Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2005-09-22
Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-09-22
Wortprotokoll
Artikel 50 ist ja einer der wichtigsten in diesem Gesetz, weil er das Gebührensplitting einführt und damit doch die wirtschaftlich prekäre Situation beendet, in der viele Lokalradios, Privatradios sind - die Mehrzahl von ihnen ist in einer prekären Situation -, und weil hier eine Methode eingeführt wird, mit der man die Überlebensfähigkeit dieser Radiostationen markant verbessern kann. Das ist ja insbesondere für die Lokalradios in Rand- und Bergregionen wichtig, die auf der einen Seite zum Teil einen grossen finanziellen Aufwand betreiben müssen, nur schon, um die technische Infrastruktur bereitzustellen - das gilt vor allem für Bergregionen -, und auf der anderen Seite kaum Einnahmen generieren können, weil sie eben in marktschwache Regionen ausstrahlen, in denen nicht viele Werbeeinnahmen erzielt werden können.
Hier machen wir also den entscheidenden Schritt. Zum Glück ist er im Grundsatz nicht mehr bestritten. Man darf hier aber sicher auch der Hoffnung Ausdruck geben, dass das Manna, das jetzt auf diese Radios zukommt, auch etwas zur Qualitätssteigerung beiträgt - das haben nämlich viele dieser Stationen noch nötig - und dass es auch etwas zur Verbesserung der Arbeits- und Lohnbedingungen der in diesen Lokalradios Angestellten beiträgt, denn diese sind auch häufig prekär bis sehr prekär.
Der Grundsatz steht also nicht mehr zur Debatte. Es wird aber noch zu entscheiden sein, wie viel Geld man bei der SRG abzwackt, um es an die Lokalradios und die Regionalfernsehen weiterzuleiten. 2, 3, 4 oder 5 Prozent - wir sind ein bisschen in einer Basarsituation. Wichtig ist, glaube ich, dass man eine Ober- und eine Untergrenze festlegt. Eine Untergrenze liefert der Branche die Sicherheit, dass mindestens ein bestimmter Betrag tatsächlich zur Verfügung steht, und eine Obergrenze liefert der SRG eine gewisse Sicherheit, dass man sich in Zukunft nicht à discrétion bei ihr bedient.
Die SP-Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit II (Levrat), weil dort unserer Meinung nach realistische Limiten vorgesehen sind, Limiten, die zwischen Radio und Fernsehen unterscheiden: für Radioveranstalter 3 bis 4 Prozent von ungefähr 400 Millionen Franken Gebührenerträgen, für Fernsehveranstalter 2 bis 4 Prozent von ungefähr 700 Millionen Franken Gebührenerträgen. Diese Unterscheidung ist plausibel, weil wir bei den Lokalradios eigentlich sehr genau wissen, wie viel Geld wir brauchen, um dort wirtschaftliche Stabilität zu erzielen. Bei den Regionalfernsehen wissen wir es nicht so genau, weil die Konzessionsgebiete ja erst noch definiert werden und weil nicht so klar ist, wie viel Geld dann via Werbung auf dem Markt verdient werden kann und wie viel eben durch das Gebührensplitting zugeschossen werden muss. Darum ist die Spannbreite von 2 bis 4 Prozent im Antrag der Minderheit II sinnvoll.
Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit III (Theiler) abzulehnen. Unserer Meinung nach ist die Limite von 5 Prozent zu hoch. Wir müssen auch die SRG im Auge behalten, wir können dort jetzt nicht einfach beliebig viel wegnehmen - es sei denn, Sie möchten der nächsten Gebührenerhöhung Vorschub leisten. Denn je höher wir hier den Betrag festsetzen, den wir der SRG wegnehmen, umso wahrscheinlicher wird natürlich, dass die SRG darauf mit dem Gesuch um eine Gebührenerhöhung reagieren muss. Wir sind der Meinung, dass dieser Druck bezüglich einer Gebührenerhöhung mit dem Antrag der Minderheit II nicht besteht, dass die SRG diesen Ertragsausfall durch eigene Einsparungen auffangen könnte - das ein weiterer Vorteil.
Ich bitte Sie also, die Minderheit II (Levrat) zu unterstützen.