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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2005-06-14

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-06-14

Wortprotokoll

Die Antwort ist nicht schwierig, denn die Beurteilung der Ausgangslage, wie sie von allen Rednerinnen und Rednern geschildert wurde, teile ich hundertprozentig. Ich glaube, wir müssen uns gegenseitig nicht mehr davon überzeugen, dass die Art und Weise, wie die indirekte Teilliquidation durch dieses Bundesgerichtsurteil gehandhabt wird, wirtschaftsschädlich ist. Darin, dass wir daraus die Konsequenz ziehen müssen, dieses Problem zu lösen, sind wir uns auch einig.

Nur müssen Sie sehen, welches die Möglichkeiten sind, die uns zur Verfügung stehen. Damit beginne ich jetzt beim Urteil selber, das von Frau Heberlein zitiert wurde. Es stimmt, dass das Bundesgericht einen Einzelfall beurteilt hat. Aber es hat - das sehen Sie, wenn Sie das Urteil lesen - eine ganze Kriterienkette dazu verwendet, und diese Kette ist recht geschlossen. Damit ist es eigentlich klar, dass die Steuerverwaltung von sich aus nicht ohne Not von dem Bundesgerichtsurteil abweichen konnte. Das muss man der Steuerverwaltung zugute halten. Weil sie unsicher war und weil sie wusste, dass wir ja daran sind, dieses Problem zu lösen, hat sie sich überlegt, welche Möglichkeiten zur Verfügung stehen.

Darf ich Ihnen die Frage zuspielen, wie Sie reagiert hätten, wenn Sie in der Steuerverwaltung gewesen wären? Dann hätten Sie vielleicht ein Schreiben an alle diejenigen entworfen, die in die Situation der indirekten Teilliquidation kommen, und hätten ihnen gesagt: Aufgepasst, wir werden das so bald als möglich gesetzlich neu regeln. Warten Sie, wenn Sie können, mit der indirekten Teilliquidation, bis wir eine neue Lösung haben. Das wäre eine Möglichkeit. Eine zweite - und die hat man dann gewählt -: Man hat nicht ein Kreisschreiben gemacht, sondern einen Entwurf, und wollte damit zum Ausdruck bringen, dass das nichts Definitives ist. Es hätte vielleicht auch andere Möglichkeiten gegeben, alles ist in diesem Bereich provisorisch.

Jetzt kommt die Lösung. Die werden wir nächste Woche mit der Botschaft zur Unternehmenssteuerreform präsentieren. In dieser Unternehmenssteuerreform gibt es drei Schauplätze: Der erste Schauplatz wird die Besteuerung des Unternehmers sein, und dort in erster Linie die Frage der Teilbesteuerung von Dividenden. Nun gehen eben die indirekte Teilliquidation und auch die Transponierung direkt in dieses Gebiet der Dividendenbesteuerung und haben daher einen ganz engen materiellen Zusammenhang. Deshalb erschien es logisch, die Unternehmenssteuerreform als Vehikel zu benützen, um dieses Problem zu lösen.

Ein zweiter Schauplatz ist der Bereich des Kapitals: Emissionsabgabe, Anrechnung der Kapital- an die Gewinnsteuer.

Ein dritter Bereich der Unternehmenssteuerreform wird die Beseitigung der sogenannten Ärgernisse sein. Es trifft zu, dass die indirekte Teilliquidation eines dieser Ärgernisse ist. Das ist auch heute wieder sehr klar zum Ausdruck gekommen: Es ist ein Ärgernis. Deshalb gehört es in diesen dritten Teil, genau wie die Transponierung, genau wie gewisse Übertragungen von Immobilien vom Privat- ins Geschäftsvermögen oder vom Geschäfts- ins Privatvermögen oder die Aufschiebung von Erbteilungen bis zum Cash, bis zur Realisierung - nach dem Prinzip: Wo kein Geld fliesst, sollen keine Steuern erhoben werden usw. Das wird nächste Woche dem Bundesrat als Botschaft präsentiert und dann verabschiedet. Dann ist es an Ihnen.

Jetzt gibt es folgende Möglichkeit: Wenn Sie den Eindruck haben, dass der Druck zur Problemlösung derart gross ist, dass Sie das verselbstständigen und auf dem dringlichen Weg lösen wollen, dann haben Sie diese Möglichkeit. Entsprechende Vorstösse sind unterwegs. Dann müsste man die indirekte Teilliquidation wieder aus dem Projekt Unternehmenssteuerreform herausnehmen und separat lösen. Das kann man tun. Dann haben all diejenigen, die das verlangen, wenigstens den Überblick. Man sieht dann, in welcher Heimat der Unternehmenssteuerreform diese indirekte Teilliquidation eigentlich zu sehen ist. Dann hat man den Überblick und kann das herausnehmen. Das kann das Parlament ohne weiteres tun.

Aber was wir auch nicht tun konnten: Wir konnten nicht ein anderes Verfahren wählen; wir mussten in die Vernehmlassung, wir müssen die Botschaft machen, wir müssen in die beiden Räte. Es ist einfach die Zeit, die dann verfliesst. Wir müssen uns überlegen, ob hier mit einem dringlichen Verfahren rascher Abhilfe geschaffen werden kann.

In diesem Sinne, Frau Heberlein, hat sich in der Tat seit dem März die Ausgangslage für das Postulat jetzt wieder im positiven Sinne verändert. Wir sind jetzt so weit, dass wir sagen können: Wir wissen, in welche Richtung wir uns bewegen müssen. Wir wissen auch, wann wir es tun werden. Nachher ist es am Parlament, an Ihnen, eben mit zügiger Gesetzgebungstätigkeit diese Unternehmenssteuerreform en bloc oder dann aufgespalten - in einzelne Themen - zu behandeln.

Da gäbe es Anschlussüberlegungen. Es könnte natürlich die Gefahr bestehen, dass dann diejenigen, die die Ärgernisse beseitigt haben, in Bezug auf die anderen Teile der Unternehmenssteuerreform vielleicht nicht mehr so motiviert wären und dass dann die Zustimmung dazu nicht mehr so intensiv sein wird. Das sind politische Überlegungen, die ich heute jetzt noch nicht vertiefen möchte, die sich aber natürlich stellen.

In diesem Sinne möchte ich die Bereitschaft bekunden, dieses Problem zu lösen. Wir werden nicht zögern, diese Botschaft jetzt zu verabschieden, und dann liegt es an Ihnen, die entsprechende Lösung zu treffen.