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Rutschmann Hans · Nationalrat · 2005-09-20

Rutschmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-09-20

Wortprotokoll

Die Mehrheit der SVP-Fraktion wird in Absatz 1 dem Entwurf des Bundesrates zustimmen.

Das heisst, wir sind dafür, dass der Bundesrat für das Auktionsverfahren bei knappen Übertragungskapazitäten zuständig ist. Bei diesem Entscheid geht es um ein wesentliches Element dieses Gesetzes. Immerhin geht es darum, ein wichtiges Monopol, nämlich das grenzüberschreitende Übertragungsnetz, zu regeln. Die Minderheit möchte diese Kompetenz der Elcom zuweisen, dies mit der Begründung, dass einer mit Experten besetzten, neuen Regulationsbehörde, wenn sie schon geschaffen werden soll, auch alle Aufgaben übertragen werden.

Die Strombranche hat in den vergangenen hundert Jahren zwar bewiesen, dass sie die Versorgung gut und zuverlässig gewährleisten kann. Die Branche wird auch in Zukunft zeigen, dass sie dieses Vertrauens würdig ist. Bei der privatrechtlichen Lösung braucht es unseres Erachtens jedoch einen starken, unabhängigen Schiedsrichter. Die Zuordnung der Kompetenz an den Bundesrat ist aber auch aus Sicht der Aufgabenteilung sinnvoll. Die Aufgaben der Elcom sind in Artikel 18h dieses Gesetzes formuliert. Demnach ist die Elcom im Wesentlichen für die Überwachung des Betriebes und für eine korrekte Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zuständig. Bei der Regelung des Auktionsverfahrens handelt es sich jedoch eher um eine gesetzgeberische Aufgabe. Dafür ist unseres Erachtens der Bund zuständig. Eine Kompetenzzuweisung an den Bundesrat ist aber auch eine Stärkung der Elcom. Damit kann vermieden werden, dass die Elcom in eine Konfliktsituation gerät. In Streitfällen kann sie ja nicht gut als unbefangener Schiedsrichter in einem Verfahren auftreten, das sie selber geregelt hat. [PAGE 1039]

Im Sinne einer sauberen Gewaltentrennung zwischen dem Erlass von Verfahrensregeln und der Ausführung ersuche ich Sie namens der Mehrheit der SVP-Fraktion, bei Absatz 1 dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.

Bei Absatz 2 wird die SVP-Fraktion den Minderheitsantrag Speck, vertreten von Kollege Stahl, unterstützen, welcher den Entwurf des Bundesrates aufnimmt. In diesem Absatz 2 wird die Zuteilung von Kapazität im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz in zwei Punkten eingeschränkt, so beispielsweise Lieferungen an inländische Endverbraucher. Hier sind wir der Meinung, dass die Zuteilung von Kapazität nicht mit zu vielen Auflagen verbunden werden sollte; insbesondere sollte nicht auch noch die Energieart als Kriterium für eine bevorzugte Zuteilung im Gesetz verankert werden.

Bei Absatz 6 geht es ebenfalls um die Kompetenzzuweisung an den Bundesrat oder an die Elcom. Hier wird die Fraktion mehrheitlich der Mehrheit, das heisst der Fassung des Bundesrates, zustimmen.