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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2005-09-22

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-09-22

Wortprotokoll

Einerseits geht es um den Höchstanteil, mit dem wir eigentlich kein Problem haben, weil er, wie immer die Lösung ausfällt, nicht zwingend ist. Bei einem Höchstanteil ist der Bundesrat nicht verpflichtet, für die privaten Betreiber die Maximalsumme auszugeben. Bedeutender ist andererseits die Frage des Mindestanteils. Da, muss ich Ihnen ehrlich sagen, finden wir nach wie vor die ursprüngliche Lösung des Nationalrates und der Minderheit I die beste. Ich bin etwas enttäuscht, dass die Minderheit I ihren Antrag zurückgezogen hat; das wäre wirklich die flexibelste Lösung gewesen. Also geht es höchstens noch um die Schadensbegrenzung.

Jetzt wird etwas vorgeschlagen, das ich, ehrlich gesagt, nicht verstehen kann, denn es ist Giesskannenpolitik, wenn Sie unbedingt einen Mindestbetrag festschreiben wollen, der ungeachtet der Bedürfnisse ausgeschüttet werden muss, und das im Gesetz festgelegt wird. Man sagt, via SRG müsse mindestens der Betrag xy "rausgeworfen" werden. Ob diese privaten Betreiber das Geld dann brauchen und wofür sie es einsetzen, scheint keine Rolle zu spielen. Das kann ich nicht verstehen.

Also geht es höchstens noch um die Schadensbegrenzung. Wenn mindestens 4 Prozent ausgegeben werden müssen und das im Gesetz festgelegt wird, muss ich schon sagen: Sie wissen ja nicht, wie die Medienentwicklung weitergeht. Vielleicht gibt es Fusionen und Schliessungen, und am Schluss haben wir ganz wenige lokale Sender; diese bekommen dann diese Summe. Es kann auch in die gegenteilige Richtung gehen. Aber immerhin müsste dieses Gesetz lange Zeit halten; deswegen sollte es so flexibel wie möglich ausgestaltet sein.

Ich ersuche Sie einfach: Wenn schon ein Minimalbetrag ausgerichtet werden muss, dann sollte er so niedrig sein wie möglich.