Lauri Hans · Ständerat · 2005-06-16
Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-06-16
Wortprotokoll
Ich möchte auch zu Beginn betonen: Ich bin ein überzeugter Befürworter der Idee regionaler Naturpärke. Ich sehe die Vorteile nicht nur in den gehärteten Rahmenbedingungen, die wir mit diesem Gesetz nun schaffen, also beispielsweise in der Definition in Artikel 23g, in der grossen Chance für die Erhaltung von Natur und Landschaft oder in der Stärkung einer nachhaltig betriebenen Wirtschaft in diesen Gebieten. Ich verspreche mir insbesondere auch Entscheidendes hinsichtlich der emotionalen Unterstützung der in den anvisierten Gebieten lebenden Bevölkerung. Unser Bekenntnis zur Idee legt in den Regionen neue, wertvolle Kräfte frei; das ist nicht nur so ein Satz, ich habe das selbst erlebt und erlebe es laufend anhand von zwei Projekten, die in meinem Umfeld am Entstehen sind und die eindrücklich mobilisiert haben. Das ist das eine.
Das andere betrifft nun die Bundesunterstützung hinsichtlich Finanzen. Hier spreche ich mich vorerst einmal gegen die Minderheit II aus. Ich glaube auch, dass es quasi ein politischer Todesstoss für die Vorlage und die Idee wäre, wenn wir die Finanzhilfe vollständig streichen würden.
Abzuwägen gilt es für mich zwischen Mehrheit und Minderheit I. Hier besteht für mich, Herr Kommissionspräsident und Herr Bundesrat, eine wesentliche Unklarheit: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Mehrheit und Minderheit I? Der Ausgangspunkt meiner Überlegung ist die Überzeugung, dass wir uns in den einzelnen Vorlagen während eines Budgetjahres nicht immer mehr finanzpolitische Handlungsfähigkeit wegnehmen lassen sollten; das ist der Ausgangspunkt.
Die erste Frage daraus lautet: Besteht nun, vor diesem Ausgangspunkt, ein Unterschied zwischen Mehrheit und Minderheit I? Auf den ersten Blick könnte man meinen, es sei völlig klar: Die Mehrheit sagt "kann", es besteht also nur eine Möglichkeit; die Minderheit sagt "gewährt", es muss also etwas geschehen. Aber in beiden Fällen wird dann "im Rahmen der bewilligten Kredite" nachgeschoben. Dazu haben sich, wenn ich richtig zugehört habe, alle Vorredner noch nicht geäussert. Was ist nun das Verhältnis von "gewährt", bei der Minderheit I, zu "im Rahmen der bewilligten Kredite"? Wenn "im Rahmen der bewilligten Kredite" nichts mehr bedeuten sollte, dann hätte man es auch weglassen können. Dann würde man einfach sagen: "Der Bund gewährt ...." Denn "im Rahmen der bewilligten Kredite" ist eine Selbstverständlichkeit; niemand darf Geld ausserhalb der bewilligten Kredite ausgeben. Daraus würde ich nun schliessen, "im Rahmen der bewilligten Kredite" heisst eben: Die Budgethoheit, die wir mit dem jeweiligen Voranschlag wahrnehmen, ist nach wie vor gewährleistet. Auch wenn es heisst "gewährt den Kantonen im Rahmen der bewilligten Kredite", dann bedeutet das, dass wir im Herbst bzw. Winter jeweils frei entscheiden könnten, wie viel Geld da nun zur Verfügung gestellt werden soll. Das ist die eine Frage, die ich habe.
Die andere Frage hat auch Kollege Inderkum aufgeworfen. Da möchte ich wissen: Ist es so, dass im Einzelfall, wenn wir [PAGE 653] uns für "kann" entscheiden, freier entschieden werden könnte, welches Projekt nun Mittel erhält? Ich habe meine Zweifel, ob das so ist, aber die Frage scheint mir ganz entscheidend zu sein, denn das wäre dann auch ein Steuerungsinstrument hinsichtlich des Votums von Kollege Schweiger, dann könnten Prioritäten gesetzt werden. Aber ich habe Zweifel, weil ich eher glaube, dass in den Buchstaben a, b und c von Absatz 1 Bedingungen aufgestellt wurden, gemäss denen, wenn sie erfüllt sind, Gleiches gleich behandelt werden muss.
Sie sehen aus meinem Votum: Ich gebe hier kein Kochrezept ab und sage nicht schon jetzt, wie ich abstimmen werde, sondern ich bin nun wirklich gespannt, wie die Antwort lautet, sei das vonseiten des Kommissionspräsidenten, sei das vonseiten des Bundesrates. Ich glaube, es ist ziemlich entscheidend, dass dieses Verhältnis geklärt wird.