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Kuprecht Alex · Ständerat · 2005-06-16

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-06-16

Wortprotokoll

Zuerst bedanke ich mich beim Bundesrat für die schnelle Antwort auf meine Interpellation. Ich habe Verständnis, wenn im Rahmen der Gewaltenteilung seitens des Bundesrates bezüglich Kommentaren zu höchstrichterlichen Entscheiden äusserste Zurückhaltung bis Verzicht geübt wird.

Bevor ich zur inhaltlichen Stellungnahme bezüglich der Interpellationsantwort komme, halte ich fest, dass ich keinerlei Mandate von Parteien aufweise, die in dieses Rechtsverfahren verwickelt sind oder waren.

Als Einwohner habe ich mich vielmehr darüber geärgert, wie im Rahmen des Verfahrens einmal mehr der VCS, Sektion Zürich, unter der Führung von Frau Petri, Einfluss nimmt. Es ist für mich unverständlich, wenn aus dem fernen Zürich, aus der kleinäugigen, äusserst einseitigen, demagogischen und fundamentalistischen Betrachtungsweise und Perspektive des Umweltschutzes bzw. des sektoriellen Teilbereichs Luftreinhaltung, alle getroffenen Entscheide in den Bereichen Siedlungsleitbilder, Richtplanung - inklusive dazugehörender und vom Bundesrat genehmigter Grundsätze und Beschlüsse -, Sachpläne sowie vom Volk der Standortgemeinde gutgeheissene kommunale Nutzungsplanungen einfach abqualifiziert und als nichtmassgebend beurteilt werden. Es trifft in der Tat zu, Herr Bundesrat, dass der Entscheid vor allem umweltrechtlich begründet war. Es zeigt sich, dass hier die alte Kluft zwischen Raumplanungsrecht und Umweltrecht nach wie vor besteht und das Problem nicht gelöst ist oder wird.

Die Motion Büttiker Rolf 98.3589, "Widersprüche zwischen Umweltschutz- und Raumplanungsrecht", vom 15. Dezember 1998 zeigt dieses Problem deutlich auf. Ihre Behandlungsintensität lässt aber sehr zu wünschen übrig. Auch letzte Woche hat Herr Kollege Pfisterer wiederum auf dieses Problem aufmerksam gemacht. Bei der grossen Dringlichkeit dieser Problematik betreffend Luftreinhaltung und Raumplanung einfach den Kantonen die Wegleitung 346 zuzustellen, die sie womöglich noch äusserst differenziert anwenden, genügt nicht und schafft auch keine Rechtssicherheit. Mit dieser nicht justiziablen Wegleitung lassen sich die zentralen Fragen nicht lösen.

Die zeitliche Behandlung, wenn man nach fast acht Jahren überhaupt von einer solchen sprechen kann, zeigt die Lustlosigkeit des ARE bzw. des Buwal auf. Hier ist dringend die Departementsführung gefordert. Vielleicht müsste sich auch einmal die GPK damit befassen, umso mehr, als dem Vernehmen nach auch Agglomerationsprojekte stapelweise pendent sind, die Richtplanung nicht gerade rund verlaufen ist und es auch mit dem Sachplan Verkehr nicht vorwärts geht. Hinsichtlich dieses Bauprojektes, das immerhin im Richtplan, im Siedlungsleitbild 1992 des Kantons Schwyz und im kommunalen Zonenplan enthalten war, hat das ARE [PAGE 657] im Rahmen der Vernehmlassungsverfahren zuhanden des Bundesgerichtes Stellung bezogen.

Dass das Bundesgericht nicht explizit auf den Amtsbericht des ARE Bezug nimmt, bedeutet aber nicht, dass es seinen Entscheid nicht auf diesen fragwürdigen Bericht des ARE abstützt. Einseitig beurteilt das ARE in seinem entsprechenden Bericht das Vorhaben praktisch nur aus der Optik der Luftreinhaltung. Dabei schaut seine Rechtsabteilung anscheinend überhaupt nicht darauf, ob es sich um ein genehmigtes Richtplangeschäft handelt. Wie könnte es sonst dazu kommen, einen derart falschen Satz wie den folgenden zu schreiben? "Man kann sich durchaus die Frage stellen, ob es nicht sachgerecht wäre, im Rahmen der übergeordneten kantonalen Planung jede Erweiterung derartiger Einrichtungen auszuschliessen."

