Heberlein Trix · Ständerat · 2005-06-14
Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-06-14
Wortprotokoll
Ich danke dem Bundesrat für die Antwort und möchte trotzdem noch einige generelle Überlegungen zur Situation machen.
Wenn Herr Bürgi Ziffer 1 der Motion annehmen will, so stelle ich fest, dass unser Land kein Interesse daran haben kann, eine hochwertige eigene Zulassungsbehörde aufzugeben. Swissmedic hat sich nach einigen Anfangsschwierigkeiten als solche profiliert und arbeitet heute zur Zufriedenheit der Kantone und aller Beteiligten. Die Aufgabe der Zulassung von Heilmitteln lag ja vorher bei den Kantonen, und in ihrem Auftrag wurde Swissmedic geschaffen. Diese Stelle ermöglicht nämlich unseren Schweizer Patienten einen raschen Zugang zu lebenswichtigen neuen Medikamenten, und zwar im Interesse der Patienten. Denn sehr oft hat Swissmedic ein Medikament rascher zugelassen, als dies bei den anderen Behörden geschah, auch in der EU oder den USA. Für viele Patienten ist dieser Vorsprung lebenswichtig. Ich habe sehr viele Briefe von Leuten erhalten, die betonten, dass sie oder ihre Ehepartnerin nur dank der raschen Zulassung eines Medikamentes noch am Leben seien. Ich kann nur einige Beispiele nennen: Glivec wurde bei uns 5 Monate früher zugelassen als in der EU, ein Mittel gegen Brustkrebs 13 Monate früher als in der EU, ein Aidsmittel 7 Monate, ein anderes sogar 32 Monate früber, als es in der EU zugelassen wurde. Von dieser Praxis der frühen Zulassung profitieren auch Patienten in der EU. Eine eigene Zulassungsbehörde wäre wohl überflüssig, wenn wir einfach die Entscheide der Emea nachvollziehen würden. Bis nämlich alle 25 Mitgliedstaaten jeweils ihre Zustimmung gegeben haben, verstreicht viel zu viel Zeit.
Es erstaunt mich, dass Frau Sommaruga bei ihren Forderungen in ihrer Funktion als Konsumentenschützerin [PAGE 605] argumentiert, dass alle in der EU zugelassenen Produkte in der Schweiz ohne Prüfung in Verkehr gebracht werden sollen. Alle EU-Länder haben nämlich weiterhin eine eigene Zulassungsbehörde, welche die Zulassung selbst prüft und nicht einfach die Zulassung der Emea übernimmt, ohne selber noch ihre Zulassungsstelle einzuschalten. Swissmedic ist daher für die Sicherheit der Patienten und für die Qualität der zugelassenen Medikamente verantwortlich. Swissmedic verhinderte auch - es gibt dafür verschiedenste Beispiele - die Zulassung von durch die Emea geprüften Produkten, welche sich in der Konsequenz sehr negativ auf die Patienten ausgewirkt hätten und wo die Emea nachträglich ihre Zulassung wieder zurückziehen musste.
Die Länder entscheiden also auch selbstständig, sie sind nicht an die Zulassung der Emea gebunden. Wenn unser Land, als einziges übrigens, ohne weitere Prüfung von der Emea zugelassene Medikamente in Verkehr bringen würde, wäre das für unsere Konsumenten, für unsere Patienten schädlich. Möglich ist es - dies wurde ja auch bereits angestrebt -, ein Prüfverfahren von Swissmedic nach vorgängiger Zulassung durch die Emea oder auch die FDA zu vereinfachen und sich auf Risikoanalysen zu beschränken. Hier kann vielleicht auch noch eine Optimierung erfolgen. Von einer effizienten Zulassung aber, wie Swissmedic sie heute handhabt, profitieren die Schweizer Patienten und die schweizerische Volkswirtschaft ganz klar, ist doch eine rasche Zulassung für unsere Pharmafirmen die Voraussetzung für die Zulassung in rund 80 weiteren Staaten.
Noch etwas zur Begründung von Ziffer 2 der Motion: Verschiedene Studien und Preisvergleiche zeigen klar auf, dass sich einiges bewegt hat. Dass etwas bewegt wird, ist notwendig. Zu nennen ist hier auch die erfreulicherweise dynamische Entwicklung im Bereich der Generika, hat doch ihre Verbreitung im letzten Jahr und auch im ersten Quartal dieses Jahres sehr stark zugenommen. Die grössten Preisunterschiede aber bestehen bei Produkten, bei welchen in Deutschland Generika bereits verfügbar sind, während in der Schweiz aufgrund unterschiedlicher Patentlaufzeiten noch keine zugelassen sind. Dass die Wirksamkeits-, Zweckmässigkeits- und Wirtschaftlichkeitsprüfung bereits heute seriös durchgeführt wird, zeigt der Vergleich zwischen neueingeführten Medikamenten, welche in der Regel in der Schweiz billiger sind als in Deutschland. Dies kann mit einem Preisvergleich bei Krebsmedikamenten klar aufgezeigt werden; die Zahlen sind vorhanden.
Ich möchte Sie also bitten, im Sinne des Bundesrates die Ziffern 1 und 3 der Motion abzulehnen und Ziffer 2 anzunehmen.