Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-06-15
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-06-15
Wortprotokoll
Der Antrag und die Sorge von Herrn Reimann sind verständlich. Die Frage ist, ob wir den Antrag so beschliessen können. Ich sage Ihnen, worum es geht.
Selbstverständlich können die Einschätzungen für die Zukunft, die Chancen eines Unternehmens nicht durch einen Revisor geprüft werden. Das muss der Unternehmer, der Verwaltungsrat selbst wissen. Das kann man nicht prüfen. Voraussagen für die Zukunft sind nicht überprüfbar. Dazu muss der Verwaltungsrat stehen.
Der erste Teil Ihres Antrages ist unproblematisch. Der zweite Teil ist auch unproblematisch - wenn man davon ausgeht, dass die Einschätzung der künftigen Entwicklung nicht geprüft werden kann.
Aber jetzt kommt die Problematik - es ist eine Problematik -: Es kann Differenzen zwischen dem Verwaltungsrat und der Revisionsstelle geben. Wo dies der Fall ist, ist das Problem bezüglich der Börse heute unbefriedigend gelöst: Im Bericht der Revisionsstelle dürfen keine abweichenden Auffassungen enthalten sein, wenn man nicht Nachteile an der Börse in Kauf nehmen will.
Ich habe immer gesagt: Schreibt doch hinein, dass gewisse Vermögenswerte, die zu Fortführungs- oder anderen Werten in der Bilanz stehen und nach Meinung der Revisionsstelle zu hoch oder zu tief bewertet sind, nach Meinung des Verwaltungsrates aus den genannten Gründen richtig bewertet sind. Hier geht es nämlich um Bilanzwerte, und der Wert dieser Bilanzwerte hängt ab von der künftigen Entwicklung des Unternehmens. Das ist schon im Kleinen so. Nehmen Sie eine Produktionsanlage für ein Produkt. Wenn das Produkt in der Zukunft nichts abwirft oder nicht verkauft werden kann, ist die Anlage abzuschreiben auf null, denn der Fortführungswert ist gleich null. Und wer kann denn sagen, dass man das Produkt in Zukunft mit Gewinn verkauft?
Ganz schwierig ist die Bewertung des Goodwills, zum Beispiel wenn Sie ein Unternehmen kaufen. Da gibt es klare Regeln. Früher hiess es, der Goodwill sei beispielsweise nach zwanzig Jahren abzuschreiben - ausser es zeige sich, dass er nichts wert ist, weil die Zukunft anders eingeschätzt wird. Wer kann das prüfen? Der Verwaltungsrat kann es nicht prüfen, aber er kann sagen, wie es seiner Meinung nach in Zukunft sei. Hier ist es unvermeidlich, dass es verschiedene Auffassungen gibt. Die Treuhandkammer hat selbst solche Regeln zu den Bilanzbewertungen von Positionen aufgestellt.
Ich nehme ein drittes Beispiel: Rückstellungen. Wann müssen Rückstellungen aufgelöst werden oder nicht? Das hängt immer von der zukünftigen Entwicklung ab. Sie haben eine Rückstellung für einen Prozess. Ist der noch gerechtfertigt oder nicht? Sieht man, dass der Prozess verloren geht oder dass der Prozess gewonnen wird? Das sind die grossen Diskussionen. Hier kann man die Revisionsstellen nicht einfach entlasten. Die Revisionsstellen müssen zwar nicht den Wert der Bilanzpositionen, aber die Vertretbarkeit dieser Bewertungen bestimmen. Nehmen Sie die ganzen Bewertungen von Aktien - Aktien, die fallen und wieder steigen. Was ist der Zukunftswert von Aktien? Dort ist das Problem.
Wie könnte man das lösen? Ich glaube nicht, dass das durch die Aufnahme dieser Bestimmung geht. Je nachdem, wie man es auslegt, könnte es sein, dass die Revisionsstellen Bilanzpositionen, die von Zukunftseinschätzungen abhängen, weglassen. Das führt unter Umständen zu riesigen Überbewertungen von Bilanzpositionen, wie das Firmen in schlechter Position machen: Sie gaukeln sich eine Zukunftsentwicklung vor, damit die Bilanzposition hoch ist. Vielleicht müsste man den Ausweg suchen, dass man also zu diesem Artikel auch im Rat eine entsprechende Erklärung abgibt, wie dieser Artikel zu verstehen ist. Ich habe es Ihnen gesagt: Die Einschätzung der Geschäftstätigkeit und der Richtung, in welche das Geschäft gehen soll, ist nicht Sache der Revisionsstelle, und sie hat das auch nicht zu prüfen. Aber sie hat bei Bilanzpositionen zu prüfen, ob die Zukunftsentwicklung des Unternehmens einer möglichen Realität entspricht. Man muss sehr vorsichtig sein. Ganz grosse "Wolkenschiebereien" sieht man relativ schnell, und dort, wo verschiedene Meinungen sind, ist die Revisionsstelle auch entlastet.
Herr Schiesser schlägt vor, dass man den Antrag Reimann einmal annimmt, um eine Differenz zu schaffen. Ich glaube, es ist nicht notwendig, eine Differenz zu schaffen; ich werde nicht über das hinausgehen können. Ich meine aber, wenn diese Erklärung, die ich Ihnen heute zu diesem Artikel gegeben habe, so ins Amtliche Bulletin aufgenommen wird, dann gibt sie über die Auslegung dieses Artikels genügend Hinweise, dass man nicht meint, die Revisionsstelle müsse generell für die Zukunftstätigkeit geradestehen. Das kann man jetzt auch noch schreiben, dann gibt es aber wieder einen Zusatz und eine grössere Dichte von Regelungen, die dann auch wieder auszulegen sein werden.
Ich würde Ihnen empfehlen, diesen Antrag Reimann abzulehnen.