Brun Franz · Nationalrat · 2005-09-22
Brun Franz · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-09-22
Wortprotokoll
Die CVP-Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit der Kommission.
Im Beschluss des Nationalrates wurde der Gebührenanteil bei der ersten Behandlung auf "höchstens 4 Prozent" festgelegt, was den Privatradios und den privaten Fernsehbetreibern zu wenig weit geht, um überleben zu können. Sie befürchten nämlich, dann nur 1 Prozent zu bekommen. Diese privaten Betreiber brauchen für ihr Überleben aus folgenden Gründen eine klare Grundlage: Erstens, weil der Service public in Berg- und Randregionen sonst massiv abgebaut werden müsste; zweitens, weil die nationalen Werbeeinnahmen bei den Gebührenradios seit dem Jahre 2000 um rund einen Drittel zurückgegangen sind; und drittens, weil die nationalen Werbeeinnahmen zunehmend in die grossen Städte und Zentren fliessen.
Der Ständerat hat diese Anliegen in seinem Beschluss mit der Festlegung einer Unter- und einer Obergrenze zum Teil aufgenommen. Aber auch dies schafft keine Klarheit. Der Antrag der Mehrheit der Kommission ist ein Kompromiss zwischen den verschiedenen Minderheitsanträgen. Er schafft mit einem festen Anteil von 4 Prozent Klarheit. Die 4 Prozent des Ertrages der Radioempfangsgebühren respektive die vier Prozent des Ertrages der Fernsehempfangsgebühren sind einfacher zu handhaben und geben eine klare Planungssicherheit, sowohl für die privaten Betreiber als auch für die SRG. Wenn das entsprechende Angebot vorhanden ist, sind diese Gelder gut investiert. Diese Gebührenanteile werden aber nur ausgeschüttet, wenn der Leistungsauftrag erfüllt ist.
Die CVP-Fraktion unterstützt die Mehrheit und lehnt die Minderheiten I (Fehr Jacqueline), II (Levrat) und III (Theiler) ab.
Stimmen Sie dem Kompromissvorschlag der Mehrheit zu, denn dieser schafft Klarheit auf beiden Seiten, sowohl bei den privaten Betreibern als auch bei der SRG.