Es ist die Aufgabe der Behörden, in einem Richtplan auch Regionen bzw. Orte mit Zentrumscharakter zu bestimmen. Das Seedamm-Center in Pfäffikon steht in einem regionalen Zentrum des äusseren Kantonsteils des Kantons Schwyz, in der Mitte zwischen zwei Bezirken. Es ist deshalb unhaltbar, wenn man in einem Vernehmlassungsbericht festhält: "Das Seedamm-Center Pfäffikon befindet sich aus raumplanerischer und auch aus umweltrechtlicher Sicht an einem für publikumsintensive Einrichtungen ungeeigneten Standort. Der Standort ist aber auch aus sozialer Sicht problematisch; er liegt ausserhalb des Siedlungsgebietes, weit weg von den meisten potenziellen Kunden, und ist infolge schlechter Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr und den Langsamverkehr in einem ausgeprägten Masse auf die motorisierte Kundschaft ausgerichtet."

Wer das Seedamm-Center kennt, weiss, dass diese Formulierung ein absoluter Unsinn ist. Es liegt im Zentrum zweier Bezirke mit immerhin rund 50 000 Einwohnerinnen und Einwohnern, ohne die unmittelbar angrenzenden Bezirke Einsiedeln, See und Gaster. Ein Extrabus ab dem Bahnhof Pfäffikon fährt im Halbstundentakt direkt vor den Einkaufsbereich des Seedamm-Centers und ist auf den SBB-Fahrplan abgestimmt. Der Auslastungsgrad beträgt praktisch 100 Prozent, und die Kosten sind voll abgedeckt. Mehr ist punkto Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Verkehr im Moment nicht machbar, es sei denn - Herr Bundesrat Leuenberger -, Sie würden eine Schlaufe von der Bahnlinie Zürich-Chur via Seedamm-Center ziehen, was ja wahrscheinlich kaum realistisch wäre.

Die Feststellung des ARE, dass seines Erachtens im vorliegenden Fall der Frage eines effizienteren Anschlusses eine grössere Bedeutung hätte zugemessen werden müssen, ist ein weiterer Beweis für die Unkenntnis der effektiven Situation, der örtlichen Lage. Ein Augenschein muss wohl nie stattgefunden haben, ansonsten hätte eine solche Formulierung nie Eingang in eine solche Vernehmlassungsantwort gefunden.

Der Kanton Schwyz steht dazu, die Siedlungsentwicklung massvoll und möglichst umweltgerecht vorzunehmen. Die Entwicklungsleitbilder liegen vor, die notwendigen Grundsätze und Beschlüsse zum Richtplan sind gefasst und vom Bundesrat am 20. Oktober 2004 genehmigt worden. Es ist daher anerkennenswert, wenn der Bundesrat grundsätzlich der Meinung ist, dass die Bestandesgarantie gewährleistet werden muss und Handlungsspielräume und Rahmenbedingungen für den Ausbau der bestehenden Zentren geschaffen werden müssen.

Das ARE teilt diese Meinung in Anlehnung an die Beschwerdeführer des VCS jedoch offensichtlich nicht. Ich frage mich deshalb, ob der Bundesrat bereit ist, das UVEK bzw. das ARE anzuweisen, ihre Sichtweise und Amtsberichte der bundesrätlichen Sichtweise anzugleichen. Darin heisst es unter anderem bezüglich Zentrumsgebiete mit Umweltvorbelastungen: "Kanton und Gemeinden stellen bei der raumplanerischen Interessenabwägung sicher, dass trotz vielfach zu hoher Vorbelastung dem Ausbau bestehender Zentren Priorität eingeräumt wird. Die raumplanerischen Ziele und Grundsätze (gemäss Raumplanungsgesetz und Planungs- und Baugesetz) und die Grenzwertanforderungen des Umweltschutzrechtes sind umfassend" - umfassend! - "abzuwägen und zu gewichten .... unter Übernahme der massgebenden Kosten durch die Betreibergesellschaft."

