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Fetz Anita · Ständerat · 2005-06-08

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-06-08

Wortprotokoll

Ich bin Kollege Schiesser dankbar, dass er auf den Umstand aufmerksam gemacht hat, dass die Bestimmung mit dieser Formulierung für sämtliche Aktiengesellschaften zutreffen würde. Ich wäre einfach dankbar gewesen, wenn schon in der Kommission entsprechend darauf hingewiesen worden wäre. Über meinen Antrag ist schon in der Kommission entschieden worden. Auf jeden Fall nehme ich die Anregung selbstverständlich auf, und der Minderheitsantrag lautet nun: "die Genehmigung der Vergütungen, welche an die Mitglieder des Verwaltungsrates einer Publikumsgesellschaft ausgerichtet werden".

Selbstverständlich ist die Absicht dieses Minderheitsantrages nicht, dass er alle Aktiengesellschaften betreffen soll, sondern ich bin selbstverständlich auch der Meinung, dass wir uns hier ausschliesslich auf die börsenkotierten Publikumsgesellschaften konzentrieren sollen. Dort geht es darum, Transparenz herzustellen. Ich schlage Ihnen also neu vor, dass man beim entsprechenden Absatz einfügt: "die Genehmigung der Vergütungen, welche an die Mitglieder des Verwaltungsrates einer Publikumsgesellschaft ausgerichtet werden". Die Redaktionskommission kann entsprechende Änderungen noch vornehmen.

Was ist jetzt aber die Intention dieses Minderheitsantrages? Die Generalversammlung einer börsenkotierten Publikumsgesellschaft soll die Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrates genehmigen. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass es sich nicht um Mitglieder der Geschäftsleitung handelt, sondern ausschliesslich um Mitglieder des Verwaltungsrates. Sie wissen aus der heutigen Debatte, dass der Verwaltungsrat die Höhe seiner Vergütungen selber bestimmt. Bis jetzt haben Sie in dieser neuen Vorlage entschieden, dass diese offen gelegt werden müssen. Durch meinen Minderheitsantrag soll jetzt zur Transparenz für die Eigentümer auch noch der Einfluss derselben dazukommen. Es soll also nicht nur die Offenlegung zuhanden der Eigentümer gesichert werden - das haben wir bereits beschlossen -, sondern auch die Genehmigung durch die Eigentümer, also die Aktionäre.

Jetzt kann man richtigerweise einwenden, wie das Kollege Schiesser getan hat, entsprechende Anträge könne man problemlos an der Generalversammlung stellen. Nun muss ich Sie einfach darauf aufmerksam machen, dass das nicht so problemlos ist. Es gibt einige Gesellschaften, in denen es Antragshürden gibt; zum Teil hängt dies von der Höhe der Beteiligungen ab. Das wiederum macht natürlich das "einfache" Antragstellen sehr kompliziert.

Man sollte die Antragstellung auf Veränderungen der Vergütungen der Verwaltungsräte beschränken. Wenn jemand findet, die offen gelegten Vergütungen sollen verändert werden, dann soll er einen Antrag stellen. Wenn es aber darum geht, die offen gelegten Vergütungen zu genehmigen, dann sagt man Ja oder Nein. Das ist der eine Grund.

Bezüglich des anderen Grundes möchte ich die Aussagen von Kollege Schiesser von vorhin aufnehmen. Der praktische Sinn dieses Antrages ist natürlich die Prävention! Es soll präventiv darum gehen, dass sich der Verwaltungsrat sehr wohl überlegt, wo die Grenzen seiner Vergütungen sind. Ich darf Ihnen sagen, dass ich auch reichhaltige Erfahrung in Verwaltungsratsgremien habe. Es ist ja schon interessant - das kennen Sie vielleicht auch aus eigener Erfahrung -: Es gibt nämlich eine gruppendynamische Bewegung, und obwohl es dort Personen gibt, die sich eigentlich diese moralischen Schwellen selber setzen, sind sie in Verwaltungsratsgremien nicht unbedingt beliebt und auch nicht immer mehrheitsfähig. Das ist nur ein kleiner Aspekt dieser ganzen Geschichte.

Kurz und gut, es geht darum, in dieser Transparenzvorlage, in diesem Gesetz auch konsequent zu sein und die Transparenz für die Aktionäre auch mit Einfluss an der Generalversammlung durch die Genehmigung der entsprechenden Vergütungen zu verbinden.