preparatory:AB 56866
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-09-19
Wortprotokoll
Ich möchte mich ganz kurz fassen, aber doch noch einmal auf den Anfang der Debatte zum Finanzhaushaltgesetz verweisen. Damals hat Ihnen der Bundesrat gesagt, es gehe um sieben Kernanliegen. Das allerwichtigste dieser Kernanliegen ist, dass wir einen neuen Rechnungsaufbau haben. Das zweitwichtigste ist die Einführung des betrieblichen Rechnungswesens, des sogenannten "accrual accounting". Das dritte ist die Einführung von Normen. Wir haben uns für das System Ipsas entschieden. Viertens gibt es eine Reihe von Anliegen im Zusammenhang mit der Konsolidierung der Bundesrechnung, mit der Information und mit der Finanzberichterstattung.
Umgekehrt gesagt oder negativ ausgedrückt: Was wir nicht wollen oder nicht anstreben, ist eine Revision der Vorschriften über die Schuldenbremse. Die Schuldenbremse ist vom Volk, wir wissen es, mit über 80 Prozent der Stimmen angenommen worden. In der Folge wurde sie ins Finanzhaushaltgesetz aufgenommen. Sie befindet sich jetzt in der Einführungsphase. Die ersten Erfahrungen sind sehr positiv. Insbesondere hat sie eine ausgleichende, stabilisierende Wirkung auf die Entwicklung des Bundeshaushaltes. Ich glaube, sie wird im Bereich des Finanzhaushaltes eines der wichtigsten Instrumente bleiben.
Der Bundesrat möchte nicht, dass Sie jetzt schon mit einer Reform in die Schuldenbremse eingreifen. Er ist der Meinung, wir sollten jetzt die Erfahrungen abwarten. Wir sind immerhin noch auf dem sogenannten Abbaupfad, den Sie im Jahr 2003 zusammen mit dem Entlastungsprogramm 2003 beschlossen haben und der im übernächsten Jahr seinen Abschluss findet. Dann können wir eine Zwischenbeurteilung der Schuldenbremse vornehmen.
Das ist der Grund, weshalb Ihnen der Bundesrat empfiehlt, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und die Schuldenbremse nicht zum Gegenstand dieser Revision zu machen.