dort wissen wir dann aber auch genau, was geschieht.
Darum bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit abzulehnen.