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David Eugen · Ständerat · 2005-06-08

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-08

Wortprotokoll

Herr Bundesrat Blocher hat im Eingangsvotum ausgeführt, dass es bei Publikumsgesellschaften darum geht, die Eigentümerseite im Aktienrecht zu stärken, und dass ein Teil des Ziels dieser Vorlage in diese [PAGE 549] Richtung geht. Es ist so: Wenn das Eigentum breit gestreut ist, ist es schwierig, die Eigentumsrechte wahrzunehmen, und das trifft bei Publikumsgesellschaften besonders zu. Mit der Transparenzvorlage orientieren wir erstens die breitgestreuten Eigentümer über die Situation. Für mich und die Minderheit kommt aber ein zweiter Punkt dazu: Die Eigentümer müssen eine realistische Einflussnahme haben. Wenn ich die heutige Regelung bezüglich des Verhältnisses zwischen dem Verwaltungsrat und der GV ansehe, muss ich sagen: Das Verhältnis ist nicht ausgewogen, es besteht nicht die notwendige Balance der Kräfte zwischen diesen beiden Gremien einer Aktiengesellschaft. Es ist so, dass der Verwaltungsrat das viel stärkere Gewicht und viel mehr Möglichkeiten hat, hier Einfluss zu nehmen; er hat auch einen riesigen Informationsvorsprung.

Das alles können wir wahrscheinlich nicht ändern. In vielen Fällen ist es auch richtig, dass der Verwaltungsrat, der ja letztlich die Verantwortung für die unternehmerische Führung trägt, die stärkere Kraft ist. Ich bin aber der Meinung, dass dort, wo es um Eigeninteressen des Verwaltungsrates geht, die Balance zugunsten der GV verändert werden muss, und bei der Honorierungsfrage geht es um die Eigeninteressen des Verwaltungsrates. In diesem Punkt müssen wir die GV stärken, und das kann nicht irgendwer, sondern das kann nur der Gesetzgeber tun. Der Gesetzgeber muss hier also dem Organ GV mehr Kraft geben als jene, die es heute hat. Wenn wir die heutigen Generalversammlungen und die heutige Praxis anschauen, stellen wir fest, dass diese Kraft eben ungenügend ist, obwohl ich anerkennen möchte - wir haben ja auch Beispiele gehabt -, dass sich etwas tut, dass diese Fragen in den Generalversammlungen gestellt werden. Aber es ist notwendig, dass der Gesetzgeber das zusätzlich unterstützt und diese Position entsprechend stärkt.

Worum geht es inhaltlich? Es geht um die Pflicht zu einem öffentlichen "ruling" der Entschädigungen. Das ist der entscheidende Punkt. Es muss erstens ein "ruling", also eine Regelung, stattfinden, wie das gemacht wird. Zweitens muss die Entschädigungsregelung öffentlich gemacht werden; sie gehört in die Statuten, weil das die Grundordnung der Aktiengesellschaft ist. Herr Schiesser hat ausgeführt, es sei dann schwierig, solche Bestimmungen zu verfassen. Ich teile diese Meinung nicht.

1. Es ist ganz wichtig, dass in dieser Bestimmung steht, wer eigentlich die Entschädigungen festlegt, ob es einen Entschädigungsausschuss gibt, wie es zu halten ist, wenn der CEO zugleich im Verwaltungsrat ist - wie es das heute gibt, wenn Doppelmandate bestehen -, ob die Unabhängigkeit gewährleistet ist, ob die Entschädigungen von einem Mitglied festgelegt werden, das nicht operativ tätig ist. Das gehört heute zum Standard und müsste so auch in den Statuten festgelegt werden.

2. Es kann ohne weiteres in die Statuten aufgenommen werden, inwiefern der Geschäftserfolg eine Rolle spielt. Herr Bundesrat Blocher hat das mit Recht ausgeführt. Der Geschäftserfolg ist das entscheidende Kriterium für die Festlegung einer Entschädigung. Mich stört enorm - das muss ich sagen -, wenn heute riesige Entschädigungen ausgeschüttet werden, ohne dass ein Geschäftserfolg da ist. Das ist unhaltbar. Das kann man aber mit einer Statutenbestimmung entsprechend regeln und sagen, das komme nicht infrage.

3. Es ist für mich auch wichtig, dass in dieser Statutenbestimmung festgelegt wird, inwieweit und wem über die Entlöhnung Bericht zu erstatten ist. Ich möchte hier auch auf die Regelung in Grossbritannien verweisen, wo es ganz klar so festgehalten ist, dass jährlich ein Entlöhnungsbericht erstellt werden muss, in dem dokumentiert wird, wie die Entlöhnungen in dieser Gesellschaft waren.

Aufgrund all dieser Überlegungen finde ich es wichtig, dass wir jetzt die Gelegenheit benützen, nicht nur offen zu legen, sondern die GV in der Frage des "ruling" der Entschädigungen auch materiell etwas zu stärken. Ich bitte Sie daher, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen.

Ich möchte noch eine Bemerkung zum Formalen machen: Kollege Reimann hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass das Wort "Entschädigung" eigentlich nicht mehr stimmt. Es müsste "Vergütung" heissen. Wir haben jetzt immer das Wort "Vergütung" verwendet. Man muss jetzt konsequent sein und hier das Wort "Vergütung" verwenden. Das würde man dann redaktionell anpassen, indem das Wort "Entschädigung" ersetzt wird.