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Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · 2005-09-20

Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-09-20

Wortprotokoll

Wir begrüssen die Schaffung einer schweizerischen Netzgesellschaft, doch halten wir es für unvernünftig, dass ausgerechnet die ehemaligen Monopolisten die Swissgrid privatrechtlich führen sollen, also jene, die den unabhängigen Produzenten das Leben seit Jahrzehnten schwer machen, die systematisch die erneuerbaren Energien boykottiert haben und die heute eindeutig übersetzte Netzgebühren verlangen, nicht zuletzt eben zulasten der kleinen und mittleren Unternehmen. Ich erinnere daran: Alleine die vier grossen Verbundwerke haben einen Gewinn in der Höhe von 1,2 Milliarden Franken erzielt, ohne dass diesem Gewinn irgendeine nennenswerte Wertschöpfung oder nennenswerte Investitionen gegenüberstehen würden. Das sind Margen wie in der Pharmaindustrie, aber ohne dass in vergleichbarem Ausmass geforscht würde.

Nun gehen wir daran, den Verwaltungsrat der neuen Übertragungsnetzbetreibergesellschaft zu bestimmen. Mein Minderheitsantrag III zu Absatz 4 zielt darauf ab, jene Vorschriften zu statuieren, die die Wettbewerbskommission in ihrem Entscheid vom 7. März 2005 für Swissgrid in einer Verfügung erlassen hat. Es heisst dort: "Der Swissgrid AG ist es untersagt, Beteiligungen an Unternehmen zu halten, welche die soeben genannten Tätigkeiten kommerziell ausüben." Das betrifft Stromverteilung, Stromerzeugung, Stromhandel. "Die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung der Swissgrid AG dürfen nicht gleichzeitig Organen von juristischen Personen angehören, welche die soeben genannten Tätigkeiten kommerziell ausüben."

Bezüglich des nachfolgenden Absatzes 5 bin ich der Meinung, dass im Verwaltungsrat eines Übertragungsnetzbetreibers jene Kreise sitzen sollten, die direkt von den Aktivitäten dieses Übertragungsnetzes betroffen sind. Es sind natürlich die Vertretungen der kleinen und grossen Erzeuger sowie die kleinen und grossen Stromkonsumenten. Es ist nicht zuletzt eine Frage des Umweltschutzes - denken Sie an die Problematik der elektromagnetischen Strahlung oder auch an die Netzführung über die Alpen, die mit zahlreichen landschaftlichen Fragen verbunden ist. Es gibt heute noch kein wirkliches Konzept für ein gesamtschweizerisches Netz. Nach den gemachten Erfahrungen mit den Zusammenbrüchen der Stromversorgung sollte die Idee einer neuen übergeordneten Netzebene mit in der Erde oder in Seen verlegten Hochspannungsgleichstrom-Übertragungsleitungen in der [PAGE 1028] Schweiz seriös geprüft werden. Denn dies würde es eben erlauben, den intensiven Stromhandel zu bewältigen und die Bevölkerung besser als heute vor elektromagnetischen Feldern zu schützen. Dafür, meine ich, müssten im Verwaltungsrat des Übertragungsnetzbetreibers alle interessierten Kräfte mitwirken, selbstverständlich auch im Sinne einer fairen Tarifgestaltung.

Die Fortsetzung des Bisherigen wollen wir nicht, deshalb bitte ich Sie, die Bestrebung zu unterstützen, dass es eine öffentlich-rechtliche Gesellschaft wird. Denn es ist ein Monopol, es gibt keinen Wettbewerb. Stromtransport ist aber eine öffentliche Aufgabe.