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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2005-06-13

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-06-13

Wortprotokoll

Das Gesetz, das wir vor uns haben, ist eine Herausforderung für das Parlament und für die Politik. Es geht um weit mehr als um Buchhaltung. Der Gehalt des Gesetzes überzeugt. Das neue Rechnungsmodell wird uns Vorteile bringen - bis hin zur Kosten- und Leistungsrechnung -, wird Transparenz schaffen, für die wir dankbar sind; es wird Massnahmen zur Steigerung von Effizienz und Wirkung der Verwaltung bringen. Insofern ist dem Bundesrat sicher zu danken und zu gratulieren.[PAGE 570]

Nicht nur Buchhaltung bringt dieses Gesetz, sondern es hat eben auch einen eminent politischen Gehalt. Es bringt mehr Spielraum für die Verwaltung, zunächst einmal ganz allgemein: Ich denke an den geringeren Detaillierungsgrad der Kreditpositionen, an Aufwand- und Investitionskredite statt Zahlungskredite, an die Kreditübertragung durch den Bundesrat statt durch die Bundesversammlung, sodann an einen Ausbau des Flag-Bereiches, dann an die angekündigte vermehrte Auslagerung in den dritten Kreis und weiter an die aufgewertete Rolle der Departemente und Verwaltungseinheiten.

Wenn Sie sich beispielsweise die Artikel 56 und 57 ansehen und das mit unserem traditionellen Bild der Führung der Verwaltung durch den Bundesrat vergleichen, dann müssen Sie wahrscheinlich eingestehen, dass diese Bestimmungen ehrlich und realistisch sind, aber einen weiten Schritt in eine andere Richtung gehen.

Ganz offensichtlich bringt die Vorlage eine Veränderung der Verwaltung. Eine solche Veränderung ist aber schon lange im Gang, eine Veränderung in Richtung einer neuen Art der Verwaltungssteuerung: mehr unternehmerisch ausgerichtet, mit einer Steuerung durch Zielsetzungen und Aufträge usw. Das ist Teil der Reformbemühungen, die der Bund seit rund zwanzig Jahren unternimmt.

Um genau diese Problematik ging es auch bei der Motion Stähelin 04.3702 am letzten Donnerstag in unserem Rat. Seit rund zwanzig Jahren sind Ihnen Stichwörter wie Effi, RVR, Nove, Nove due usw. bekannt, seit 1995 auch die Flag-Reform, die Entwicklung des Vierkreisemodells, der Evaluationsbericht im Parlament. Das Parlament hat den Bundesrat aufgefordert, in diese Richtung vermehrter Wirkungsorientierung noch weiter zu gehen. Der Bundesrat hat das mit dieser Vorlage getan.

Die Vorlage bringt aber nicht nur eine Veränderung für die Verwaltung, sondern auch für das Parlament. Dessen waren sich die Räte mehrfach ausdrücklich bewusst. Ich erinnere vor allem an die beiden Evaluationsberichte - im Ständerat und im Nationalrat - zum Flag-Bereich. Ich erinnere auch an die Motion unserer GPK vom 28. Juni 2002.

In den Kantonen waren diese Veränderungen in der Verwaltung an vielen Orten Anlass zu einer Parlamentsreform. So haben die Kantone Zürich, Bern, Aargau und Wallis in diesem Zusammenhang eine umfassende Parlamentsreform durchgeführt. In den Kantonen Basel-Stadt und St. Gallen ist, wenn ich richtig orientiert worden bin, diese Verwaltungsreform gerade daran gescheitert, dass man nicht auch noch eine Parlamentsreform durchführen wollte.

Mit diesem Gesetz machen wir weitere Veränderungen der Verwaltung in dieser vorgezeichneten Richtung. Ich meine, das bedinge dann eben auch entsprechende Änderungen für das Parlament. Das FHG ist Teil dieses Verwaltungsreformprozesses. Das sieht man schon daran, dass es die Motion, die ich erwähnt habe, beantworten will. Dieses Gesetz spricht ausdrücklich das Parlament an: in den Kapiteln 2 und 5 die Budget- und Rechnungslegung, dann in Kapitel 3 die Gesamtsteuerung des Bundeshaushaltes - also Schuldenbremse, Kreditrecht - und in den Kapiteln 4 und 6 die Führung der Verwaltung durch die Politik. Die Politik ist also ganz offensichtlich betroffen, und in allererster Linie geht es natürlich um die Budgethoheit.

Auf den ersten Blick könnte man meinen - der Kommissionspräsident hat darauf hingewiesen -, dass das Parlament bei diesem Prozess verliere. Ich meine aber, dass das ein vorschnelles Urteil sei. Eigentlich können Parlament und Politik durch diese Vorlage gewinnen. Mehr Effizienz und mehr Wirkung bringen eben auch eine bessere Aufgabenerfüllung und eine bessere Legitimation. Wir stehen vor einem Optimierungsproblem, und es ist eigentlich schade, dass die Botschaft das nicht mehr beleuchtet hat. Wir müssen Kompensationen suchen. Die Kommission hat selber eine Reihe derartiger Kompensationen vorgeschlagen. Sie bilden den Schwerpunkt unserer Anträge. Ich mache darüber hinaus darauf aufmerksam, dass eine Reihe von Pendenzen, die das Parlament meines Erachtens aufgreifen sollte, offen geblieben ist. Dazu gehört etwa der Themenkreis der Entwidmung im Zusammenhang mit den sogenannten Privatisierungen oder Auslagerungen, dann der Verpflichtungskredit für Grossprojekte und schwer abschätzbare Vorhaben. Es wird eine Reihe von Umsetzungsproblemen geben. Wir werden uns in den Finanzkommissionen vor allem über die Wahl des richtigen Detaillierungsgrades im Budget und über die Verknüpfung von Leistungen und Aufgaben Gedanken machen müssen. Es kommt eine Reihe von Hausaufgaben auf uns zu.

Ich meine aber, dass wir sie bewältigen können, und bitte darum, auf die Vorlage einzutreten.