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Hofmann Urs · Nationalrat · 2005-09-19

Hofmann Urs · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-09-19

Wortprotokoll

Wir haben vor einigen Minuten hier drin eine Beschwörung der Schuldenbremse gehört - bis hin zu lateinischen Anspielungen - und vor allem auch den Hinweis, man dürfe die Schuldenbremse unter keinen Umständen mit irgendwelchen Tricks einschränken oder ausser Kraft setzen. Bei den beiden Minderheitsanträgen geht es gerade um diese Frage: Soll hier mit Tricks gearbeitet werden, oder sollen wir auch im Umfeld der Schuldenbremse eine klare, gradlinige Gesetzgebung betreiben?

Worum geht es? Das Parlament legt fest, welches der Höchstbetrag ist, der bei der Schuldenbremse eingehalten werden muss, und welches der Höchstbetrag ist, der bei einer Überschreitung zu einer Belastung des Ausgleichskontos und bei einer Unterschreitung zu einer Gutschrift auf das Ausgleichskonto führt. Das Parlament hat im Zusammenhang mit dem Entlastungsprogramm 2003 festgelegt, dass für die Jahre bis 2006 gewisse Defizite zulässig sind. Es hat also die Höchstbeträge im Voraus auf Gesetzesstufe festgelegt.

Diese Höchstbeträge wurden nun durch eine sparsame Haushaltführung des Bundes unterschritten, und deshalb entspricht es der Logik der Schuldenbremse, diese Unterschreitungen jetzt dem Ausgleichskonto gutzuschreiben. Umgekehrt wäre es auch so gewesen: Wären diese Maximalbeträge durch Mehrausgaben, die nicht voraussehbar [PAGE 996] und nicht budgetiert waren, überschritten worden, würden diese Mehrausgaben dem Ausgleichskonto nicht gutgeschrieben, sondern im Sinne eines Malus schlechtgeschrieben.

Jetzt geht es darum, ob man diese Spielregel, die im Voraus festgelegt wurde, auch einhält oder ob man während des Spiels quasi sagt: Nein, wenn es Unterschreitungen gibt, dann werden die entsprechenden Gutschriften gestrichen und auf null gesetzt. Wenn es Überschreitungen gegeben hätte, wären die entsprechenden Schlechtschriften, Mali, mit Sicherheit nicht auf null gesetzt worden. Wenn man also nicht mit Tricks arbeiten will, wenn man konsequent dabei bleibt, dass der Gesetzgeber diese Höchstbeträge festgelegt hat, dann muss man der Minderheit I folgen und darf nun nicht im Nachhinein diese Vorgaben des geltenden Finanzhaushaltgesetzes wieder ausser Kraft setzen.

Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit I (Rey) zuzustimmen.

Im anderen Falle - wenn Sie sagen: Nein, wenn man schon besser gearbeitet hat, dann soll man hier für die Zukunft nicht noch einen Bonus auf diesem Ausgleichskonto haben - stellt sich immerhin die Frage, wie mit Gutschriften, die eigentlich schon im Voraus zulasten der künftigen Rechnungen geäufnet worden sind, umzugehen ist. Darum geht es beim Minderheitsantrag II, wie Herr Rey bereits gesagt hat, einem Eventualantrag.

Worum handelt es sich konkret? Die Bundestresorerie hat anstelle der Ausgabe neuer Bundesobligationen alte Bundesobligationen aufgestockt. Weil die Zinsen zurzeit tiefer liegen als bei der seinerzeitigen Erstausgabe dieser Bundesanleihen, konnten diese Anleihen teurer verkauft werden, als es dem Nominalbetrag entspricht. Daraus resultiert ein sogenanntes Agio, daraus resultiert für die Folgejahre aber auch eine zusätzliche Belastung mit Mehrzinsen. Dabei geht es nicht um einige Zehntausend, einige Hunderttausend oder einige Millionen Franken, sondern es geht um eine Mehrbelastung in den kommenden Jahren von rund 800 Millionen Franken, die wir in den letzten Jahren und im laufenden Jahr als zusätzliche Einnahmen verbucht haben und im kommenden Jahr verbuchen werden.

Wenn diese zusätzlichen Einnahmen jetzt nicht dem Ausgleichskonto gutgeschrieben werden, führt dies letztlich, mit einem Trick zulasten der Bundesrechnung - auch wenn es aufgrund unerwarteter Mehrausgaben zu einer Belastung des Ausgleichskontos kommen sollte -, zu einem zusätzlichen Einsparungsbedarf, der nicht gerechtfertigt ist und der vor allem auch nicht dem Sinn und Zweck der Schuldenbremse entspricht. Letztlich würde das Parlament hier die Frage, wie das Ausgleichskonto belastet wird, der Bundestresorerie übergeben und nicht einmal dem Bundesrat die Möglichkeit geben, hier frei zu entscheiden. Das ist eine falsche Vorgabe, es ist vor allem eine Vorgabe, die nicht dem Geist der Schuldenbremse entspricht. Es ist im eigentlichen Sinne das, wovor vorher von der anderen Seite gewarnt wurde: Es wäre ein Trick, mit dem die Schuldenbremse für etwas missbraucht würde, für das sie nicht geschaffen wurde.

Deshalb bitte ich Sie, dem Eventualantrag meiner Minderheit zuzustimmen.