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Maissen Theo · Ständerat · 2000-06-19

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-06-19

Wortprotokoll

Bei der Beratung dieser Parlamentarischen Initiative muss man zunächst noch einmal kurz auf die Ausgangslage zurückblicken, die überhaupt zu dieser Initiative geführt hat, dies vor allem zuhanden jener Ratsmitglieder, die vor zwei Jahren noch nicht hier waren. Damals ging es um das Stabilisierungsprogramm 1998, und unter anderem waren in diesem Stabilisierungsprogramm auch lineare Kürzungen der Prozentsätze bei den Hauptstrassen vorgesehen. So sind die Prozentsätze bei den Hauptstrassen in den Alpen um 10 Prozent gesenkt worden. Auf Seite 6 der Stellungnahme des Bundesrates vom 3. Mai 2000 zu dieser Parlamentarischen Initiative schreibt der Bundesrat selber, dass das für den Kanton Graubünden sehr nachteilig sei: "In dieser Hinsicht erleidet der Kanton Graubünden in der Tat überdurchschnittliche Einbussen, die sich vor allem auch auf die Folgetranchen beziehen." Dazu kommt, dass sich in Bezug auf die Belastung der Kantone durch dieses Stabilisierungsprogramm sehr grosse Unterschiede ergeben. Man hat diese Belastung in Prozenten der Steuerkraft der Kantone bemessen. Es hiess damals in der Botschaft zum Stabilisierungsprogramm, dass bei einem Mittelwert der Belastung von 1,1 Steuerkraftprozenten die Abweichung - also Mehr- oder Minderbelastung - höchstens 0,3 Steuerkraftprozent betragen dürfte. Das entspricht einer Bandbreite von 0,8 Prozent bis 1,4 Prozent.

Nun ist es in Tat und Wahrheit so, dass der Kanton mit der tiefsten Belastung nur eine solche von 0,6 Steuerkraftprozent hat; hingegen sind die Kantone Graubünden und Uri bedeutend stärker belastet, nämlich mit 1,9 Prozent, also 0,8 Prozent über dem Mittel. Ihre Abweichung vom Mittel im negativen Sinne war grösser als das, was der am wenigsten belastete Kanton überhaupt zu tragen hatte.

Eine Korrektur wäre grundsätzlich möglich gewesen. Wir hatten im Rat einen Antrag, mit dessen Annahme man die Reduktionen bei den Beitragssätzen bei den Hauptstrassen gemildert hätte. Dieser Antrag ist nicht angenommen worden, vor allem wegen der Begründung des Finanzministers, dass das Stabilisierungsprogramm 1998 nicht aufgeschnürt [PAGE 394] werden dürfe; wenn daran gerüttelt würde, kämen eben auch andere Bestandteile dieses Stabilisierungsprogrammes in Gefahr. Es wurde damals in der Diskussion aber auch bestätigt, dass es unter den Kantonen sehr unterschiedliche Belastungen gebe, dass man aber diese Belastungen nicht mit einer Korrektur im Stabilisierungsprogramm, sondern anderweitig vornehmen solle. Man hat in diesem Saal auch konkret davon gesprochen, dass man diesbezüglich durchaus Möglichkeiten im Bereich der Strassenfinanzierung sehe. Das ist die Ausgangslage für diese Parlamentarische Initiative.

Nun muss man Folgendes sehen: Wenn Belastungen in so unterschiedlicher Höhe anfallen, ist der Kanton Graubünden bezüglich seiner Strassenlasten in einer speziellen und - man darf sagen - gesamtschweizerisch gesehen einmaligen Situation. Wenn Sie im Bericht der Kommission auf Seite 3 nachsehen, finden Sie eine Liste der Strassenlasten, die pro Einwohner in der Schweiz anfallen. Der Durchschnitt in der Schweiz liegt bei 570 Franken pro Einwohner. Im Kanton Graubünden ist die Belastung mehr als doppelt so hoch, nämlich 1251 Franken. Es gibt eben abgestuft unterschiedlich hohe Belastungen; es gibt Kantone, deren Belastung weit unter diesem Betrag liegt. Auch hier zeigt sich also eine Belastung, die mit den Verhältnissen in anderen Landesteilen nicht vergleichbar ist.

