preparatory:AB 57018
Bader Elvira · Nationalrat · Solothurn · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-09-21
Wortprotokoll
In Artikel 6 geht es um die festen Kunden mit einem integrierten Stromtarif, und in Artikel 7 geht es um jene Kunden, die dem Wahlmodell mit abgesicherter Stromversorgung unterstehen. In diesen beiden Kundensegmenten besteht quasi eine Fortführung des heutigen Verhältnisses zwischen dem Stromlieferanten und dem Endkunden.
Der heutige Strompreis besteht aus zwei Elementen: dem Netznutzungsentgelt und dem eigentlichen Energieteil. Das Netznutzungsentgelt macht etwa 60 Prozent des gesamten Strompreises aus. Es ist unbestritten, dass dieser Teil des Strompreises durch die Elcom überwacht werden soll. Wenn wir jetzt hier zwei Kundensegmente haben, die festen Kunden und die WAS-Kunden, die wie heute noch einen einheitlichen Preis haben, dann ist es naheliegend, dass jene Behörde den Preis überwacht und kontrolliert, die ohnehin schon den grössten Anteil, nämlich 60 Prozent, kontrolliert. Deshalb meinen wir, dass diese Kompetenz bei der Elcom angesiedelt werden soll.
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