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preparatory:AB 56850

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-09-19

Wortprotokoll

Ich ersuche Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen. Herr Schwander hat gesagt, er habe keinen einzigen Grund gehört, weshalb man nicht ihm, der Minderheit, folgen solle. Ich möchte ihm die Gründe gerne nennen.

1. Mit NRM wird der Bilanz im Rahmen des Rechnungsabschlusses ein deutlich höherer Stellenwert zukommen. Im Einklang mit Ipsas, Herr Schwander, haben wir keine Planbilanz vorgesehen.

2. Dies rechtfertigt sich auch dadurch, dass die Bilanz kein Steuerungsinstrument des Bundes darstellt und ohnehin wenig Aussagekraft aufweist. Darin unterscheidet sie sich von der Bilanz einer Unternehmung. Für die Budgetierung einzelner Aufwände und Erträge, namentlich der Abschreibungen sowie der Zinsausgaben und Zinseinnahmen, werden jedoch einzelne Bilanzpositionen zu planen sein.

3. Die Investitionen werden über den Voranschlag geführt und über den Finanzplan, und dieses Instrument Finanzplan werden wir in dieser Revision des Finanzhaushaltgesetzes aufwerten.

4. Die Veränderung des Fremdmittelbedarfs ist aus dem Saldo der Finanzierungsrechnung ersichtlich. Sie können sie dort jederzeit herauslesen.

5. Der letzte Punkt bezieht sich zwar auf den Aufwand, aber ich will ihn nicht unerwähnt lassen: Der administrative Aufwand steht aus unserer Sicht in keinem Verhältnis zum zusätzlichen Nutzen, sprich zum Informationsgehalt.

Das sind die Gründe, weshalb wir Ihnen beantragen, sich an die Bilanz zu halten, welche wir jeweils mit der Staatsrechnung verbinden.