Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2005-06-13
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-06-13
Wortprotokoll
Zum Faktischen gibt es eigentlich nicht mehr viel zu sagen; wir haben diese Diskussion früher im Zusammenhang mit parlamentarischen Vorstössen auch schon geführt. Damals hat man auf die Fälle hingewiesen, die sich ereignet haben. Einige hat Herr Fünfschilling aufgezählt. Andere sind früher passiert, wie z. B. bei der Finanzierung der Arbeitslosenversicherung, wo man anlässlich der Einführung der Versicherung vergass, die entsprechenden Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Finanzdelegation hat dann das zusammen mit dem Bundesrat gemacht.
Auch als die erste grosse Asylwelle auf die Schweiz zukam, standen keine Mittel zur Verfügung, aber es waren Menschen da. Dann hat man mit diesem Instrument - in Absprache zwischen Bundesrat und Finanzdelegation - diese Kredite gesprochen.
Ich glaube, dass man - ganz abgesehen von den juristischen Fragen - jetzt feststellen darf, dass der Bundesrat und die Finanzdelegation, wenn solche Notsituationen entstehen, selbstverständlich nicht einfach Willkür walten lassen, sondern da gibt es zweifellos enge Prinzipien. Das erste und oberste Prinzip in Notsituationen muss es sein, dass sich der Bundesrat an die Verfassung hält, dass er die Verfassungsnähe sucht, dass er Werte gegeneinander abwägt, die in der Verfassung verankert sind. Die Verfassung ist auch in der Notsituation das oberste Prinzip. Dann gibt es ein zweites Prinzip, das anzuwenden ist, nämlich das pflichtgemässe Ermessen. Der Bundesrat ist an dieses Ermessen gebunden. Er darf nicht Willkürentscheide treffen. Dann gilt drittens das Prinzip der Subsidiarität. Es muss klar sein, dass nichts und niemand anders in dieser Notsituation zu Hilfe kommen kann als die Eidgenossenschaft via ihre Organe.
Im Rahmen dieser Prinzipien muss sich das bewegen, worüber Sie jetzt juristisch diskutiert haben. Im Fall der Swissair hätte es durchaus die Möglichkeit gegeben - ich sage das in Richtung von Herrn Carlo Schmid -, diesen Kredit nachträglich nicht zu genehmigen. Das wäre durchaus möglich gewesen. Dann hätte einfach der Bund für den Schaden aufkommen müssen, der entstanden wäre, wenn man die Verträge, die vom Bundesrat und von der Finanzdelegation beschlossen worden waren, im Nachhinein wieder hätte kündigen müssen. In diesem Sinne hat das Parlament auch betreffend solche Notsituationen später durchaus die Möglichkeit, darauf zurückzukommen, zu korrigieren, einzugreifen, wenn man auf die Folgen aufmerksam macht. Wenn das keine Folgen gehabt hätte, wäre es kein Notfall gewesen.
Die Diskussion hier hat gezeigt, dass verschiedene Konstrukte möglich sind. Der Bundesrat hat Ihnen mit Artikel 28 ein solches vorgeschlagen. Die Kommission des Ständerates hat dann einen Absatz 2 angefügt, dem der Bundesrat zustimmen konnte, weil er - wie es der Kommissionspräsident gesagt hat - die Übernahme eines Artikels aus dem bisherigen Finanzhaushaltgesetz beinhaltet. Somit erschien dem Bundesrat diese Kombination als eine mögliche Plattform zur Lösung dieses heiklen und schwierigen Problems für unser Land.
Wenn Sie Artikel 28 gemäss dem Antrag Ihrer Kommission zustimmen, so entsteht ohnehin eine Differenz zum Nationalrat. Diese Diskussion wird dann dort vielleicht auch zum zweiten oder dritten Mal zu führen sein. Der Bundesrat ist der Meinung, dass es nützlich ist, sie so lange zu führen, bis man in dieser Frage eine Einigung erzielt. Denn - Herr Schweiger hat es mit Recht gesagt - es ist für unser Land eine sehr zentrale Frage, wie wir mit Notsituationen umgehen wollen.
Ich empfehle Ihnen schon aus Gründen der Schaffung einer Differenz, der Kommission zuzustimmen.