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Wicki Franz · Ständerat · 2005-06-14

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-14

Wortprotokoll

Ich bitte den Bundesrat, bei dieser Prüfung auch wieder einmal Artikel 20 KVG anzusehen, wo es in Absatz 1 heisst: "Von jeder nach diesem Gesetz obligatorisch versicherten Person ist jährlich ein Beitrag für die allgemeine Krankheitsverhütung zu erheben." Sie wissen, dass dies wahrscheinlich im Jahr einen Betrag von 18 bis 20 Millionen Franken ergibt. Es fragt sich daher, ob es wirklich nötig ist, Abgaben in dieser Höhe zu verlangen. Ich habe nämlich auch schon festgestellt, dass diese Organisation zum Teil suchen muss, wie sie das Geld einsetzen kann. Die Frage der Koordination, die angeschnitten wurde, ist zu Recht gestellt.

In diesem Sinn bitte ich den Bundesrat, Artikel 20 Absatz 1 KVG zu überprüfen.