David Eugen · Ständerat · 2005-06-08
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-08
Wortprotokoll
Ich möchte noch den Unterschied zur nationalrätlichen Fassung aufzeigen. Wir beziehen uns bei der Beteiligungsregel - es geht darum, welche Beteiligungen zu veröffentlichen sind - auf die gegenwärtigen Mitglieder eines Verwaltungsrates; anzugeben ist die Gesamtbeteiligung, unter Einschluss der nahestehenden Personen. Ein Beispiel: Wenn ein Mann und eine Frau zusammen 50 Prozent der Aktien einer Gesellschaft haben, wird im Bericht stehen müssen: Das Mitglied des Verwaltungsrates X einschliesslich der ihm nahestehenden Personen verfügt über eine Beteiligung von 50 Prozent. Wir haben uns für diese Lösung entschieden, weil es ja darum geht, die Machtverhältnisse aufzuzeigen, die im Verwaltungsrat bestehen. Es geht dabei um den gegenwärtigen Verwaltungsrat. Es geht um die Frage: Wer hat effektiv wie viel Kontrollmacht im jetzt bestehenden Verwaltungsrat? Demgegenüber sind wir der Meinung, dass frühere Verwaltungsräte und übrige Personen gleich gestellt sind wie irgendwelche anderen Aktionäre. Sie können ja im Verwaltungsrat nicht mitstimmen und können damit auch keine Macht ausüben.
Aus dieser Überlegung heraus haben wir diese beiden Änderungen am Text vorgenommen.