Genner Ruth · Nationalrat · 1999-12-20
Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 1999-12-20
Wortprotokoll
In der neuen Bundesverfassung ist in Artikel 8 festgehalten, dass niemand wegen seiner oder ihrer Lebensform diskriminiert werden darf. Das gilt insbesondere für gleichgeschlechtliche Paare. Bis heute dürfen lesbische und schwule Paare jedoch keine Ehe eingehen; gleichgeschlechtliche Beziehungen sind bis heute rechtlich nicht anerkannt und damit weitgehend schutzlos. Gerade wegen des mangelnden Rechtsschutzes sind Schwule und Lesben Diskriminierungen, Stigmatisierungen, ja sogar Übergriffen ausgesetzt.
Im kürzlich erschienenen Bericht des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes zur rechtlichen Situation gleichgeschlechtlichter Paare wird auf die verschiedensten Benachteiligungen lesbischer und schwuler Paare hingewiesen, so - um einige Beispiele zu nennen - im Erb- und Steuerrecht, im Ausländerrecht, im Mietrecht oder beim Bezug von Alters- und Pensionskassenrenten. Endlich verweist eine offizielle Instanz des Bundes klar auf einen umfassenden und raschen Handlungsbedarf zur rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften.
Meine Parlamentarische Initiative "Gesetzliche Voraussetzungen für die Ehe gleichgeschlechtlicher Paare" verlangt, dass die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass es auch für gleichgeschlechtliche Paare möglich wird, eine Ehe einzugehen. Denn wer lesbische und schwule Paare im Sinne der neuen Bundesverfassung als gleichwertig akzeptiert, muss auch ihre rechtliche Gleichstellung unterstützen. Formal kann die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe mit einer sanften sprachlichen Überarbeitung des Zivilgesetzbuches, des Bürgerrechtsgesetzes sowie der Zivilstandsverordnung erreicht werden. Das erfordert im Übrigen zwingend die geschlechtsneutrale Ausgestaltung weiter Teile des Zivilgesetzbuches und verwirklicht daher auch das Postulat der sprachlichen Gleichstellung von Frauen mit Männern. Aus rechtlicher Sicht ist die Eheforderung für gleichgeschlechtliche Paare der einfachste Lösungsansatz zur Beseitigung des anerkannten Diskriminierungstatbestandes. Diese Meinung teilt übrigens auch das EJPD.
Unser Rat hat in der Herbstsession der Parlamentarischen Initiative Gros Jean-Michel (98.443) Folge gegeben, welche die Registrierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften verlangt. Welches ist nun der Unterschied zu meiner Initative? Die Verfechter einer registrierten Partnerschaft kommen gleichgeschlechtlichen Paaren zwar rechtlich etwas entgegen, aber eben nur einen halben Schritt. Gerade bei der Registrierung sind verschiedenste Varianten von rechtlichen Regelungen denkbar und möglich; jede Art der Umsetzung ist jedoch sehr kompliziert und kann rechtlich kaum eine befriedigende Form der Gleichstellung erreichen.
Dazu kommt, dass eine eigene, neue Rechtskategorie geschaffen wird, namentlich eine Rechtskategorie für Schwule und Lesben. Das bedeutet einen neuen Rechtsstatus - endlich einen Rechtsstatus für Schwule und Lesben! -, welcher bis heute nicht vorhanden ist. Ein neuer, eigener Rechtsstatus für Schwule und Lesben, ausgesprochen für Minderheiten einer Gesellschaft, ist aus meiner Sicht bei der Legiferierung klar zu vermeiden.
[PAGE 2584] Die heutige Form der Ehe ist von der Idee eines partnerschaftlichen Zusammenlebens zweier Menschen geprägt. Sie ist nicht mehr das Zweckbündnis zur Erhaltung einer wirtschaftlichen und familiären Tradition und zur Fortpflanzung allein, wie das in früheren Jahrhunderten der Fall war. Vielmehr ist die Ehe ein Menschenrecht für zwei sich liebende Menschen. Schwule und Lesben von diesem Menschenrecht auszuschliessen ist grundsätzlich nicht zu rechtfertigen. Der Ehebegriff ist religiös und kirchlich geprägt; das heutige Rechtsinstitut der Ehe, die säkularisierte Form einer traditionellen kirchlichen Institution, ist eine Rechtsnorm, die von der Verfassung und von den Rechtsauffassungen geprägt ist. Rechtsnormen sind wie alle Grundwerte einem steten gesellschaftlichen Wandel ausgesetzt. Umfragen haben gezeigt, dass die Akzeptanz von schwulen und lesbischen Paaren enorm gestiegen ist und dass eine Mehrheit der Bevölkerung beide möglichen Rechtsformen - sowohl die registrierte Partnerschaft wie die Heirat für gleichgeschlechtliche Paare - befürwortet.
Ich bitte Sie, ein Gleiches zu tun und meiner Parlamentarischen Initiative Folge zu geben.