Huber-Hotz Annemarie · 2005-06-09
Huber-Hotz Annemarie · Bern · 2005-06-09
Wortprotokoll
Ich danke Ihnen für die kurze Diskussion über die Motion Stähelin. Der Bundesrat beantragt die Annahme dieser Motion, selbst wenn er darauf hinweist, dass - allenfalls im Zweitrat - diese Motion als Prüfungsauftrag entgegengenommen werden soll. Damit hat es folgende Bewandtnis: Der Bundesrat hat den Willen zur Verwaltungsreform ganz klar bestätigt. Er hat dazu im April dieses Jahres auch eine Klausurtagung durchgeführt. An dieser Klausurtagung hat er als Kollegium den Grundsatz der Verwaltungsreform bestätigt. Er hat die Zielsetzungen präzisiert, die am Anfang der Reform vielleicht nicht ganz klar waren. Der Bundesrat hat auch ganz klar eine Projektorganisation und ein Verfahren mit konkreten Terminen beschlossen.
Wenn der Bundesrat vorschlägt, die Motion Stähelin im Zweitrat in einen Prüfungsauftrag umzuwandeln, so tut er dies vor allem, weil er nicht ganz alle Grundsätze der Motion teilt. Insbesondere in ganz konkreten Bereichen der Strukturen der Departemente und Bundesämter ist er sich noch nicht im Klaren, wie das zu verstehen ist und wie weit er hier gehen wird.
Nach der Klausur, wo die konkrete Verwaltungsreform beschlossen wurde und auch ein Delegierter - Sie haben es erwähnt - gewählt wurde, hat sich der Bundesrat zusammen mit dem Delegierten an die Arbeit gemacht. Der Auftrag ist, konkrete Teilprojekte zu bestimmen. Zurzeit sind wir daran, ungefähr zehn Teilprojekte zu definieren, auch hinsichtlich des Umfangs und des zeitlichen Ablaufs. Der Bundesrat wird diese Teilprojekte noch vor der Sommerpause verabschieden, damit die eigentliche Arbeit, die konkrete Umsetzung, ab Herbst dieses Jahres erfolgen kann. Diese Teilprojekte, die jetzt in Erarbeitung sind, decken einen grossen Teil der Forderungen der Motion Stähelin ab.
Insbesondere wird es ein Teilprojekt geben, das die Doppelspurigkeiten in der Verwaltung angeht; Sie haben einige dieser Doppelspurigkeiten schon erwähnt. Es wird im Zusammenhang mit diesen Doppelspurigkeiten aber auch darum gehen, Sachbereiche zusammenzuführen. Ich hoffe, dass in den erwähnten Bereichen etwas gehen wird.
Es wird auch darum gehen, die Überprüfung einzelner Strukturen in den Bundesämtern - die z. B. das EDI und das EVD betreffen - konkret anzugehen, nicht nur über die Verwaltungsreform, sondern auch im Zusammenhang mit anderen hängigen Problemen.
Ein weiteres Teilprojekt wird sich mit der Führung befassen. Hier möchte ich bezüglich der Grundsätze von Herrn Stähelin insbesondere die zentralen Stabsfunktionen in den Departementen erwähnen. Die Angleichung der Generalsekretariate wird ein wichtiges Thema sein. Aber auch die Frage der Führung mit Leistungsauftrag und Globalbudget wird im Rahmen dieses Teilprojektes angegangen werden. Hier wird das nötige Instrumentarium mit der Totalrevision des Finanzhaushaltgesetzes auch noch über eine andere Schiene präzisiert werden. Dort werden rechtliche Grundlagen dafür fixiert.
Daneben gibt es einige Teilprojekte in kleineren Bereichen, wo es um die Prozesse in der Verwaltung geht, um konkrete Aufträge, z. B. im Bereich der Koordination des Bibliothekenwesens. Wir werden die Überprüfung der ausserparlamentarischen Kommissionen angehen, wir werden auch die interdepartementalen Arbeitsgruppen, -strukturen und -prozesse einer näheren Prüfung unterziehen.
Das sind diese Teilprojekte. Wie diese Teilprojekte dann geführt werden, wird der Bundesrat vor der Sommerpause zu entscheiden haben. Ich stelle mir vor - und ich hoffe, dass das auch der Fall sein wird -, dass die einzelnen Teilprojekte von Mitgliedern des Bundesrates selbst geführt werden. Damit kann der Bundesrat seinen Willen zu dieser Verwaltungsreform auch in der Umsetzungsphase klar bestätigen. Das wird auf jeden Fall unser Vorschlag sein.
Sie haben zu Recht die Generalsekretärenkonferenz gewählt. Der Bundesrat hat der Generalsekretärenkonferenz im Rahmen der Projektorganisation für die Verwaltungsreform eine spezielle Aufgabe, eine Führungsaufgabe, zugewiesen. Im Vorfeld der Sitzung des Bundesrates vom 29. Juni 2005 wird auch die Generalsekretärenkonferenz eine Klausurtagung durchführen, um diese Teilprojekte einer Prüfung zu unterziehen und noch Präzisierungen vorzunehmen - zusammen mit dem Delegierten für die Verwaltungsreform.
Herr Stähelin hat den Artikel eines Mitarbeiters des Personalamtes in der "NZZ" erwähnt. Ich habe diesen Artikel auch mit Interesse gelesen. Er gibt die individuelle Meinung eines Kadermitarbeiters der Bundesverwaltung wieder. Ich kann einige dieser Aussagen teilen, aber die Verwaltungsreform wird nicht von der Verwaltung gemacht, sondern es muss ein gemeinsames Werk des Bundesrates und der Verwaltung sein. Der Bundesrat allein kann es nicht tun, die Verwaltung allein auch nicht; deshalb braucht es eine enge Zusammenarbeit. Das ist auch der Grund, weshalb sich die Generalsekretärenkonferenz hier ganz klar eingeben will; sie hat das an verschiedenen Sitzungen bestätigt.
Ich bin Ihnen dankbar für die Diskussion, die Sie geführt haben. Ich bin dem Ständerat insbesondere auch dankbar für die Präzisierungen, die von Herrn Stadler und Herrn Wicki noch angebracht wurden. Ich bin auch der Geschäftsprüfungskommission dankbar für den Willen, diese Verwaltungsreform zu begleiten. Ich glaube, wir brauchen auch das Echo und das Feedback von aussen. Ich hoffe, dass damit mindestens in Teilbereichen eine Verwaltungsreform zustande kommt, die konkrete Resultate erzielen wird.