Lexipedia

Schenker Silvia · Nationalrat · 2005-09-21

Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-09-21

Wortprotokoll

Hier haben wir es mit einem einfachen Entscheid zu tun; es geht um die Strafbestimmungen. Eine Strafe soll - so meine zumindest ich als Nichtjuristin - zwei verschiedene Wirkungen entfalten: Zum einen soll sie demjenigen wehtun, der ein Unrecht begangen hat, und zum anderen soll die Strafe davon abhalten, das Unrecht ein weiteres Mal zu begehen. Das Gesetz sieht nun eine Höchststrafe von 100 000 Franken vor, wenn jemand vorsätzlich z. B. Preisvorteile nicht weitergibt oder gegen die Vorschriften der Rechnungslegung verstösst. Wenn man sich die Gewinnzahlen oder die Umsätze der Grossen in der Branche vor Augen führt, wird klar, dass diese Bussandrohung ihre Wirkung verfehlen wird. Zurzeit ist eine Revision des Strafgesetzbuches in Gang. Die Revision sieht vor, dass sich Geldstrafen an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientieren sollen. Dies war denn auch der Grund, warum ursprünglich eigentlich vorgesehen war, höhere Beträge einzusetzen, als wir sie hier vorfinden.

Ich bitte Sie, dem Minderheitsantrag zuzustimmen und damit die vorgesehene Höchststrafe zu dem zu machen, was sie wirklich sein soll, nämlich zu einer Sanktion, die wirkt.