Steiner Rudolf · Nationalrat · 2005-09-21
Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-21
Wortprotokoll
Sie haben bei Artikel 6 der Minderheit Chevrier betreffend die zweistufige Öffnung zugestimmt. In Absatz 1 von Artikel 6 ist festgehalten: "Die Betreiber der Verteilnetze treffen die erforderlichen Massnahmen, um in ihrem Netzgebiet den festen Endverbrauchern .... jederzeit die gewünschte Menge an Elektrizität nach anerkannten Qualitätsnormen .... liefern zu können."
Es geht jetzt noch darum, diese festen Endverbraucher zu definieren; mein Minderheitsantrag lautet, in Artikel 4 Absatz 1 eine neue Litera i einzufügen. In Artikel 4 StromVG sind verschiedene Begriffe definiert, und ich mache Ihnen beliebt, den Begriff "fester Endverbraucher", der jetzt unter anderem in Artikel 6 gebraucht wird, zu definieren: "Feste Endverbraucher sind Verbraucher mit einem Jahresverbrauch von weniger als 100 Megawattstunden pro Verbrauchsstätte." Weniger als 100 Megawattstunden, das bedeutet Haushalte, das bedeutet Kanzleien, Bistros, Restaurants, Bankfilialen, kleinere Detailhandelsgeschäfte usw. Es ist eine vernünftige Abgrenzung, die anderweitig auch diskutiert wurde, auch im Rahmen der Expertenkommission unter Frau Schaer. Ich möchte Ihnen beliebt machen, diesen Begriff zu bestimmen. Sonst ist Artikel 6, den wir soeben beschlossen haben, zu schwammig.