Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2005-09-19
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-09-19
Wortprotokoll
Ich ersuche Sie, der bisherigen Lösung die Unterstützung zu geben. Das aus folgenden Gründen:
1. Zunächst handelt es sich um das Festlegen von Notrecht im Zusammenhang mit dem Finanzhaushaltgesetz. Es geht darum, dass in gewissen Situationen staatliche Organe unter Umständen gezwungen sein könnten, innert Stunden zu handeln, um Schaden abzuwehren und Situationen ins Lot zu bringen, die sonst ausufernde Folgen haben könnten. Es gibt heute dazu nach unserer Interpretation keine Verfassungsbestimmung, welche dem Bundesrat die Kompetenz gibt, in einer solchen Notsituation Kredite zu bewilligen. Hierzu bedürfte es nun in der Tat eines bestimmten Artikels im Finanzhaushaltgesetz.
Die heutige Regelung hat sich bewährt. Wir haben das mehrfach geschildert, auch unter Bezugnahme auf die Fälle, in denen das bisher gespielt hat. Dies war zum Beispiel im Zusammenhang mit der Finanzierung von Sozialversicherungen der Fall, die man gewissermassen zu finanzieren vergessen hat, oder im Hinblick auf Situationen, die sich im Zusammenhang mit Notkrediten ergeben haben, die durchaus auch im Asylbereich zu finden waren und wo es in einzelnen Fällen einfach darum ging, von diesem Recht Gebrauch zu machen.
Es ist nicht so, dass das Parlament hier auf seine Budgethoheit verzichtet, wie gesagt wurde. Es ist so, dass das Parlament diese Budgethoheit in bestimmten Fällen delegiert und im Rahmen seiner Verfahren regelt.
Jetzt wird immer wieder gesagt - Herr Weyeneth hat auch wieder darauf hingewiesen -, man habe im Fall Swissair, der ja dieser Debatte zugrunde liegt, eigentlich eine Scheindebatte durchgeführt, man habe gar nichts mehr zu entscheiden gehabt. Faktisch hat Herr Weyeneth weitgehend Recht, aber rechtlich ist es durchaus so, dass das Parlament in jener Situation die Möglichkeit gehabt hätte, die von der Finanzdelegation und vom Bundesrat abgeschlossenen Verträge rückgängig zu machen. Das hätte das Parlament tun können, allerdings natürlich mit den damit verbundenen Folgen.
Das Zusammenwirken zwischen Finanzdelegation und Bundesrat in diesen Fragen hat sich in jahrzehntelanger Praxis bewährt; das können Sie auch in der Geschichte der Finanzdelegation nachlesen, die mittlerweile ja über hundert Jahre alt ist. Ich weise auch darauf hin, dass die Finanzdelegation nicht irgendein Organ ist, sondern es ist ein Organ, das proportional zusammengesetzt ist, nach der Stärke der Parteien, die hier im Parlament vertreten sind, und dass das Präsidium alljährlich wechselt. Es kann also im Hinblick auf eine solche Situation wie die diskutierte hier nicht irgendwelche parteipolitischen Vorbereitungen geben. Wenn einmal [PAGE 992] eine solche Notsituation eintritt, dann sind weder der Bundesrat noch die Finanzdelegation einfach frei, sondern dann müssen sie sich zur Lösung der Notsituation an gewisse Spielregeln halten. Die erste Spielregel müsste sein, dass jede Lösung, die man trifft, so verfassungsnah wie möglich sein muss. Man wird also in der Verfassung nachsehen müssen, welche Vorschrift dem Fall, den wir zu lösen haben, am nächsten kommt.
2. Ich glaube, dass die Behörden in jedem Fall gehalten sind, nach pflichtgemässem Ermessen zu entscheiden. Sie müssen also die Interessen, die zur Diskussion stehen, gegeneinander abwägen.
3. Ich glaube, dass Notentscheide immer subsidiär zum ordentlichen Recht sein müssen. Man muss also in bestehenden Gesetzen Ausschau halten und sie diesen Entscheiden zugrunde legen. Das geschah übrigens justament auch im Fall Swissair, wo man auf der Luftfahrtgesetzgebung basierte. Letztlich gibt es natürlich - da sind Sie jetzt dabei, ein Gesetz zu gestalten - auch die Grundsätze des Finanzhaushaltrechtes, die uneingeschränkt anzuwenden sind.
Wenn ich das alles budgetiere, so muss ich sagen, dass ich Verständnis dafür habe, insbesondere nach dem Fall Swissair, dass man im Parlament über die Frage ernsthaft nachdenkt: Notkredite - ja oder nein? Auf der anderen Seite sehe ich aber, dass sich die heutige Regelung über Jahrzehnte bewährt hat. Sie wird sich auch in der Zukunft bewähren. Die entsprechenden Organe sind da. Die entsprechende Praxis ist da.
Ich würde Ihnen deshalb empfehlen, bei dieser heutigen Regelung zu bleiben.