Hinzu kommt, dass dieser Kanton betreffend das nationale Verkehrserschliessungsnetz ebenfalls in einer besonderen Situation ist. Man hat berechnet, dass die Ortschaften im Landesdurchschnitt vom nächsten Anschluss an das Nationalstrassennetz 30 bis höchstens 50 Kilometer entfernt sind. In Graubünden ist es so - weil es eben ein grossflächiger Kanton ist -, dass die Ortschaften in ganz Südbünden, also in einem wesentlichen Landesteil, 50 bis 100 Kilometer vom nächsten Anschluss ans Nationalstrassennetz entfernt sind. Auch der Erschliessungsanteil bei den Nationalstrassen in Graubünden, dessen Fläche ein Sechstel der Landesfläche ausmacht, beträgt mit 129 Kilometern nur 7 Prozent des ganzen Nationalstrassennetzes. Dies ist bezüglich der SBB als öffentliches Unternehmen des Bundes noch krasser: Von den rund 3000 Kilometern des Schienennetzes der SBB liegen 20 Kilometer in Graubünden, also weniger als ein Prozent.

Nebst der ungleichen Belastung beim Stabilisierungsprogramm erhellt dies die schon etwas besondere Situation dieses Kantons. Darum kann man mit Fug und Recht sagen - die Kommission hat das festgestellt -, dass mit dem Vorschlag der Aufnahme der Prättigauerstrasse in das Nationalstrassennetz kein Präjudiz geschaffen wird. Hier besteht eine ganz spezielle Situation, die Sie in diesem Lande nirgendwo anders finden. So sollte auch hier der Grundsatz gelten, dass Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt wird. Wenn man die Stellungnahme des Bundesrates liest, hat man den Eindruck, dass er mangels besserer Argumente das Argument des Präjudizes anbringt, ohne dass es konkret dokumentiert und fundiert wäre.

Eine generelle Frage hat uns natürlich damals, als wir uns in der Kommission damit befasst haben, sehr beschäftigt: Wie gehen wir mit der Planung im Nationalstrassenbau um? Dazu hat Ihnen die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen am 7. September 1999 eine Kommissionsmotion (99.3456) unterbreitet. Laut dieser Motion soll das gesamte Nationalstrassennetz im Sinne einer rollenden Planung überprüft werden. Man soll Fragen hinsichtlich der Ergänzung des Nationalstrassennetzes nachgehen, man soll sich Gedanken zum Abschluss des Nationalstrassenwerkes und bezüglich der Zielsetzungen machen. Diese Arbeit, die der Bundesrat auch so machen will - er war bereit, diese Motion entgegenzunehmen -, kann durchaus parallel zu diesem Beschluss getan werden.

Von den finanziellen Auswirkungen her ist festzuhalten, dass es natürlich Verschiebungen zwischen dem Hauptstrassennetz und dem Nationalstrassennetz mit den entsprechend höheren Subventionsansätzen gibt, aber sie sind - wie die Kommission feststellt - im Bereich Nationalstrassenbau bescheiden, stehen hier doch jährlich 1,6 Milliarden Franken zur Verfügung, während das Hauptstrassenbudget lediglich 200 Millionen Franken umfasst.

Der Bundesrat argumentiert denn auch am Schluss seiner Stellungnahme, dass nach seiner Auffassung das Problem der Erschliessung im Prättigau so, wie er vorgehen möchte, schneller gelöst werden könnte. Wir haben diesem Argument Rechnung getragen, indem wir das Inkrafttreten der Verordnung betreffend die Änderung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz, die die Kommission Ihnen unterbreitet, dem Bundesrat überlassen. Dieser kann im Sinne einer zweckmässigen Ablaufplanung der ganzen Realisierung dieser neuen Erschliessung den optimalen Zeitpunkt selber bestimmen.

Die Kommission hat seinerzeit bei der Behandlung dieser Parlamentarischen Initiative mit 10 zu 1 Stimmen beschlossen, ihr Folge zu geben. Ihr Rat hat dann auch beschlossen, ihr Folge zu geben. An der letzten Sitzung vom 26. Mai hat die Kommission ohne grössere Diskussion und ohne Gegenstimme beschlossen, bei ihrem Antrag auf Änderung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz zu bleiben.

Ich danke Ihnen, wenn Sie der Kommission folgen.

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