Ein Direktanschluss an den übergeordneten Verkehrsträger der Autobahn A3 soll vorgenommen werden können. Dies war ein wesentlicher Bestandteil einer notabene über zwanzigjährigen Planungsphase, durch alle Instanzen vereinbart und in einem regional wirkenden Masterplan angewiesen. Dieser Masterplan hätte eine wesentliche Verkehrsentlastung für die Ortschaft Pfäffikon gebracht. Das Bundesamt für Strassen, aber auch Umweltschutzverbände waren ebenfalls involviert und haben Zustimmung signalisiert. Die Gesamtbelastung des Schadstoffausstosses in der Region und im Besonderen für das vom Verkehr sehr stark belastete Pfäffikon wäre durch kürzere und direktere Anfahrtswege und weniger Staus gesamthaft betrachtet geringer gewesen. Einmal mehr ist die Bevölkerung vor Ort durch einen in weiter Ferne getroffenen Entscheid betroffen, und die Problemlösungen werden weiterhin verzögert.

Zum Schluss gestatte ich mir auch noch eine kurze Betrachtung aus wirtschaftlicher Sicht: Seit Jahren werden Hunderte von Millionen oder gar mehrere Milliarden Franken an Investitionsvolumen durch fundamentale Opposition und Betrachtungsweisen systematisch verhindert. Die Grundlage für Einsprachen und Prozessführung bis zur letzten Instanz bildet dabei meistens das Element der Luftreinhaltung. Ich habe nichts dagegen, dass diesem Faktor im Rahmen normativer Regelungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend, aber auf der Basis des gesunden Menschenverstandes und unter Berücksichtigung des Aspekts des Machbaren Rechnung getragen und die Wirkung auf die Region geprüft wird. Aber es gibt neben diesem Teilaspekt auch noch wirtschaftliche Faktoren, denen meines Erachtens eine genauso grosse Bedeutung zukommen muss.

In diesem Fall - betreffend einen massvollen Ausbau an einem bestehenden Standort - werden rund 100 Millionen Franken Investitionen und damit auch 80 bis 100 Arbeitsplätze verhindert. Ich bin mir bewusst, dass es nicht um Arbeitsplätze für höchstqualifizierte Arbeitnehmer mit hoher Wertschöpfung geht. Wir haben uns aber auch dafür einzusetzen und dafür zu sorgen, dass Arbeitsplätze für Nicht-Hochschulabsolventen geschaffen werden und entstehen können.

Ich frage mich, wie wir die Wachstumsziele erreichen, die Arbeitslosenquote unterer Einkommensschichten verringern und jungen Menschen die Perspektive eines Arbeitsplatzes aufzeigen wollen, wenn wir über ständig restriktiver gefasste und noch extensiver ausgelegte Regulative und Einschränkungen Investitionen und damit auch Innovationen verhindern. Die Beispiele Seedamm-Center, Stadion Hardtum und Ikea sind nur einige Beispiele für erfolgreiche Verhinderungsaktionen und -strategien.

Herr Bundesrat, Umweltschutz und damit die Luftreinhaltung sind wichtige Elemente der Nachhaltigkeit. Aber sie sind nicht die einzigen. Die in der Vernehmlassung des ARE zementierte Grundhaltung ist sehr einseitig, nicht konfliktlösend und zeugt nicht von örtlicher Sachkundigkeit.

Die Zielsetzungen einer vermehrten raumplanerischen Einflussnahme seitens des Bundes, wie sie im Raumentwicklungsbericht 2005 des ARE vorgesehen ist, werden für die Kantone kaum akzeptabel sein. Das ist in unserem föderalistischen System Zunder von hoher Explosionskraft. Ich bitte Sie, Herr Bundesrat, nehmen Sie in Ihrem Departement Einfluss, damit einseitige Betrachtungsweisen reduziert und gesamtheitliche Denkweisen gefördert werden und die Zusammenarbeit mit den betroffenen Behörden vor Ort, den Kantonen und den Investitionswilligen zugunsten von Lösungen gesucht wird! Nur so können wir einen wesentlichen Schritt nach vorne machen und die sehr oft unüberwindbaren Hürden zwischen Ökologie und Ökonomie überwinden.

Wie sagte doch einmal der ehemalige Oberbürgermeister von Stuttgart, Manfred Rommel? Unsere Zeit krankt an der irrationalen Furcht vor der Tat und am ebenso irrationalen Mut zur Unterlassung. Es wird immer schwerer, etwas zu tun, und immer leichter, etwas zu verhindern. Wie Recht er damit doch hatte!

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