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Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2005-09-22

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2005-09-22

Wortprotokoll

Zuerst möchte ich meiner Befriedigung darüber Ausdruck geben, dass bei Artikel 10 in der Entwicklung ein positiver Zug festzustellen ist. Sie mögen sich wahrscheinlich noch an die Debatte im Rat erinnern, die wir das letzte Mal geführt haben. Der Rat war der Meinung, dass Werbung für politische Parteien, für Personen, die für politische Ämter kandidieren, aber auch die Werbung für religiöse Bekenntnisse, die in Institutionen vertreten werden, erlaubt sein und nicht unter das Werbeverbot fallen sollten.

Unsere Fraktion und ich selbst haben relativ engagiert dagegen gekämpft und sind für die Werbeverbote eingetreten, die der Bundesrat vorgeschlagen hat. Ich freue mich, dass der Ständerat diese Argumentationen aufgenommen und übernommen hat. Noch mehr freue ich mich, dass die Kommission, der ich in dieser Legislatur nicht mehr angehöre, diese Meinung und diese Haltung übernommen hat und Ihnen diese Verbote so beantragt, wie sie der Ständerat formuliert hat - allerdings mit ein paar wenigen Zusätzen, auf die ich jetzt zu sprechen kommen möchte.

In Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe bbis beantragt die Kommission - eine Kommissionsminderheit besteht nicht - eine zusätzliche Beschränkung, die vor allem darauf abzielt, die Privilegien ausländischer Stationen abzubauen beziehungsweise nicht aufkommen zu lassen, und die eine Verstärkung des Werbeverbotes für alkoholische Getränke beinhaltet. Es ist schlecht verständlich, wie man unter diesen beiden Aspekten diese Bestimmung bekämpfen will, wie das der Antrag Schwander tut. Zum einen wissen wir, dass die elektronischen Medien sehr stark prägen, wesentlich mehr als irgendwelche Inserate in Zeitungen. Deshalb sind ja auch das Werbeverbot für Tabak und jenes für die religiösen Bekenntnisse aufgenommen worden und im Ständerat durchgekommen. Es ist nicht einzusehen, dass wir auf der einen Seite Prophylaxe gegen Alkoholmissbrauch und alles Mögliche betreiben und auf der anderen Seite für diese Dinge dann zusätzlich wieder Werbefenster öffnen.

Ein nächster Punkt ist der Zusatz, den die Kommissionsmehrheit bei Absatz 1 Litera c noch einfügen möchte. Die Kommissionsmehrheit möchte dort, dass Werbung für Volksabstimmungen zwar nicht bei den grossen elektronischen Medien der SRG möglich sein soll, aber bei den Privatradios. Da bitte ich Sie wirklich sehr eindringlich, diese zusätzliche Öffnung abzulehnen und der Minderheit Levrat zuzustimmen.

Warum? Es ist schon ausgeführt worden, dass die elektronischen Medien stärker prägen, stärker auch auf die Leute einwirken. Über die elektronischen Medien können so finanzstarke Abstimmungskomitees - wir erleben es immer mehr, dass Abstimmungen "gekauft" werden - mit Millionenbeträgen über die privaten Lokalradios und -veranstalter auf die Leute einwirken. Das ist unfair, das gibt ungleich lange Spiesse, das müssen wir ablehnen, auch im Interesse einer fairen Auseinandersetzung vor Abstimmungen.

Zum Schluss bitte ich Sie noch, bei Absatz 5 an unserer bisherigen Haltung festzuhalten, nämlich dass der Bundesrat mit einer Kann-Vorschrift die Möglichkeit bekommt, zum Schutze der Gesundheit unserer Jugend weitere allfällige Beschränkungen erlassen zu können. Das wird er mit Sicherheit auch nur dann tun, wenn solche Einschränkungen wirklich dringlich und nötig sind.